Leitstelle für Informationstechnologie – Beschaffung einer Lösung Digitales Diktat und Onlinespracherkennung einschließlich Service sowie Beschaffung von Diktiergeräten Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0100
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Straße 19a
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.sachsen.de/lit/index.html
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitstelle für Informationstechnologie – Beschaffung einer Lösung Digitales Diktat und Onlinespracherkennung einschließlich Service sowie Beschaffung von Diktiergeräten
In den Gerichten des Freistaates Sachsen wird bis Januar 2026 die führende Verfahrensakte flächendeckend elektronisch geführt werden. Mit Einführung der elektronischen Aktenführung steigt auch der Bedarf bzgl. der Einführung des Digitalen Diktates und der Online-Spracherkennung.
An den Gerichten und Justizbehörden sind aktuell hauptsächliche analoge Diktiergeräte im Einsatz. Die Tondateien werden auf Kassetten gespeichert und manuell über ein Abspielgerät in eine Textdatei umgewandelt; eine zentrale Ablage im Filesystem erfolgt nicht. Perspektivisch ist ein flächendeckender Einsatz digitaler Diktier- und/oder Spracherkennungstechnik angestrebt.
Die Speicherung der Audio-Dateien soll sich zukünftig in die bestehende IT-Landschaft eingliedern, womit auf Basis der IT- Strategie wie auch der Clientstrategie allein eine Speicherung auf der zentralen Infrastruktur in Betracht kommt.
Im Rahmen der geplanten flächendeckenden Einführung des digitalen Diktats und der Online-Spracherkennung in der Justiz hat die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) hat deshalb einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Die Beschaffung ist in drei Lose gegliedert:
— Los 1 Lösung „Digitales Diktat einschließlich Service“ und
— Los 2 Lösung „Online-Spracherkennung einschließlich Service“,
— Los 3 Diktiergeräte.
Lösung „Digitales Diktat einschließlich Service“
Dresden
DEUTSCHLAND
Die in Los 1 ausgeschriebenen Leistungen umfassen eine Umgebung für das digitale Diktat.
Mit Hilfe dieser Lösung soll der Workflow eines Diktats durch einen Diktanten/Entscheider oder auch einer anderen Person und die anschließende Erstellung eines Textproduktes durch eine andere Person (Schreibkraft, Serviceeinheit etc.) unterstützt werden.
Hierbei handelt es sich um einfache Workflows (feste Zuordnung Autor – Schreibkräfte).
Neben der Beschaffung/Bereitstellung einer Lösung Digitales Diktat sind folgende Leis-tungen im Rahmen dieses Loses zu erbringen:
— Durchführung einer Teststellung,
— Inbetriebnahme/Installation dieser Lösung in der Justizumgebung,
— Planung, Durchführung bzw. Unterstützung des Rollouts,
— Unterstützung des Betriebes bzw. entsprechende Support- und Unterstützungsleistungen.
Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr
Ausführungsfristen sind in den VgU in Anlage 03 enthalten:
— Punkt 3.3.1.: Für Los 1 und Los 2 gilt, dass der Auftragnehmer die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Lösungen 3 Wochen nach Zuschlagserteilung zu sichern muss; 2 Wochen nach Herstellung der Betriebsbereitschaft muss der Rollout beim 1. Gericht begonnen werden.
— Punkt 4.2 und 5.2: Hier ist für Los 1 und Los 2 nochmal auf Punkt 3.3.1. verwiesen.
— Punkt 6.2.: Für Los 3 ist hier festgehalten, dass der Abruf bzw. die Bestellung der Geräte 2 Wochen nach Zuschlagserteilung möglich sein muss.
Lösung „Online-Spracherkennung einschließlich Service“
Dresden
DEUTSCHLAND
Die in Los 2 ausgeschriebenen Leistungen umfassen eine Umgebung für Online-Spracherkennung.
