„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" – Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 059-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" – Freianlagen
Die Stadt Markkleeberg hat im Jahr 2015 einen landschaftsarchitektonischen-städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der „Neuen Mitte“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden ein 1. Preis und drei 3. Preise vergeben. Der Stadtrat hat basierend auf der Planung des Wettbewerbssiegers einen städtebaulichen
Rahmenplan für das Wett-bewerbsgebiet beschlossen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll im Zeitraum 2020 bis 2023 die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgen. Das Vorhaben ist in drei Unterbauabschnitte gegliedert: BA 2a – Lumpsch-Platz; BA 2b – Galerievorplatz; BA 2c – Straße. Dafür sind die Leistungen der Freianlagenplanung und die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung zu vergeben.Die Kostenschätzung der Gesamtbaukosten für die
Baumaßnahme beträgt rund 4,2 Mio. EUR brutto. Die Umsetzung erfolgt mit Städtebaufördermitteln. Folgende Rahmenterminplanung gilt es zu beachten:
— Entwurfsplanung: bis 01/2021,
— Ausführungsplanung: bis 05/2021,
— Baubeginn: ab 04/2022,
— Fertigstellung: 04/2023.
Die von der Stadt Markkleeberg gewählte Verfahrensart im Los 1 – Freianlagen sieht ein einstufiges Verfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb vor. Entsprechend der durch die Stadt in Auftrag gegebene juristische Wertung wird der bereits in 2015 durchgeführte Wettbewerb als Teilnahmephase im Sinne § 80 VgV verstanden: Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2.1 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Markkleeberg,
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i. V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise bzw. gestaffelte Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Eine
Beauftragung der LPH 5 ff. erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen
Sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Mit der Leistungsphase 3 sind die Kosten nach AKS und DIN 276 (4) zu erstellen. Die zusätzlichen Aufwendungen für die 2. Kostenberechnung der Leistungsphase 3 sind in die Angebotssumme einzuarbeiten und werden nicht gesondert vergütet. Nachlässe für Planungsleistungen können gewährt werden. Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, wenn Genehmigungsunterlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt, ggf. stufenweise, optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen
5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 11.1 HOAI: Es sind sämtliche Leistungen anzubieten. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: – Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln. Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Vorplanung, 3 Papier-Ausfertigungen der Entwurfsplanung, und fünf Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Bei Beauftragung der Genehmigungsplanung sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.10: Im Rahmen der Neuregelung der HOAI-Vergütung kann das Angebot von den Vorgaben abweichen, die Auskömmlichkeit ist zu erklären. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Neue Mitte Markkleeberg 2. BA" – Freianlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung gemäß § 63 Abs. 1 (2) VgV: Da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens (Aufgabenstellung mit Leistungsumfang) im November 2020 und vor formaler Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber wesentlich geändert hat, wird das Verfahren gemäß § 63 Abs. 1 (2) VgV aufgehoben.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.