Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2020_GS_VgV-PL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Ehrenfriedersdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ehrenfriedersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule
Die Stadt Ehrenfriedersdorf beabsichtigt die Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts in der Schillerstraße 21 zu einer zweizügigen Grundschule, da das vorhandene Schulgebäude in der Schillerstraße 26, welches Ober- und Grundschule beherbergt, nicht mehr ausreicht und den Anforderungen an eine zeitgemäße Vermittlung von Lehrinhalten nicht genügt. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 soll der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen. Das Objekt befindet sich im Städtebauförderungsgebiet „Lebendiger Stadtkern“ der Programmkulisse „Lebendige Zentren“ (LZP). Das Gebäude wurde um 1904 erbaut und bis ca. 1950 als Amtsgericht genutzt. Das Objekt besteht aus 4 Geschossen (KG, 2 OG's sowie ein DG) und wird beidseitig durch historische Treppenhäuser erschlossen. Das südliche Treppenhaus zeichnet sich turmartig in der Struktur ab. Das Gebäude liegt straßennah im Hangbereich, die Kellerflächen sind derzeit nur einseitig auf der Hofseite (Ostseite) belichtet. Das äußere Erscheinungsbild wird geprägt von 2 Eck-Baukörpern, nördlich mit Saal im Obergeschoss und Rundbogenfenstern, südlich mit gestaffelten Treppenhausfenstern, steilem Zeltdach mit Reiter und Wetterfahne und einem 2-geschossigen Verbindungsbau, ebenfalls mit Rundbogenfenster im Erdgeschoss. Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden mehrere Grundrissvarianten des Gebäudes geprüft. Die konkrete Untersuchung der zur Verfügung stehenden Flächen ergab, dass alle nötigen Räume für einen 2-zügigen Standard im Bestand untergebracht werden können. Teilweise sind Abstriche in der Raumgröße in Kauf zu nehmen. Die Möglichkeiten wurden im Vorfeld mit Schulleitung und Lehrerschaft vorabgestimmt. Es wurde bestätigt, dass nicht in allen Klassenräumen 28 Kinder untergebracht werden müssen. Das Raumprogramm für das Vorhaben ist als Teil der Aufgabenstellung (Anlage AST_4) beigefügt. Im weiteren Planungsverlauf ist ein Soll-Ist-Vergleich anhand dieses Raumprogramms zu führen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sollen die statischen Eingriffe in die Tragkonstruktion so weit wie möglich auf ein Minimum begrenzt werden. Bei den Allgemeinen Unterrichtsräumen sind diese unvermeidlich, die Flächenvorgabe von 70 m2 kann weitgehend nicht eingehalten werden. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Staatsministerium für Kultus sind die Unterrichtsräume wie folgt zu planen:
— 4 Klassenräume mit je 28 Schülerplätzen;
— 4 Klassenräume mit je 24 Schülerplätzen;
— 1 Fachunterrichtsraum Kunst mit 28 Schülerplätzen;
— eine Aula, die als auch Klassenraum für 28 Schüler genutzt werden kann;
— zusätzlich zu den Schülerplätzen ist in den Klassenräumen ein Lehrerarbeitsplatz und die entsprechende Ausstattung vorzusehen.
Die geforderten Flächen sind als Fertigraummaße, also als tatsächlich zur Verfügung stehende Flächen, zu verstehen.
Das Untergeschoss soll zur Umsetzung des Raumprogramms mit hinzugezogen werden und muss entsprechend saniert werden. Dabei sind die Möglichkeiten der Belichtung der Westseite zu prüfen.
Die Vorgaben zur Bemessung der Sanitärräume und -gegenstände befinden sich ebenfalls in Anlage. Sanitärräume für das Personal sind gemäß ASR vorzusehen. Weitere Informationen und Details zur Aufgabenstellung sind der Vergabeunterlage und der Anlage A zu entnehmen. Der Kostenrahmen beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 2018 von gesamt 4,395 Mio. EUR brutto. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf diesen Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass sie am 30.6.2024 beendet und abgenommen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen, die die Einhaltung dieses Termins sicherstellt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen zu treten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen