Interessenbekundungsverfahren nach § 7 BHO „Herrenstraße 20 in Burgstädt“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühl 1
Ort: Burgstädt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgstaedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interessenbekundungsverfahren nach § 7 BHO „Herrenstraße 20 in Burgstädt“
Im Stadtkern von Burgstädt befindet sich in der Herrenstraße 20 ein ca. 4 000 m2 großes Grundstück mit einer bebauten Fläche von ca. 1 250 m2. Auf dem seit Jahrzehnten ungenutzten Grundstück befindet sich das ehemalige Welkersche Gut, dessen denkmalgeschützte Gebäude in großen Teilen als Industriegebäude in der Mitte des 18. Jahrhundert errichtet worden waren. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Burgstädt, die bis 2021/2022 Maßnahmen zur Sicherung der noch vorhandenen Bausubstanz und den Abriss abgängiger Bauteile durchführt.
Durch seine Lage und Größe wird dem Grundstück und seiner künftigen Nutzung eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung des Stadtzentrums zuerkannt. Seine Geschichte wirkt identitätsstiftend, der bauliche Bestand für den öffentlichen Raum von Herrenstraße und Markt positiv prägend. In diesem Zusammenhang sucht die Stadt Interessenten, die bereit und in der Lage sind, dieses Grundstück für eine dauerhafte Nutzung zu entwickeln.
Burgstädt
Herrenstraße 20
Im Stadtkern von Burgstädt unmittelbar am westlichen Zugang zum Marktplatz befindet sich in der Herrenstraße 20 ein ca. 4 000 m2 großes Grundstück mit einer bebauten Fläche von ca. 1 250 m2. Auf dem seit Jahrzehnten ungenutzten Grundstück befindet sich das ehemalige Welkersche Gut, dessen denkmalgeschützte Gebäude in großen Teilen als Industriegebäude in der Mitte des 18. Jahrhundert errichtet worden waren. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Burgstädt, die bis 2021/2022 mit Fördermitteln aus dem Programm „Integrierte Brachflächenentwicklung“ Maßnahmen zur Sicherung der noch vorhandenen Bausubstanz und den Abriss abgängiger Bauteile durchführt.
Durch seine Lage und Größe wird dem Grundstück und seiner künftigen Nutzung eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung des Stadtzentrums zuerkannt. Seine Geschichte wirkt identitätsstiftend, der bauliche Bestand für den öffentlichen Raum von Herrenstraße und Markt positiv prägend. Künftige Nutzungen sollen diese positiven Wirkungen bewahren und darüber hinaus langfristig stabilisierend und belebend auf das Umfeld wirken.
In diesem Zusammenhang sucht die Stadt Interessenten, die bereit und in der Lage sind, dieses Grundstück für eine dauerhafte Nutzung zu entwickeln. Die angestrebte Nutzung soll
— Ausdrücklich nicht in bedrohlicher Konkurrenz zum Bestand stehen,
— Deshalb nach Art und Größe zu diesem kompatibel sein,
— Durch Vorbildwirkung positiv auf den Bestand wirken.
In Burgstädt soll die Entwicklung des Grundstücks ob dessen Größe und des darauf realisierbaren funktionellen und wirtschaftlichen Gewichts
— eine belebende und initiierende Wirkung für die Burgstädter Altstadt entwickeln,
— deren Entwicklung zu einem Hotspot exklusiver Angebote von Handel-, Gewerbe und Dienstleistungen initiiert und begleiten.
Diese Wirkung soll es aus der wirtschaftlich tragfähigen Kombination aus
— (zu bestimmender) Primärfunktion und
— einem (kleineren) Inkubator für Neuans iedlungen und Gründungen, Experimente/ innovative Konzepte erwachsen.
Durch die Schaffung exklusiver Angebote soll das Ensemble nicht in Konkurrenz zu den bestehenden kleinteiligen traditionellen Handelsgeschäften in der Innenstadt stehen, sondern mit seinem spezifischen Charakter die bereits vorhandenen Gewerbebetriebe ergänzen. Vorbild für eine solche Entwicklung ist zum Beispiel die Schönherr-Fabrik in Chemnitz (siehe: www.schoenherrfabrik.de).
Die künftige primäre Nutzung soll wirtschaftlich selbsttragend sein.
Mehrwert, wie er aus der Anschubförderung und dauerhaft aus der Exklusivität des geschichtsträchtiger Standortes generiert werden kann; soll in zu vereinbarenden Anteilen in die Imagebildung des Standortes reinvestiert werden. Dazu sollen im Objekt Mieter und Funktionen Raum gegeben werden, welche den kommunalen Vorgaben der Stadtentwicklung entsprechen.
Die Stadt wird dieses auch künftig durch Akquise von Förderungen unterstützen.
Mit diesem Interessenbekundungsverfahrens sollen dazu innovative Betreiberkonzepte, potentielle Interessenten und Investoren gefunden werden. Nutzungen des Standorts für wissenschaftliche Einrichtungen oder Stiftungen sind möglich.
Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen für die Nutzung des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude sind in einem Exposé zur Projekt- und Verfahrensbeschreibung zusammengestellt, in der auch die Anforderungen an eine Interessensbekundung formuliert sind. Dieses Exposé kann bis zum 31. Januar 2021 schriftlich, per Fax oder E-Mail beim Bauamt der Stadt Burgstädt (siehe Punkt 1) angefordert werden.Das Exposé wird allen Interessenten ab 1. Februar 2021 zugesandt.
Diese Bekanntmachung betrifft ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 BHO, d.h. es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Vergabeverfahrens oder eine Auftragserteilung.
Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient in dieser Form lediglich der Information potentieller Interessenten und der Transparenz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden mit der Interessenbekundung verlässliche Angaben über die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Voraussetzungen erwartet. Diese sind bezüglich der folgenden Themenbereiche zu gliedern:
— Darstellung des sich interessierenden Unternehmens (ggf. mit Darstellung bei der Revitalisierung von vergleichbaren Projekten),
— Erläuterung des vorgesehenen Nutzungskonzepts,
— Darlegung des vorgesehenen Organisationsmodells (Eigentums- und Vertragsverhältnisse sowie Finanzierung),
— Businessplan für 10 Jahre (mit Angaben zum Personaleinsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist vorgesehen, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als wichtige Informationsgrundlage für die erforderlichen politischen Entscheidungen und für die Gestaltung ggf. folgender Vergabeverfahren zu nutzen. Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung, und Unparteilichkeit der Auswertung gewährleistet.
Folgende Kriterien werden u.a. zur Beurteilung der Interessenbekundungen herangezogen:
— Art und Umfang der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten (nur Gewerbe, kulturelle und nicht-kommerzielle Nutzung, langfristige institutionelle Nutzung)
— Zu erwartende Effekte für die Entwicklung der Innenstadt und der dort bereits vorhandenen Gewerbebetriebe,
— Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Organisations-, Finanzierungs- und Nutzungskonzepte sowie der Angaben zur Kalkulationen im Rahmen des Businessplans,
— Wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Burgstädt.
Die durchführende Stelle behält sich vor, mit einzelnen Interessenten Gespräche über deren eingereichte Unterlagen zu führen.
Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, sind die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten unverbindlich.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern an diesem Interessenbekundungsverfahren durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Vergabeverfahrens.
Ort: nicht zutreffend
Land: Deutschland