Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Umbau und die Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Malschwitz OT Baruth Referenznummer der Bekanntmachung: 20 160 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 8
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bautzen.de/
Postanschrift: Könneritzstraße 15
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen für den Umbau und die Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Malschwitz OT Baruth
Der Kreis Bautzen beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der derzeitigen Grundschule Malschwitz, Ortsteil Baruth. Nach dem Um- und Erweiterungsneubau soll der Schulkomplex den aktuellen Anforderungen an eine zweizügige Oberschule entsprechen. Die Maßnahme soll durch Fördermittel und Eigenmittel des Landkreises Bautzen finanziert werden.
02694 Malschwitz
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 4 bis 9 der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 und die LPH 1-9 der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 sowie Optionale und Besondere Leistungen zu beauftragen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2029.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen A-C gem. Pkt. III.1.3),
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter OPL Gebäude, Objektüberwacher, Projektleiter Freianlagen gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A: Objektplanung für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u. a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau) anzugeben, 30 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %,
1.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in Euro brutto, 15 %,
2. Mindestreferenz B: Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u.a. BWK für die geforderte Leistung (Sanierung, Umbau, Modernisierung) anzugeben, 10 %, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 10 %,
3. Mindestreferenz C: Freianlagenplanung für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellkosten (KG 500) von mind. 0,2 Mio. EUR brutto; Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020, 15 %, davon:
3.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %,
4. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste – Übergabe Nutzer im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 abgeschlossen, 45 %, davon:
4.a Referenz Z.1: Erfahrungen mit der Objektplanung für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, mind. LPH 4-8 erbracht, 15 %,
4.b Referenz Z.2: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) für die Objektplanung eines Gebäudes, mind. LPH 6-8 erbracht, 15 %,
4.c Referenz Z.3: Erfahrungen mit der Objektplanung für Gebäude mit schulischer Nutzung (gemäß Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4100-4300), mind. LPH 4-8 erbracht, 15 %.
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden für die Objektplanung Gebäude und Innenräume ver-traglich die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Der Abruf erfolgt nach HOAI stufenweise je Leis-tungsphase. Für die Objektplanung Freianlagen werden die Leistungsphasen 1-9 beauftragt. Der Abruf erfolgt zuerst für die Leistungsphasen 1-3 und anschließend stufenweise je Leistungsphase. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) z.B. freiberuflicher Architekt/Ingenieur. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) betreffen (in Euro brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff. HOAI 2013 für die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem Bereich Fachplanung Tragwerksplanung maßgebend.
2. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage
1. Angabe zum Mindesthonorarumsatz:
Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff. HOAI 2013 in Euro brutto) wird festgelegt mit [Betrag gelöscht] EUR brutto.
2. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1. Name des Versicherers; Datum Versicherungsnachweis; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2. Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste – Übergabe Nutzer (Z.1-Z.3) im Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.12.2020 erbracht:
1. Referenz Z.1: Erfahrungen mit der Objektplanung für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, mind. LPH 4-8 erbracht,
2. Referenz Z.2: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) für die Objektplanung eines Gebäudes, mind. LPH 6-8 erbracht,
3. Referenz Z.3: Erfahrungen mit der Objektplanung für Gebäude mit schulischer Nutzung (gemäß Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4100-4300), mind. LPH 4-8 erbracht
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekt beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
1. Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
1. Mindestreferenz A: Objektplanung für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u. a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau) anzugeben.
2. Mindestreferenz B: Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u. a. BWK für die geforderte Leistung (Sanierung, Umbau, Modernisierung) anzugeben.
3. Mindestreferenz C: Freianlagenplanung für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellkosten (KG 500) von mind. 0,2 Mio. EURbrutto; Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020
2. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016
1. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Projektleiters Objektplanung Gebäude: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
2. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Objektüberwachers: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung. Alternativ: Nachweis der Berufserfahrung von mind. 10 Jahren als Objektüberwacher – Nachweis durch tabellarische Auflistung der Referenzprojekte,
3. Bestätigung der beruflichen Qualifikation des Projektleiters Objektplanung Freianlagen: Abschluss mind. Master, Dipl.-Ing. der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung.
Hinweise:
1. Die entsprechenden Angaben zum vorgesehenen Projektteam, sowie die Nachweise zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards sind erst mit Abgabe der Angebotsunterlagen (Stufe 2) einzureichen. Durch den Bewerber ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu bestätigen, dass die geforderten Mindeststandards erfüllt werden. Können die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist dies ein Ausschlussgrund,
2. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebotes (Stufe 2),
3. Personalunion zwischen Projektleiter und Objektüberwacher ist nicht möglich.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.
Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot u. Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ oder „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYBB
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.