AE Chemnitz, TBM 2 Neubau Wirtschaftsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20D311026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königsbrücker Str. 80
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AE Chemnitz, TBM 2 Neubau Wirtschaftsgebäude
Technische Ausrüstung-HKLS.
09131 Chemnitz
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant für die Teilbaumaßnahme (TBM) 2 der Aufnahmeeinrichtung (AE) für Asylbewerber Chemnitz den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes im Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen für die Planung der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 2 § 53 (2) Nummer (Nr.) 1, 2, 3 und 7 (nur Feuerlöschtechnik). Es ist eine Beauftragung zunächst mit den Leistungen der Leistungsphasen (LPH) 5 sowie später optional stufenweise mit den Leistungen der LPH 6 bis 9 vorgesehen.
Es soll ein Ersatzneubau eines Wirtschaftsgebäudes (Küche, Speisesaal) mit 1 984 Quadratmetern Nutzfläche für ca. 700 Verpflegungsteilnehmer, Wäscherei und Wärmeerzeugungszentrale für die Gesamtliegenschaft errichtet werden.
Zu planen sind Gas-Wasser-Anlagen des Gebäudes, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnik-Anlagen und Feuerlöschtechnik (Handfeuerlöscher). Teil dieser Maßnahme ist auch die Planung der Nahwärmeleitungen innerhalb des Gebäudes.
Das Gebäude wird auf einer sich in Nutzung befindenden Liegenschaft errichtet.
Der noch nicht baufachlich geprüfte Kostenumfang der Baumaßnahme wurde im Rahmen der Erstellung einer Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) mit ca. [Betrag gelöscht] EUR (Brutto, Kostengruppe (KG) 200 bis 600) ermittelt.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß (gem.) § 55 HOAI 2013
Hinweis: Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Bieter: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers – bei unselbständiger Niederlassung auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3. Nachweis über die berufliche Befähigung/Berufsqualifikation des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen. Folgende Angaben sind gefordert (gem. § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu Ziffer III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
4. Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 für alle Mitglieder einzeln darzulegen.
1. Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen gem. Teil 4 Abschnitt 2 § 53 (2) Nr. 1 bis 3 und 7 der HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) in EUR netto anzugeben (§ 45 Absatz (Abs.) 4 Nr. 4 VgV.).
2. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 VgV mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsabschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3. Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
4. Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 Abs. 1 VgV. Falls ja: Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung des verpflichteten Unternehmens gem. Ziffer III.1.1 – Nr. 2 und 3, Ziffer III.1.2 – Nr. 1 und 3.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 3 und 4 für alle Mitglieder der Gemeinschaft einzeln darzulegen.
1. Es sind geeignete Referenzen (Ref.) über vom Bieter erbrachte Dienstleistungen anhand der nummerierten Referenzbögen aufzulisten. Alle Referenzen sind fertiggestellt, das heißt, die nutzungsfähige Übergabe/ Inbetriebnahme der Referenzobjekte erfolgte ab dem 1.12.2015 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind (hier Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI).
Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur geforderte Angaben berücksichtigt:
Je Ref. sind nachfolgende Angaben gefordert:
— Objektbezeichnung mit Angabe zur Nutzung,
— Projektbeschreibung,
— Projektdarstellung,
— Art der Leistungserbringung,
— Objektgröße (Nutzfläche in Quadratmeter (m2)),
— Kosten der Baumaßnahme für die Technische Ausrüstung KG 410, 420, 430 und 470 (nur für Feuerlöschanlagen) in EUR netto,
— Auftragswert der Planungsleistung netto,
— Honorarzone gem. HOAI,
— erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI,
— Leistungszeitraum mit Monat/Jahr (Projektbeginn, Projektfertigstellung, nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme),
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Projektdarstellung als gesonderte Anlage zum Referenzbogen
Die Referenzen müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
— Mindestens eine Referenz ist eine Referenz mit Gesamtbaukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Werden diese Mindestbindungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Referenzen müssen folgende formale Bedingungen einhalten:
Je Ref. maximal 3 Blatt DIN A4 einseitig bedruckt (zuzüglich Referenzbogen und gegebenenfalls (ggf.) Referenzbescheinigung) mit bildlicher Darstellung sowie relevanter Plandarstellung.
2. Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (zum Beispiel (z. B.) Architekten, Ingenieure nach Fachgebiet, sonstiges Personal), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise). Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
3. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung alle geforderten Angaben und Nachweise abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
4. Gefordert sind Darstellungen, Darlegungen und Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien A1 und A2. Die entsprechenden Forderungen beziehungsweise (bzw.) Themenschwerpunkte dazu sind der Anlage „A04_Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung“ zu entnehmen.
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur Bieter, die nach den Gesetzen der Bundesländer berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, oder die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen und GbRs sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen benennen, der die angegebenen beruflichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. (Formblatt Anlage C05).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Das Angebot besteht aus den im Formblatt 911-AI EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) unter C aufgeführten Unterlagen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de (siehe Ziffer I.3 Kommunikation)) zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert oder ob durch die Vergabestelle ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren bereitgestellt wurden. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (siehe Ziffer I.3 Kommunikation) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Das Hinweisblatt zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist zu beachten.
Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
4. Die Nichtvorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrages führt zum Ausschluss. Änderungen im Vertrag sind nicht zulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Königsbrücker Str. 80
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
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Fax: [removed]