Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04329 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2020-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04329 Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technsiche Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische Anlagen) gemäß §§ 53 ff HOAI für die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04329 Leipzig zu vergeben.
Leipzig, Stadtteil Paunsdorf
DEUTSCHLAND
Für die Wohnanlage Am Vorwerk 2-12, Hainveilchenweg 1-5, Gundermannstr.21-31 Gerberstr. 14-16 ist eine Komplexsanierung geplant. Unter anderem sollen die haustechnischen Anlagen teilweise erneuert werden.
Die Gebäude wurden in Plattenbauweise nach Typenprojekt WBS 70 mit 6 Geschossen errichtet und befinden sich im Stadtteil Leipzig Paunsdorf. Sie sind unterkellert und verfügen über 15 Hauseingänge mit beidseitigen Zugängen zu den Treppenhäusern mit insgesamt 11 856,77 m2 Nutzfläche.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-3. Nach der Beauftragung soll unmittelbar mit der Planung begonnen werden.
— Stufe 2 optional: Leistungsphasen 5-9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie besondere und/oder zusätzliche Leistungen in einer weiteren Stufe durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen.
Optionsrecht zugunsten des Auftraggebers zur Beauftragung der Stufe 2 – Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.7))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Nachweis und Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
— im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitgleid einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten ebenso für Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Nachweis und Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Einreichung des Konzept zur Leistungserbringung und einer Vorstellung des Projektteams einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitungder geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird; Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über erbrachte Leistungen (Referenzen) aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie – sofern zutreffend – Ausführung zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer(n).
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Zu Referenzen: Mindestens 3 Referenzen mit vergleichbarer Leistung, d. h. Abwicklung der Phasen 1 bis 3 und 5 bis 9 der Fachplanung für Leistungen der technischen Ausrüstung gemäß HOAI
Die zu vergebende Leistung ist Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten oder durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, seine Eignung nachweisen, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.