Einführung eines Identity Management-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 26/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Identity Management-Systems
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines IDM-Systems zur zentralen Verwaltung von Identitäten interner und externer Mitarbeiter*innen sowohl im gesamten Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden. Leistungsbestandteil ist neben der Beschaffung der Softwarekomponenten, der Erstellung des Gesamtsystems und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie der Migration insbesondere auch die Erbringung von Systemserviceleistungen.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines IDM-Systems zur zentralen Verwaltung von Identitäten interner und externer Mitarbeiter*innen sowohl im gesamten Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden als auch für dessen 100%ige Tochterfirmen sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden. Leistungsbestandteil ist neben der Beschaffung der Softwarekomponenten, der Erstellung des Gesamtsystems und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie der Migration insbesondere auch die Erbringung von Systemserviceleistungen.
Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Systemvertrages VGS # 26/2020 (inkl. Anlagen, insbesondere Anlage 1 – Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung mit den Anlagen 1-4, Anlage 2 – Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit den Anlagen 1-4) sowie der Angebots- und Bewerbungsbedingungen zu erfolgen. Ergänzend gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die angegebene Vertragslaufzeit in Monaten (60 Monate) bezieht sich lediglich auf den im EVB-IT Systemvertrag VGS # 26/2020 vorgesehenen Leistungsteil „Systemservice“.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems für die Dauer von mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer) zu erbringen. Eine Ende der Laufzeit ist im EVB-IT Systemvertrag VGS # 26/2020 nicht vorgesehen; für die Vertragsparteien bestehen jedoch die in den EVB-IT System-AGB vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten.
Option: Stunden-/Tagessätze für Techniker, Consultant, Projektleiter/-manager (siehe Nr. 7 „Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand (optionale Position)“ des EVB-IT Systemvertrags VGS # 26/2020)
Option: Schnittstellensoftware zur Anbindung von Adaxes
Option: Schnittstellensoftware zur Anbindung von LSM
Option: Schnittstellensoftware zur Erweiterung der Anbindung von ORBIS
Anmerkung zu Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“: Das Feld „Laufzeit“ ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anmerkung zu Ziffer II.2.5) "Zuschlagskriterien": Die umfassenden Festlegungen und Hinweise zur Angebotswertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den der Unterauftragnehmer bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend),
— um einen Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) wird gebeten.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug, ggf. Auszug aus dem Gewerbezentralregister), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den das Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— Angaben zum Bieter (Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
— aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: Formblatt F1-A, Formblatt F5, aktueller Handels- oder Firmenregisterauszug), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil.
Vorlage der folgenden Unterlagen, jeweils für Bieter bzw. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Angabe des Leistungsanteils erforderlich) sowie für Unterauftragnehmer (Angabe des Leistungsanteils erforderlich), dies wie folgt: Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den das Mitglied der Bietergemeinschaft angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen.
— Angaben zum Bieter (Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A,
— Referenzen zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe der Anzahl der Mitarbeiter*innen des Auftraggebers und der verwalteten Identitäten, Angaben zum IDM-System und zur Einführung des IDM-Systems, Angabe des Auftragsvolumens in Euro).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch höchstens 5 Jahre zurückliegt.
— Angabe der Führungs- und Fachkräfte/Qualifikation und Berufserfahrung:
Dem Angebot ist eine Aufstellung über das Personal (Rollen: Projektleiter*in/Koordinator*in und Fachberater*in/Entwickler*in/Consultant o.ä.), dass im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, beizulegen. Eine entsprechende Liste muss insbesondere jeweils Angaben zur Rolle (Projektleiter*in, Fachberater*in, etc.), zu Qualifikationsgrad und Kompetenzen (Ausbildung, Zertifikate, etc.) und zur Berufserfahrung bzw. insbesondere zur Erfahrung im Rahmen der Einführung von IDM-Systemen enthalten. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei eine namentliche Nennung von Mitarbeiter*innen nicht erforderlich ist!; stattdessen kann bspw. die Rolle/der Aufgabenbereich angegeben werden – z. B.: „Projektleiter“, „Fachberaterin“, „Entwickler“)
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die entsprechenden, oben aufgeführten Nachweise einzureichen (für jeden Teilnehmer separat: Formblatt F1-A), dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft separat (insb. Formblatt F4-A und Angabe der Führungs- und Fachkräfte / Qualifikation und Berufserfahrung).
Mindestanforderungen bzgl. der Referenzen zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Einführung entsprechender IDM-Systeme verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten/Referenzaufträge, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte/Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenz-projekte/Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes/Referenzauftrags gewesen sind: dauerhafte Überlassung von Softwarekomponenten/Lizenzen für ein IDM-System, Erbringung von Leistungen zur Einführung/Implementierung des IDM-Systems, Erbringung von Systemserviceleistungen bzw. Abschluss eines Wartungs-/Supportvertrages für das IDM-System. Zudem muss ein vergleichbares Referenzprojekt / ein vergleichbarer Referenzauftrag mindestens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) aufweisen.
Des Weiteren müssen die Referenzprojekte/Referenzaufträge – welche die voranstehend aufgeführten Anforderungen an den vergleichbaren Leistungsgegenstand erfüllen – zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber erbracht worden sein. Hierbei gelten die folgenden Anforderungen:
— mindestens 3 Referenzprojekte / Referenzaufträge für / bei Auftraggebern, welche über mindestens 200 im implementierten IDM-System verwaltete Identitäten verfügen,
— mindestens ein Referenzprojekt / Referenzauftrag für / bei einem Auftraggeber, welcher über mindestens 1 000 im implementierten IDM-System verwaltete Identitäten verfügt,
— mindestens 3 Referenzprojekte / Referenzaufträge für / bei Auftraggebern, bei denen Identitätsdaten aus einem SAP-HCM-System an das implementierte IDM-System über eine automatisierte Schnittstelle übertragen werden,
— mindestens 2 Referenzprojekte / Referenzaufträge für / bei Auftraggebern, bei denen über das implementierte IDM-System jeweils ein Microsoft Active Directory und ein Microsoft Exchange als Zielsystem angebunden wurde und eine automatisierte Anlage von Nutzerkonten, Postfächern und Rechtevergabe erfolgt.
Mindestanforderungen bzgl. der Qualifikation und Berufserfahrung der Führungs- und Fachkräfte:
I. Mindestens eine Person, die für den Einsatz als Projektleiter*in/Koordinator*in vorgesehen ist, muss mindestens über 3 Jahre Erfahrungen mit / bei der Einführung von IDM-Systemen verfügen.
II. Mindestens eine Person, die für den Einsatz als Fachberater*in/Entwickler*in/Consultant o. ä. vorgesehen ist, muss mindestens über 3 Jahre Erfahrungen mit / bei der Einführung von IDM-Systemen verfügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist. Daher hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Tatbestände des § 124 GWB auf den Bieter nicht zutreffen gemäß beiliegendem Formblatt F6. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 34 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).
In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument „Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren“ zu beachten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u. a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und – sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).
Darüber hinaus hat der Bieter nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV.
Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers/der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den/die Unterauftragnehmer die in Ziffer 3.2.3 und 3.2.4 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführten Formblätter und Nachweise (umfasst die unter Abschnitt III aufgeführten Nachweise/Unterlagen) nachzureichen.
Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass ein Bieter beabsichtigt, die zu vergebende Leistung vollständig oder weit überwiegend an Unterauftragnehmer zu vergeben und/ oder wenn der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWD772
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/