Digitalisierung von Liegenschaftskatasterakten des Freistaates Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/438

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Olbrichtplatz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitalisierung von Liegenschaftskatasterakten des Freistaates Sachsen

Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/438
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79999100 Scanning
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der GeoSN ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verpflichtet, die Liegenschaftskatasterakten (Akten) in digitalisierter Form vorzuhalten. Das schließt auch die historischen Akten ein, die sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Vermessungsbehörden Sachsens befinden.

Es sind ca. 17.550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.

Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwölf unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).

Die zu erbringende Leistung ist in vier Lose aufgeteilt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Dresden

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DED2D Görlitz
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

Dresden

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

4.1 Leistungsgegenstand allgemein

Es sind ca. 2.866 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.

Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in vier unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).

Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Das Grundformat der Akten beträgt max. 47 x 40 cm, wobei die Aktenstärke zwischen 1 cm und max. 12 cm variiert. Die Akten liegen in gebundener Form als Buch vor.

Ein kleiner Teil der Akten wurde restauriert und neu gebunden.

In den Akten ist mit folgenden losen, gebundenen und eingeklebten Beilagen zu rechnen: Karten, Tabellen, Druckschriften, Hefte, Schriftstücke und Klebezettel im Format von ca. DIN A 6 bis DIN A 0.

Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschie-denartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.

Bei den Akten ist damit zu rechnen, dass die Schriftbereiche bis in den Buchfalz hineinreichen.

Jeder Akte ist ein separates Titelblatt im Format DIN A 4 beigefügt, das den Dokumentnamen trägt (Muster siehe Anlage 10, der Fotodokumentation vorangestellt).

Durch häufiges Benutzen sind die Akten teilweise beschädigt, das sind insbesondere Einrisse der Blattkanten, geknickte und zerknitterte Seiten bis hin zu losen Seiten.

Insbesondere in den Akten des 19. Jahrhunderts sind teils stark verbräunte und brüchige Papiere enthalten.

Durch Schäden an den Bindungen ist mit Behinderungen beim Aufschlagen und Umlegen der Einzelschriftstücke zu rechnen.

Trotz einer erfolgten Reinigung wesentlicher Teile des Bestandes ist mit einer Restverschmutzung und mit Radierrückständen zu rechnen.

4.3 Vorgaben für die Digitalisierung

Aufnahmetechnik

Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jewei-ligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.

Die Akten können im Regelfall mit Hilfe einer Buchwippe bei einem 180o Öffnungswinkel digitalisiert werden. Dabei ist jedoch dafür zu sorgen, dass bestehende Schäden z. B. an der Bindung sowie an den mechanisch vorgeschädigten Blattkanten durch die 180o Öffnung und durch den Andruck an die Glasplatte nicht vergrößert werden.

Die Wiedergabe der Text- und Bildinformation muss in jedem Fall bis in die Falzbereiche hinein gewährleistet werden.

In Abhängigkeit von Aktenstärke und Öffnungseigenschaften (Bindungsart) ist bei Schrift im Falzbereich vorzugsweise eine Aufnahmetechnik mit reduziertem Öffnungswinkel zu wählen.

Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Lichtquellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.

Bildqualität und Bildaufbau

Unabhängig von der gewählten Aufnahmevorrichtung ist eine Bildwiedergabequalität von 300 dpi und 24 Bit-Color zu gewährleisten.

Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebene Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Mess-skala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.

Es sind grundsätzlich doppelseitige Bilddateien anzufertigen, d.h. die Akte ist – mit Ausnahme der Einbandvorderseite und Einbandrückseite – immer aufgeklappt zu scannen. Dies gilt auch dann, wenn nur auf einer Seite – links oder rechts – Eintragungen vorliegen.

Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durchscheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.

Die Scans sind grundsätzlich so anzufertigen, dass die gesamte Vorlage mit umlaufendem Rand abgebildet wird, damit erkennbar bleibt, dass nichts von der Vorlage abgeschnitten wurde.

In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hintergrund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.

In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digitalisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Übergröße“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:

|.

In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wurden.

Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fi-ieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.

Bildabfolge, Mehrfachaufnahmen, Korrekturen

Das Scannen jeder Akte beginnt mit dem Titelblatt.

Im Anschluss ist die Akte – beginnend mit der Einbandvorderseite – zu scannen. Die jeweils erste beschriebene Innenseite der Akte ist zur Qualitätssicherung zweimal, d.h. einmal mit und danach einmal ohne Miren und Colorchecker zu scannen. Den Abschluss bildet die Einbandrückseite.

Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorgenommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.

Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.

Fehlerhafte Aufnahmen sind aus der Dateiablage zu löschen und durch Korrekturaufnahmen zu ersetzen.

Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen ei-ner Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münchener Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszu-stand zu bringen.

Eingeklebte Zettel sind für das Scannen nicht zu hinterlegen.

Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papier-streifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.

4.4 Vorgaben für die Dateiablage und -benennung

Die erzeugten Bilddateien sind für jeden Übergabepunkt (für jede untere Vermessungsbehörde)

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Wermsdorf) zu liefern und

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format PDF/A zu speichern und an

i. den GeoSN, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden (1 Festplatte) sowie

ii. die jeweilige untere Vermessungsbehörde (Kontaktdaten in Anlage 6, 7, 8 und 9)

(1 Festplatte) zu liefern.

Die externen Festplatten werden zum Eigentum des Auftraggebers.

Das Staatsarchiv erhält die Scandaten als Einzelbilder in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Do-kumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bildda-teien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dum-my-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter fol-gendem Dateinamen gespeichert:

Beispiel: 8713BSF1-0001 (vgl. Muster Titelblatt in Anlage 10)

Beispiel: 5149BPF[removed]

• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dummy-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dummy-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.

Der GeoSN und die unteren Vermessungsbehörden erhalten die Scans (Bilddateien) in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeicher

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Zwickau, Chemnitz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
NUTS-Code: DED45 Zwickau
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

4.1 Leistungsgegenstand allgemein

Es sind ca. 4.741 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.

Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in vier unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).

Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Das Grundformat der Akten beträgt max. 47 x 40 cm, wobei die Aktenstärke zwischen 1 cm und max. 12 cm variiert. Die Akten liegen in gebundener Form als Buch vor.

Ein kleiner Teil der Akten wurde restauriert und neu gebunden.

In den Akten ist mit folgenden losen, gebundenen und eingeklebten Beilagen zu rechnen: Karten, Tabellen, Druckschriften, Hefte, Schriftstücke und Klebezettel im Format von ca. DIN A 6 bis DIN A 0.

Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschie-denartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.

Bei den Akten ist damit zu rechnen, dass die Schriftbereiche bis in den Buchfalz hineinreichen.

Jeder Akte ist ein separates Titelblatt im Format DIN A 4 beigefügt, das den Dokumentnamen trägt (Muster siehe Anlage 10, der Fotodokumentation vorangestellt).

Durch häufiges Benutzen sind die Akten teilweise beschädigt, das sind insbesondere Einrisse der Blattkanten, geknickte und zerknitterte Seiten bis hin zu losen Seiten.

Insbesondere in den Akten des 19. Jahrhunderts sind teils stark verbräunte und brüchige Papiere enthalten.

Durch Schäden an den Bindungen ist mit Behinderungen beim Aufschlagen und Umlegen der Einzelschriftstücke zu rechnen.

Trotz einer erfolgten Reinigung wesentlicher Teile des Bestandes ist mit einer Restverschmutzung und mit Radierrückständen zu rechnen.

4.3 Vorgaben für die Digitalisierung

Aufnahmetechnik

Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jeweiligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.

Die Akten können im Regelfall mit Hilfe einer Buchwippe bei einem 180o Öffnungswinkel digitalisiert werden. Dabei ist jedoch dafür zu sorgen, dass bestehende Schäden z. B. an der Bindung sowie an den mechanisch vorgeschädigten Blattkanten durch die 180o Öffnung und durch den Andruck an die Glasplatte nicht vergrößert werden.

Die Wiedergabe der Text- und Bildinformation muss in jedem Fall bis in die Falzbereiche hinein gewährleistet werden.

In Abhängigkeit von Aktenstärke und Öffnungseigenschaften (Bindungsart) ist bei Schrift im Falzbereich vorzugsweise eine Aufnahmetechnik mit reduziertem Öffnungswinkel zu wählen.

Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Lichtquellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.

Bildqualität und Bildaufbau

Unabhängig von der gewählten Aufnahmevorrichtung ist eine Bildwiedergabequalität von 300 dpi und 24 Bit-Color zu gewährleisten.

Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebene Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Mess-skala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.

Es sind grundsätzlich doppelseitige Bilddateien anzufertigen, d.h. die Akte ist – mit Ausnahme der Einbandvorderseite und Einbandrückseite – immer aufgeklappt zu scannen. Dies gilt auch dann, wenn nur auf einer Seite – links oder rechts – Eintragungen vorliegen.

Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durchscheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.

Die Scans sind grundsätzlich so anzufertigen, dass die gesamte Vorlage mit umlaufendem Rand abgebildet wird, damit erkennbar bleibt, dass nichts von der Vorlage abgeschnitten wurde.

In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hintergrund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.

In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digitalisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Übergröße“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:

|.

In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wur-den.

Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fixieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.

Bildabfolge, Mehrfachaufnahmen, Korrekturen

Das Scannen jeder Akte beginnt mit dem Titelblatt.

Im Anschluss ist die Akte – beginnend mit der Einbandvorderseite – zu scannen. Die jeweils erste beschriebene Innenseite der Akte ist zur Qualitätssicherung zweimal, d.h. einmal mit und danach einmal ohne Miren und Colorchecker zu scannen. Den Abschluss bildet die Einbandrückseite.

Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorgenommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.

Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.

Fehlerhafte Aufnahmen sind aus der Dateiablage zu löschen und durch Korrekturaufnahmen zu ersetzen.

Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen einer Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münchener Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszustand zu bringen.

Eingeklebte Zettel sind für das Scannen nicht zu hinterlegen.

Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papierstreifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.

4.4 Vorgaben für die Dateiablage und -benennung

Die erzeugten Bilddateien sind für jeden Übergabepunkt (für jede untere Vermessungsbehörde)

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Wermsdorf) zu liefern und

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format PDF/A zu speichern und an

i. den GeoSN, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden (1 Festplatte) sowie

ii. die jeweilige untere Vermessungsbehörde (Kontaktdaten in Anlage 6, 7, 8 und 9)

(1 Festplatte) zu liefern.

Die externen Festplatten werden zum Eigentum des Auftraggebers.

Das Staatsarchiv erhält die Scandaten als Einzelbilder in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bilddateien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dummy-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter folgendem Dateinamen gespeichert:

Beispiel: 8713BSF1-0001 (vgl. Muster Titelblatt in Anlage 10)

Beispiel: 5149BPF[removed]

• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dummy-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dummy-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.

Der GeoSN und die unteren Vermessungsbehörden erhalten die Scans (Bilddateien) in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeichert

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mittelsachsen, Nordsachsen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

4.1 Leistungsgegenstand allgemein

Es sind ca. 5.282 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.

Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwei unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).

Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Das Grundformat der Akten beträgt max. 47 x 40 cm, wobei die Aktenstärke zwischen 1 cm und max. 12 cm variiert. Die Akten liegen in gebundener Form als Buch vor.

Ein kleiner Teil der Akten wurde restauriert und neu gebunden.

In den Akten ist mit folgenden losen, gebundenen und eingeklebten Beilagen zu rechnen: Karten, Tabellen, Druckschriften, Hefte, Schriftstücke und Klebezettel im Format von ca. DIN A 6 bis DIN A 0.

Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschiedenartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.

Bei den Akten ist damit zu rechnen, dass die Schriftbereiche bis in den Buchfalz hineinreichen.

Jeder Akte ist ein separates Titelblatt im Format DIN A 4 beigefügt, das den Dokumentnamen trägt (Muster siehe Anlage 10, der Fotodokumentation vorangestellt).

Durch häufiges Benutzen sind die Akten teilweise beschädigt, das sind insbesondere Einrisse der Blattkanten, geknickte und zerknitterte Seiten bis hin zu losen Seiten.

Insbesondere in den Akten des 19. Jahrhunderts sind teils stark verbräunte und brüchige Papiere enthalten.

Durch Schäden an den Bindungen ist mit Behinderungen beim Aufschlagen und Umlegen der Einzelschriftstücke zu rechnen.

Trotz einer erfolgten Reinigung wesentlicher Teile des Bestandes ist mit einer Restverschmutzung und mit Radierrückständen zu rechnen.

4.3 Vorgaben für die Digitalisierung

Aufnahmetechnik

Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jeweiligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.

Die Akten können im Regelfall mit Hilfe einer Buchwippe bei einem 180o Öffnungswinkel digitali-siert werden. Dabei ist jedoch dafür zu sorgen, dass bestehende Schäden z. B. an der Bindung sowie an den mechanisch vorgeschädigten Blattkanten durch die 180o Öffnung und durch den Andruck an die Glasplatte nicht vergrößert werden.

Die Wiedergabe der Text- und Bildinformation muss in jedem Fall bis in die Falzbereiche hinein gewährleistet werden.