Dem Anwender soll damit die Möglichkeit gegeben werden, direkt per Spracheingabe und -erkennung Textprodukte zur erstellen. Damit soll die Erstellung längerer Textprodukte (z.B. Urteile, Verfügungen) erleichtert werden. Dabei wird Augenmerk auf eine hohe Erkennungsrate und die Unterstützung juristischer Fachbegriffe gelegt. Auf Grund der bestehenden IT-Umgebung muss die Lösung serverbasiert sein. Die Texteingabe muss in verschiedenen Anwendungen (Office und Fachanwendungen) möglich sein. Hier ist eine reine Texteingabe vorgesehen (d. h. keine Steuerung der Anwendungen über Sprachbefehle und kein Diktieren in Eingabemasken von Fachverfahren).
Neben der Beschaffung/Bereitstellung der Online-Spracherkennung sind folgende Leistungen im Rahmen dieses Loses zu erbringen:
— Durchführung einer Teststellung,
— Inbetriebnahme/Installation dieser Lösung in der Justizumgebung,
— Planung, Durchführung bzw. Unterstützung des Rollouts,
— Unterstützung des Betriebes bzw. entsprechende Support- und Unterstützungsleistungen.
Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr
Ausführungsfristen sind in den VgU in Anlage 03 enthalten:
— Punkt 3.3.1.: Für Los 1 und Los 2 gilt, dass der Auftragnehmer die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Lösungen 3 Wochen nach Zuschlagserteilung zu sichern muss; 2 Wochen nach Herstellung der Betriebsbereitschaft muss der Rollout beim 1. Gericht begonnen werden.
— Punkt 4.2 und 5.2: Hier ist für Los 1 und Los 2 nochmal auf Punkt 3.3.1. verwiesen.
— Punkt 6.2.: Für Los 3 ist hier festgehalten, dass der Abruf bzw. die Bestellung der Geräte 2 Wochen nach Zuschlagserteilung möglich sein muss.
Los 3 Diktiergeräte
Dresden
DEUTSCHLAND
Über dieses Los erfolgt die Beschaffung der in der sächsischen Justiz benötigten Diktiergeräte.
Die derzeitig noch vorhandene analoge Diktiertechnik ist veraltet und für die geplante Einbindung der Diktate in das Justiznetz bzw. für die zentrale Diktier- und Spracherkennungslösung nicht geeignet.
Die in diesem Los ausgeschriebene Diktiertechnik muss in die Systemumgebung der sächsischen Justiz integrierbar sein! Die Systemumgebung der sächsischen Justiz ist unter 1.4. beschrieben.
Alle bisher beschafften digitalen Diktiergeräte sind derzeit ohne Einbindung in die Serverumgebung im Einsatz.
Mit den in Los 1 und Los 2 beschriebenen Leistungen wird nunmehr eine Integration aller Diktiergeräte in die IT-Umgebung der sächsischen Justiz angestrebt, d.h. die hier aus-geschriebene Diktiertechnik muss in der in Los 1 geforderten Workflowlösung sowie in der in Los 2 beschriebenen Online-Spracherkennung einsatzfähig sein. Weiterhin müssen die Geräte mit dem in Los 1 geforderten Managementtool verwaltbar sein.
Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr
Ausführungsfristen sind in den VgU in Anlage 03 enthalten:
— Punkt 3.3.1.: Für Los 1 und Los 2 gilt, dass der Auftragnehmer die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Lösungen 3 Wochen nach Zuschlagserteilung zu sichern muss; 2 Wochen nach Herstellung der Betriebsbereitschaft muss der Rollout beim 1. Gericht begonnen werden.
— Punkt 4.2 und 5.2: Hier ist für Los 1 und Los 2 nochmal auf Punkt 3.3.1. verwiesen.
