Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: B5648
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Los Nr. V1-Chemnitz
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Die Leistungen aus diesem Vertrag können ab dem Tag des Inkrafttretens abgerufen werden.
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von 2 Jahren.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal 4 Jahre verlängert werden.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Los Nr. V2-Dresden
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Die Leistungen aus diesem Vertrag können ab dem Tag des Inkrafttretens abgerufen werden.
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von 2 Jahren.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal 4 Jahre verlängert werden.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Los Nr. V3-Leipzig
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Die Leistungen aus diesem Vertrag können ab dem Tag des Inkrafttretens abgerufen werden.
Der Vertrag hat ab Inkrafttreten eine Laufzeit von 2 Jahren.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal 4 Jahre verlängert werden.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
— zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB – Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o. g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vordrucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwenden. Diese Erklärungen sind einzeln auszufüllen und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o. g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o. g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 03[removed]) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
— zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
In Erweiterung des Formulars „Eigenerklärungen E1 bis E7 für EU-weite Vergabaverfahren“, Punkt E6-Referenzen wird gefordert, mindestens 5 Referenzen aus dem Bereich der Fertigung von Flugfeldtankwagen, die bereits in einem ähnlichen Einsatzbereich genutzt werden, anzugeben.
— weitere Erklärungen/Nachweise:
Ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB – Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o. g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vordrucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwenden. Diese Erklärungen sind einzeln auszufüllen und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o. g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o. g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 03[removed]) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363