Beschaffung eines zentralen Telekommunikationsüberwachungssystems für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts – GKDZ (AöR).

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.gkdz-aoer.de

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://www.subreport.de/E63528458

Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Beschaffung eines zentralen Telekommunikationsüberwachungssystems für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts – GKDZ (AöR).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

NUTS-Code DED5 Leipzig

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts – GKDZ (AöR) wird ein zentrales, modulares, redundantes, skalierbares und hinsichtlich der Mandanten (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) getrenntes Telekommunikationsüberwachungssystem (TKÜ-System) beschafft. Dieses leistet im Auftrag der teilnehmenden Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Auftragsverarbeitung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im repressiven und präventiven Bereich. Das Beschaffungsvorhaben umfasst das operative TKÜ-System einschließlich der Anbindung an die verschiedenen Schnittstellen. Beschaffungsgegenstand sind die hierfür erforderlichen Lieferleistungen (Software) sowie Dienstleistungen (Aufbau, Installation, Konfiguration, Anpassungsentwicklung/Customizing, Dokumentation, Testdurchführung, Inbetriebnahme, Schulungen, Serviceleistungen). Die Hardware für das TKÜ-System wird vom Auftraggeber beigestellt. Nach Inbetriebnahme und Abnahme des TKÜ-Systems hat der Auftragnehmer Serviceleistungen (insb. Störungsbeseitigung, Überlassung neuer Programmstände, Service-Hotline) für 5 Jahre zu erbringen. Der Auftraggeber hat das einseitig ausübbare Recht (Verlängerungsoption), die Serviceleistungen danach um zweimal 2 Jahre und einmal um 1 Jahr auf insgesamt optional 5 weitere Jahre zu verlängern.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32344270 Funk- und Fernsprechüberwachungssystem