— Punkt 6.2.: Für Los 3 ist hier festgehalten, dass der Abruf bzw. die Bestellung der Geräte 2 Wochen nach Zuschlagserteilung möglich sein muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
—— Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen (vgl. EEE Teil III, Abschnitt A):
——— § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c (Terrorismusfinanzierung), § 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 (Betrug); § 264 (Subventionsbetrug), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e (Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333, 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch i. V. m. § 335a – ausländische und internationale Bedienstete), §§ 232, 233, 233a (Menschenhandel) StGB,
——— Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
—— Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. EEE Teil III, Abschnitt B)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzu-legen:
—— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit je Los hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gem. EEE, Teil IV Kap. C),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2017 – 2020),
— Nachweis einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung je Los jeweils über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird.
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemein-schaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Angebote können grundsätzlich von einzelnen Anbietern oder von Bietergemeinschaften abgegeben werden. (vgl. § 53 Abs. 9 VgV)
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die Anlage 20 – Erklärung zur Bietergemeinschaft. Die Anlage ist von jedem Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. das Standardformular der EEE (vgl. Anlage 4 bzw. Anlage 5) ge-sondert einzureichen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Der Auftragge-ber macht insoweit von seiner Befugnis, Bedingungen zur Erfüllung der Eignungskrite-rien durch Bietergemeinschaften festzusetzen, Gebrauch (vgl. § 43 Absatz 2 Satz 3 VgV).
Unzulässig ist, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter zu stellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unterneh-men bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu im Angebot entsprechende Angaben zu machen.
Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unterauftragnehmer zu benennen (ggf. in der EEE, Teil II, Abschnitt C).
Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bieter-gemeinschaft bezieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 21 – Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen ausfüllen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und dieser Vergabeunterlage mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirt-schaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Teil IV, Abschnitte A bis C). Ferner sind für das/die andere(n) Unternehmen die Anga-ben entsprechend Teil II, Abschnitte A bis C, sowie Teil III des Standardformulars der EEE (ggf. jeweils gesondert) auszufüllen.
Sonstige Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauftragsvergabe ent-sprechend § 36 VgV ohne Eignungsleihe an Dritte zu vergeben, sind entsprechende Angaben im Angebot zu machen:
— Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden?
— Wer sind die vorgesehenen Dritten?
Füllen Sie dafür bitte die Anlage 22 – Unterauftragnehmer – aus.“
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), die folgenden Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Für die Mitarbeiter sind in den Vergabeunterlagen weitere Anforderungen definiert. Diese sin in der Datei "Anlage 02_Eignungsanforderungen und -prüfung" ab Seite 4 aufgeführt:
1.4.1. Los 1 – Digitales Diktat,
1.4.2. Los 2 –Online-Spracherkennung,
1.4.3. Los 3 – Beschaffung von Digitalen Diktiergeräten.
Siehe auch nachfolgende Mindeststandards.
1.4.1. Los 1 – Digitales Diktat
1.4.1.1. Geforderte Kenntnisse und Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter
Bitte bestätigen Sie in Anlage 12 für Los 1, dass wie unter 1.4.1.2 gefordert die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter über die folgenden Kenntnisse und Kom-petenzen verfügen!
Der Nachweis erfolgt im Angebot durch die beigefügten Mitarbeiterprofile.
Nr.
Kenntnisse und Kompetenzen
Los 1
Digitales Diktat Kriterium A Erfüllt der Bieter das Kriterium?
Ja/Nein
1. Beherrschung der deutschen Sprache entsprechend Level C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen A,
2. Kenntnisse/Berufserfahrung:
2.1. Administration W2k16/W10 A,
2.2. Terminalserver, Citrixumgebung A,
2.3. Erfahrungen TC/elux A,
2.4. bei der Erstellung von Reports und Dokumentationen (Dokumentationen werden nach Vorgaben des Auftraggebers erstellt) A,
2.5. Erfahrungen mit Spracherkennung A,
2.6. Grundlagen der Administration der genutzten Datenbank A,
2.7. Hardware Diktiergeräte A,
3. Call-Bearbeitung gemäß den Vorgaben des losspezifischen Themenbereiches:
3.1. Problemlösungskompetenz, insbesondere Prüfung von Diagnoseinformationen sowie Analyse des Problemfeldes A,
3.2. Beseitigung auftretender Störungen innerhalb praxiserprobter definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten A,
1.4.1.2. Mitarbeiterprofile:
Für die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind ausführliche Profile vorzulegen. Das Mitarbeiterprofil sollte anonymisiert sein und der Umfang sollte 2 Seiten pro Mitarbeiter nicht überschreiten. Um jedoch eine Prüfung der Kenntnisse entsprechend Anlage 12 durchzuführen, sollten die Mitarbeiterprofile nummeriert sein.