In Abhängigkeit von Aktenstärke und Öffnungseigenschaften (Bindungsart) ist bei Schrift im Falzbereich vorzugsweise eine Aufnahmetechnik mit reduziertem Öffnungswinkel zu wählen.

Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Licht-quellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.

Bildqualität und Bildaufbau

Unabhängig von der gewählten Aufnahmevorrichtung ist eine Bildwiedergabequalität von 300 dpi und 24 Bit-Color zu gewährleisten.

Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebe-ne Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Mess-skala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.

Es sind grundsätzlich doppelseitige Bilddateien anzufertigen, d.h. die Akte ist – mit Ausnahme der Einbandvorderseite und Einbandrückseite – immer aufgeklappt zu scannen. Dies gilt auch dann, wenn nur auf einer Seite – links oder rechts – Eintragungen vorliegen.

Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durch-scheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.

Die Scans sind grundsätzlich so anzufertigen, dass die gesamte Vorlage mit umlaufendem Rand abgebildet wird, damit erkennbar bleibt, dass nichts von der Vorlage abgeschnitten wurde.

In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hintergrund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.

In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digi-talisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Übergröße“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:

|.

In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wurden.

Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fixieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.

Bildabfolge, Mehrfachaufnahmen, Korrekturen

Das Scannen jeder Akte beginnt mit dem Titelblatt.

Im Anschluss ist die Akte – beginnend mit der Einbandvorderseite – zu scannen. Die jeweils erste beschriebene Innenseite der Akte ist zur Qualitätssicherung zweimal, d.h. einmal mit und danach einmal ohne Miren und Colorchecker zu scannen. Den Abschluss bildet die Einbandrückseite.

Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorge-nommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.

Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hin-weisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.

Fehlerhafte Aufnahmen sind aus der Dateiablage zu löschen und durch Korrekturaufnahmen zu ersetzen.

Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen ei-ner Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münche-ner Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszustand zu bringen.

Eingeklebte Zettel sind für das Scannen nicht zu hinterlegen.

Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papierstreifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.

4.4 Vorgaben für die Dateiablage und -benennung

Die erzeugten Bilddateien sind für jeden Übergabepunkt (für jede untere Vermessungsbehörde)

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Wermsdorf) zu liefern und

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format PDF/A zu speichern und an

i. den GeoSN, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden (1 Festplatte) sowie

ii. die jeweilige untere Vermessungsbehörde (Kontaktdaten in Anlage 6, 7, 8 und 9)

(1 Festplatte) zu liefern.

Die externen Festplatten werden zum Eigentum des Auftraggebers.

Das Staatsarchiv erhält die Scandaten als Einzelbilder in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bildda-teien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dummy-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter folgendem Dateinamen gespeichert:

Beispiel: 8713BSF1-0001 (vgl. Muster Titelblatt in Anlage 10)

Beispiel: 5149BPF[removed]

• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dummy-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dummy-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.

Der GeoSN und die unteren Vermessungsbehörden erhalten die Scans (Bilddateien) in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeichert

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leipzig (Land), Stadt Leipzig

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

4.1 Leistungsgegenstand allgemein

Es sind ca. 4.660 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.

Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in vier unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).

Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Das Grundformat der Akten beträgt max. 47 x 40 cm, wobei die Aktenstärke zwischen 1 cm und max. 12 cm variiert. Die Akten liegen in gebundener Form als Buch vor.

Ein kleiner Teil der Akten wurde restauriert und neu gebunden.

In den Akten ist mit folgenden losen, gebundenen und eingeklebten Beilagen zu rechnen: Karten, Tabellen, Druckschriften, Hefte, Schriftstücke und Klebezettel im Format von ca. DIN A 6 bis DIN A 0.

Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschiedenartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.

Bei den Akten ist damit zu rechnen, dass die Schriftbereiche bis in den Buchfalz hineinreichen.

Jeder Akte ist ein separates Titelblatt im Format DIN A 4 beigefügt, das den Dokumentnamen trägt (Muster siehe Anlage 10, der Fotodokumentation vorangestellt).

Durch häufiges Benutzen sind die Akten teilweise beschädigt, das sind insbesondere Einrisse der Blattkanten, geknickte und zerknitterte Seiten bis hin zu losen Seiten.

Insbesondere in den Akten des 19. Jahrhunderts sind teils stark verbräunte und brüchige Papiere enthalten.

Durch Schäden an den Bindungen ist mit Behinderungen beim Aufschlagen und Umlegen der Einzelschriftstücke zu rechnen.

