Innovationsraum Westerweiterung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzehoe.de
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsraum Westerweiterung
Stadtplanerische Planungsleistungen der Bauleitplanung für den Innovationsraum Westerweiterung (Bebauungsplan und Erweiterung Flächennutzungsplan) durch freischaffende Stadtplaner/-innen.
25524 Itzehoe
Die Stadt Itzehoe hat Anfang 2020 von Nachbargemeinden eine ca. 50,69 ha große Fläche erworben und eingemeindet. Diese soll als Gewerbequartier entwickelt werden.
Dazu ist der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Itzehoe um diese Fläche zu erweitern (14. Änderung) und es ist ein Bebauungsplan (B-Plan Nr. 164) aufzustellen.
Die Stadt Itzehoe benötigt hierfür stadtplanerische Planungsleistungen der Flächenplanung für die Vorbereitung der Aufstellung der genannten Bauleitpläne, die erforderlichen Ausarbeitungen und Planfassungen sowie die Mitwirkung beim Verfahren, also Leistungen der Leistungsbilder Flächennutzungsplan (§ 18 HOAI nebst Anlage 2 dazu) und Bebauungsplan (§ 19 HOAI nebst Anlage 3 dazu) sowie besondere Leistungen nach näherer Maßgabe von Vertragstext und Aufgabenbeschreibung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (70 %),
AK 2.: Größe der jährlichen Gesamtumsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL3 (10 %),
AK 3: Größe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der An-gaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten hierzu und zur Bewertungsmethodik sind den öffentlich bereitstehenden Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5, T. 248 ff.) zu entnehmen.
Die Angabe zur Laufzeit ist eine Schätzung. Maßgeblich die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Angaben zur Zeitplanung sollen durch die aufgeforderten Bewerber mit dem Erstangebot vorgelegt werden (vgl. Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Tz. 313).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation,
— PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 StGB,
— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
— PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
— PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.,
— PL 6: Keine schweren Verfehlungen,
— PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen.
Bedingungen, die anhand der Eigenerklärung geprüft werden:,
— EK-I: Wirksame Gründung,
— EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung,
— EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Die Kriterien und die geforderten Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher erläutert und konkretisiert. Der AG stellt auf der e-Vergabe-Plattform Formblätter bereit, deren Benutzung erforderlich ist (außer bei Präqualifikation oder EEE).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-/Sachschäden, 0,3 Mio EUR Vermögensschäden))
— WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre)
Eignungskriterien:
— EK-IV: Haftpflichtversicherung,
— EK-V: Größenordnung Gesamtumsätze.
Die Kriterien und die geforderten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher erläutert und konkretisiert. Zu den Formblättern siehe III.1.1).
Zur Haftpflichtversicherung (EK-IV, WL 1): Falls der bestehende Versicherungsschutz für Personenschäden und für Sachschäden nicht mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden nicht mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (also des Risikoträgers, nicht bloß eines Maklers), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre),
— TL 1: Referenzliste (Ingenieurleistungen der Bauleitplanung für F-Pläne u. B-Pläne über alle Leistungsphasen),
— TL 3: Erklärung zur Berufsqualifikation als freischaffender Stadtplaner
Eignungskriterien;
— EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen,
— EK-VII: Personalstärke,
— EK-VIII: Berufsqualifikation als freischaffender Stadtplaner.
Die Kriterien und die geforderten Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Bewerbungsbedingungen, insbes. Abschnitt V.4) näher Erläutert und konkretisiert. Zu den Formblättern siehe III.1.1)..
Zu EK-VIII: Der Bewerber muss zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung als freischaffende Stadtplanerin bzw. freischaffender Stadtplaner berechtigt sein. Bei Gesellschaften genügt es, dass diese von einem oder mehreren daran beteiligten Personen geleitet werden, die zur Führung eine solchen Berufsbezeichnung berechtigt sind. Für auswärtige Dienstleister im Sinne von § 5a Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein (solche, die in einem anderen Staat niedergelassen sind oder ihren Beruf dort überwiegend ausüben, das betrifft auch solche aus anderen EU-Mitgliedstaaten) gelten die in der Vorschrift genannten Regelungen.
Freischaffende Stadtplaner/-innen, nach Maßgabe des AIK-G Schl.-H., vgl. näher III.1.3
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmer an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (VGSH-Verpflichtungserklärung, mit dem Angebot [nicht schon dem Teilnahmeantrag] einzureichen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung erforderlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung (AVPQ) oder eine EEE vorgelegt wird.
Für die erforderliche elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass normale E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441932438 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch über die B_I eVergabe abzugeben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: KIel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.