Aus Gründen einer effektiven Zusammenarbeit sind maximal 3 Mitarbeiter vorzusehen und es muss erkennbar sein, welcher Mitarbeiter an welchen der im Abschnitt 1.4.1.3. genannten Referenzprojekten in welcher Rolle beteiligt war.
Ein Mitarbeiter ist als zentraler Ansprechpartner zu benennen!
Bei der Anlage der Mitarbeiterprofile sind folgende Angaben mindestens erforderlich:
— Ausbildung, Studium,
— Beruf/Titel/derzeitige Funktion,
— Beruflicher Werdegang,
— Erworbene Kenntnisse entsprechend der Anforderungen gemäß Abschnitt 1.4.1.1.
Über die unter 1.4.1.1. Nr. 1 geforderten Kenntnisse und Kompetenzen muss jeder vom künftigen Auftragsnehmer vorgesehene Mitarbeiter verfügen. Dies gilt auch im Falle eines Mitarbeiterwechsels beim Auftragnehmer.
Die unter 1.4.1.1. Nr. 2 und Nr. 3 geforderten Kenntnisse und Kompetenzen müssen bei den benannten Mitarbeitern insgesamt verfügbar sein und durch Eigenerklärungen Mitarbeit an Referenzprojekten nachvollziehbar und glaubhaft nachgewiesen werden.
1.4.1.3. Referenzprojekte:
Es sind mindestens 3 in den letzten 3 Jahren erbrachte, vergleichbare Referenzleistungen Ihres Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
— Leistungsort und –zeitraum,
— Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Auftragswert oder –umfang,
— Ausgangssituation und Ziele.
Daneben ist eine ausführliche Beschreibung des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen mit dem Angebot einzureichen (nicht mehr als 2 A4-Seiten je Projekt).
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
1.4.1.4. Weitere Angaben/Erklärungen für die Eignungsprüfung:
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bietergemeinschaft und Ihr Leistungsportfolio inkl. Hauptgeschäftsfeldern und Kernkompetenzen kurz dar. Dargestellt werden sollen auch die Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Subunternehmen.
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Darstellung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Hinweis: Bei geplanter Beauftragung von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer kann das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer eingereicht werden. (Siehe Nummer 20 und 21 der Vergabebestimmungen).
Der Bieter hat zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Nachweise formlos vorzulegen.
1.4.2. Los 2 –Online-Spracherkennung:
1.4.2.1. Geforderte Kenntnisse und Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter.
Bitte bestätigen Sie in Anlage 13 für Los 2, dass wie unter 1.4.2.2 gefordert die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter über die folgenden Kenntnisse und Kompeten-zen verfügen!
Der Nachweis erfolgt im Angebot durch die beigefügten Mitarbeiterprofile und die Bezugnahme in den Mitarbeiterprofilen auf die vorgelegten Referenzprojekte.
Nr.
Kenntnisse und Kompetenzen
Los 2:
Online-Spracherkennung Kriterium A Erfüllt der Bieter das Kriterium?
