Neubau Ambulanzgebäude, Los A10 – Schlosser Referenznummer der Bekanntmachung: 074 20/AMBG/Los A10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los A10 – Schlosser
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los A10 – Schlosser
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los A10 – Schlosser
Es sind Schlosserarbeiten für die Herstellung von Geländern in Treppenräumen und im Außenbereich und weiterhin Gitterroste im Innen- und Außenbereich geplant.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
— Flachstahlgeländer Treppenhäuser 6000 kg,
— Handläufe Holz 340 m,
— Handläufe Edelstahl 81 m,
— Gitterroste Technikschächte 4 Stück,
— Geländer Außenanlagen 35 m,
— Gitterrost überfahrbar 12 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los A10 – Schlosser
Postanschrift: Lichtensteiner Str.27
Ort: Hartenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04D7Z1
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.