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft (GbR).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 4 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG), Nr. 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 4. Januar 2008 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterzeichnete Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt formgerecht eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsSÜG i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Feststellung lebenswichtiger Einrichtungen im Freistaat Sachsen für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsSÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes der beteiligten Länder (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit bis zum 31.12.2021 gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
(A1) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene bzw. mit dem Namen der erklärenden Person versehene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(A2) Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene bzw. mit dem Namen der erklärenden Person versehene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(A3) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(A4) Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsSÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes der beteiligten Länder (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist; alternativ: Eigenerklärung (Vordruck) zur Bereitschaft, rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2021, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 31.12.2021
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: C1) Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Support von Telekommunikationsüberwachungssystemen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmen, wobei die folgenden Kriterien (a und b) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 7,5 Millionen EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung),
b) durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen) von mindestens 3,5 Millionen EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung).
C2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Anforderungen unter (C1) und (C2) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die Bewerber zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Anforderungen unter (C1) und (C2) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die eignungsrelevanten Unterauftragnehmer zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der im letzten Geschäftsjahr insgesamt (aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt) beschäftigten Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) des Unternehmens. Darstellung der Gesellschafter sowie der Hierarchieebenen (z.B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) und etwaiger Konzernzugehörigkeiten (insb. Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften) (Mindestanforderung).
D2) Angabe (Vordruck) der technischen Fachkräfte des Unternehmens (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)), wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) Mindestens 50 VZÄ insgesamt (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
b) Mindestens 10 VZÄ in den Bereichen Forschung und Produktentwicklung im Bereich Technik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
c) Mindestens 12 VZÄ im Bereich Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) im Bereich TKÜ (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
d) Mindestens 10 VZÄ in den Bereichen Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort im Bereich TKÜ (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
D3) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung und die erbrachten Serviceleistungen eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
b) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür an eine staatliche Stelle innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (UK), die zur Telekommunikationsüberwachung befugt ist (Mindestanforderung),
c) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
d) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
D4) Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung in Jahren im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für TKÜ-Systeme, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Bereich TKÜ-Systeme (Mindestanforderung),
b) ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens des Sprachniveaus „C 2" gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung),
c) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Projektleitung eines Auftrags zur Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
i) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
ii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
iii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten Projektleiters im Kriterium (D4) (c) angegeben werden.
D5) Benennung des verantwortlichen stellvertretenden Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger stellvertretender Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der IT-technischen Berufserfahrung in Jahren im Bereich TKÜ-Systeme und deren Integration, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) mindestens 2 Jahre IT-technische Berufserfahrung in Bezug auf TKÜ-Systeme und deren Integration (Mindestanforderung),
b) ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens des Sprachniveaus „C 2" gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung),
c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur mindestens stellvertretenden Projektleitung eines Auftrags zur Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
i) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
ii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
iii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters im Kriterium (D5) (c) verwendet werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Anforderungen unter (D1) bis (D5) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die Bewerber zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Anforderungen unter (D1) bis (D5) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die eignungsrelevanten Unterauftragnehmer zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 4 Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungskriterien geeignet sind (d. h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 4 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 4 Bewerber vorhanden, die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 12. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 685 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 4 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (a)):
Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende Punkte (P) vergeben: 51-99 VZÄ: 10 P, 100-149 VZÄ: 20 P, mehr als 149 VZÄ: 30 P. Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (b)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 11-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (c)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 13-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Auswahlkriterium Nr. 4 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (d)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 11-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Sofern ein Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen im Sinne der Kriterien D2 (b) bis (d) tätig ist, darf dieser bei der Berechnung der Punkte (P) in den Auswahlkriterien Nr. 2 bis Nr. 4 nur für einen der Bereiche, d. h. nur für ein Auswahlkriterium (Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4) berücksichtigt werden. Auswahlkriterium Nr. 5: (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)): Für weitere Referenzen entsprechend den Kriterien (a) bis (d) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 6 (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)): Für Referenzprojekte, die über die Kriterien (a) bis (d) hinaus zusätzlich noch das nachfolgende Kriterium (e) Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung der nationalen Anforderungen gemäß der deutschen Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, Erteilung von Auskünften (TR TKÜV), gleich welche Ausgabe/Version, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen P vergeben: 1 Referenz: 75 P, 2 Referenzen: 100 P, 3 Referenzen; 125 P, 4 und mehr Referenzen: 150 P. Das für Auswahlkriterium Nr. 6 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D3) (a) bis (d) genannten Referenzprojekt. Auswahlkriterium Nr. 7 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (a)): Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: über 3 bis 4 Jahre Berufserfahrung: 10 P, über 4 bis 6 Jahre Berufserfahrung: 25 P, über 6 Jahre Berufserfahrung: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 8 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)): Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 9 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)): Für Referenzen, die über die Eigenschaften (i) bis (iii) hinaus zusätzlich noch die nachfolgende Eigenschaft (iv) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung der nationalen Anforderungen gemäß der TR TKÜV (gleich welche Ausgabe/Version) erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen P vergeben: 1 Referenz: 75 P, 2 Referenzen: 100 P, 3 und mehr Referenzen: 125 P. Das für Auswahlkriterium Nr. 9 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D4) (c) (i) bis (iii) genannten Referenzprojekt. Auswahlkriterium Nr. 10 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (a)): Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: über 2 bis 4 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 10 P, über 4 bis 6 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 25 P, über 6 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 11 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (c) (i) bis (iii)): Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 12 Nachweis (in Kopie) einer bestehenden und aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 oder auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbar: 100 P.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
GKDZ-V-2019-62
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.2.2021 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das GKDZ (AöR) führt dieses Vergabeverfahren als Vergabestelle und öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie zugehörige Dienstleistungen (insb. Installation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme der Systemtechnik sowie Serviceleistungen), wobei die Dienstleistungen die Lieferleistung wertmäßig überwiegen (§ 110 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 i. V. m. § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen einzureichen.

7. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E63528458 unter Verwendung der ID E63528458 abrufbar. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen jeweils mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die die Erklärung abgibt) zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem sämtliche geforderten Unterlagen beizufügen.

8. Der vollständige Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E63528458 unter Verwendung der ID E63528458 bis zum Ablauf der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahme-/Bewerbungsfrist durch Hochladen (Upload) einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail, Telefax, telefonisch, mündlich oder schriftlich per Post/Kurier/Boten eingereicht werden, sind unzulässig und bleiben unberücksichtigt. Der Teilnahmeantrag sowie die Vordrucke im Übrigen sind an gekennzeichneter Stelle jeweils durch den Bewerber mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag bzw. die Erklärung abgibt) zu versehen. Maßgeblich ist der Eingang auf der o.g. Vergabeplattform. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Für solche Umstände ist der Bewerber darlegungs- und beweispflichtig. Der Bewerber trägt zudem die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. Die Verwendung eigener Kopien von Vordrucken ist zulässig, soweit hierdurch keine inhaltliche Änderung der Vordrucke erfolgt. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen des abgegebenen Teilnahmeantrags sind nur bis zum Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist möglich und sind entsprechend der oben bezeichneten Form über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Nach Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist ist eine Änderung, Berichtigung oder Rücknahme des Teilnahmeantrags nicht mehr möglich.

9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
11. Es wird darauf hingewiesen, dass das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) vom 14. Februar 2013 keine Anwendung findet, § 1 Abs. 1 SächsVergabeG.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die rist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.12.2020

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