Trotz einer erfolgten Reinigung wesentlicher Teile des Bestandes ist mit einer Restverschmutzung und mit Radierrückständen zu rechnen.

4.3 Vorgaben für die Digitalisierung

Aufnahmetechnik

Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jewei-ligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.

Die Akten können im Regelfall mit Hilfe einer Buchwippe bei einem 180o Öffnungswinkel digitali-siert werden. Dabei ist jedoch dafür zu sorgen, dass bestehende Schäden z. B. an der Bindung sowie an den mechanisch vorgeschädigten Blattkanten durch die 180o Öffnung und durch den Andruck an die Glasplatte nicht vergrößert werden.

Die Wiedergabe der Text- und Bildinformation muss in jedem Fall bis in die Falzbereiche hinein gewährleistet werden.

In Abhängigkeit von Aktenstärke und Öffnungseigenschaften (Bindungsart) ist bei Schrift im Falzbereich vorzugsweise eine Aufnahmetechnik mit reduziertem Öffnungswinkel zu wählen.

Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Lichtquellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.

Bildqualität und Bildaufbau

Unabhängig von der gewählten Aufnahmevorrichtung ist eine Bildwiedergabequalität von 300 dpi und 24 Bit-Color zu gewährleisten.

Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebe-ne Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Messskala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.

Es sind grundsätzlich doppelseitige Bilddateien anzufertigen, d.h. die Akte ist – mit Ausnahme der Einbandvorderseite und Einbandrückseite – immer aufgeklappt zu scannen. Dies gilt auch dann, wenn nur auf einer Seite – links oder rechts – Eintragungen vorliegen.

Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durchscheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.

Die Scans sind grundsätzlich so anzufertigen, dass die gesamte Vorlage mit umlaufendem Rand abgebildet wird, damit erkennbar bleibt, dass nichts von der Vorlage abgeschnitten wurde.

In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hintergrund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.

In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digi-talisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Über-größe“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:

|.

In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wurden.

Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fixieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.

Bildabfolge, Mehrfachaufnahmen, Korrekturen

Das Scannen jeder Akte beginnt mit dem Titelblatt.

Im Anschluss ist die Akte – beginnend mit der Einbandvorderseite – zu scannen. Die jeweils erste beschriebene Innenseite der Akte ist zur Qualitätssicherung zweimal, d.h. einmal mit und danach einmal ohne Miren und Colorchecker zu scannen. Den Abschluss bildet die Einbandrückseite.

Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorgenommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.

Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hin-weisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.

Fehlerhafte Aufnahmen sind aus der Dateiablage zu löschen und durch Korrekturaufnahmen zu ersetzen.

Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen einer Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münchener Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszustand zu bringen.

Eingeklebte Zettel sind für das Scannen nicht zu hinterlegen.

Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papierstreifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.

4.4 Vorgaben für die Dateiablage und -benennung

Die erzeugten Bilddateien sind für jeden Übergabepunkt (für jede untere Vermessungsbehörde)

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Wermsdorf) zu liefern und

• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format PDF/A zu speichern und an

i. den GeoSN, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden (1 Festplatte) sowie

ii. die jeweilige untere Vermessungsbehörde (Kontaktdaten in Anlage 6, 7, 8 und 9)

(1 Festplatte) zu liefern.

Die externen Festplatten werden zum Eigentum des Auftraggebers.

Das Staatsarchiv erhält die Scandaten als Einzelbilder in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der D-kumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bildda-teien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dummy-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter folgendem Dateinamen gespeichert:

Beispiel: 8713BSF1-0001 (vgl. Muster Titelblatt in Anlage 10)

Beispiel: 5149BPF[removed]

• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dummy-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dummy-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.

Der GeoSN und die unteren Vermessungsbehörden erhalten die Scans (Bilddateien) in folgender Struktur:

• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeichert

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Dresden

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Seelhorststraße 44
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Zwickau, Chemnitz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Seelhorststraße 44
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Mittelsachsen, Nordsachsen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Seelhorststraße 44
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Leipzig (Land), Stadt Leipzig

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Seelhorststraße 44
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vor der Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Bedingungen zur Übernahme und Rückgabe der Akten vor Ort zu informieren.

Für die Vor-Ort-Begehungen steht der Zeitraum 23. Juni 2020 bis 14. Juli 2020 zur Verfügung. Absprachen sind mit den in den Anlagen 6, 7, 8 und 9 benannten Ansprechpartnern bei den unteren Vermessungsbehörden (Übergabepunkte) abzustimmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammmer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2020

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