Ja/Nein
1. Beherrschung der deutschen Sprache entsprechend Level C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen A,
2. Kenntnisse/Berufserfahrung,
2.1. Administration W2k16/W10 A,
2.2. Terminalserver, Citrixumgebung A,
2.3. Erfahrungen TC/elux A,
2.4. bei der Erstellung von Reports und Dokumentationen (Dokumentationen werden nach Vorgaben des Auftraggebers erstellt) A,
2.5. Erfahrungen mit Spracherkennung A,
2.6. Grundlagen der Administration der genutzten Datenbank A,
2.7. Hardware Diktiergeräte A,
3. Call-Bearbeitung gemäß den Vorgaben des losspezifischen Themenbereiches:
3.1. Problemlösungskompetenz, insbesondere Prüfung von Diagnoseinformationen sowie Analyse des Problemfeldes A,
3.2. Beseitigung auftretender Störungen innerhalb praxiserprobter definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten A,
1.4.2.2. Mitarbeiterprofile:
Für die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind ausführliche Profile vorzulegen. Das Mitarbeiterprofil sollte anonymisiert sein und der Umfang sollte 2 Seiten pro Mitarbeiter nicht überschreiten. Um jedoch eine Prüfung der Kenntnisse entsprechend Anlage 13 durchzuführen, sollten die Mitarbeiterprofile nummeriert sein.
Aus Gründen einer effektiven Zusammenarbeit sind maximal 3 Mitarbeiter vorzusehen und es muss erkennbar sein, welcher Mitarbeiter an welchen der im Abschnitt 1.4.2.3. genannten Referenzprojekten in welcher Rolle beteiligt war.
Ein Mitarbeiter ist als zentraler Ansprechpartner zu benennen!
Bei der Anlage der Mitarbeiterprofile sind folgende Angaben mindestens erforderlich:
— Ausbildung, Studium,
— Beruf/Titel/derzeitige Funktion,
— Beruflicher Werdegang,
— Erworbene Kenntnisse entsprechend der Anforderungen gemäß Abschnitte 1.4.2.1.
Über die unter 1.4.2.1 Nr. 1 geforderten Kenntnisse und Kompetenzen muss jeder vom künftigen Auftragsnehmer vorgesehene Mitarbeiter verfügen. Dies gilt auch im Falle eines Mitarbeiterwechsels beim Auftragnehmer.
Die unter 1.4.2.1 Nr. 2 und Nr. 3 geforderten Kenntnisse und Kompetenzen müssen bei den benannten Mitarbeitern insgesamt verfügbar sein und durch Eigenerklärungen Mitarbeit an Referenzprojekten nachvollziehbar und glaubhaft nachgewiesen werden.
1.4.2.3. Referenzprojekte
Es sind mindestens drei in den letzten drei Jahren erbrachte, vergleichbare Referenz-leistungen Ihres Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
— Leistungsort und –zeitraum,
— Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Auftragswert oder –umfang,
— Ausgangssituation und Ziele.
Daneben ist eine ausführliche Beschreibung des Inhalts und der Art Ihrer Leistungen mit dem Angebot einzureichen (nicht mehr als 2 A4-Seiten je Projekt).
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizu-fügen.
1.4.2.4. Weitere Angaben/Erklärungen für die Eignungsprüfung
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bietergemeinschaft und Ihr Leistungsportfolio inkl. Hauptgeschäftsfeldern und Kernkompetenzen kurz dar. Dargestellt werden sollen auch die Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Subunter-nehmen.
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemein-schaft ist die Darstellung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Hinweis: Bei geplanter Beauftragung von Bietergemeinschaften und Unterauftragneh-mer kann das Standardformular der EEE für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer eingereicht werden. (Siehe Nummer 20 und 21 der Vergabebe-stimmungen).
Der Bieter hat zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitä-ten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Nachweise formlos vorzulegen.
1.4.3. Los 3 – Beschaffung von Digitalen Diktiergeräten:
In diesem Los sind Angaben und Erklärungen zu 3 in den letzten 2 Jahren erbrachten, vergleichbaren Lieferungen (Referenzprojekte) mit Angabe der im Folgenden aufge-führten Punkte zu machen bzw. abzugeben und die geforderten Unterlagen vorzulegen:
Jeweils mit Angabe
— des Auftragswertes oder -volumens,
— des Leistungsortes,
— des Lieferzeitraumes,
— des Auftragswertes oder der Anzahl der Lizenzen sowie
— der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit deren Ansprechpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postanschrift PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.