Beschaffung eines zentralen Telekommunikationsüberwachungssystems für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts – GKDZ (AöR).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Dübener Landstraße 4
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.gkdz-aoer.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://www.subreport.de/E63528458
Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.subreport.de/E63528458
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
NUTS-Code DED5 Leipzig
32344270 Funk- und Fernsprechüberwachungssystem
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 4 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG), Nr. 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 4. Januar 2008 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterzeichnete Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt formgerecht eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsSÜG i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Feststellung lebenswichtiger Einrichtungen im Freistaat Sachsen für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsSÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes der beteiligten Länder (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit bis zum 31.12.2021 gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
(A1) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene bzw. mit dem Namen der erklärenden Person versehene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(A2) Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene bzw. mit dem Namen der erklärenden Person versehene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(A3) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(A4) Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsSÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes der beteiligten Länder (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist; alternativ: Eigenerklärung (Vordruck) zur Bereitschaft, rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12.2021, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: C1) Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Support von Telekommunikationsüberwachungssystemen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmen, wobei die folgenden Kriterien (a und b) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):a) durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 7,5 Millionen EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung),
b) durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen) von mindestens 3,5 Millionen EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung).
C2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Anforderungen unter (C1) und (C2) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die Bewerber zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Anforderungen unter (C1) und (C2) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die eignungsrelevanten Unterauftragnehmer zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der im letzten Geschäftsjahr insgesamt (aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt) beschäftigten Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) des Unternehmens. Darstellung der Gesellschafter sowie der Hierarchieebenen (z.B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) und etwaiger Konzernzugehörigkeiten (insb. Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften) (Mindestanforderung).
D2) Angabe (Vordruck) der technischen Fachkräfte des Unternehmens (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)), wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) Mindestens 50 VZÄ insgesamt (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
b) Mindestens 10 VZÄ in den Bereichen Forschung und Produktentwicklung im Bereich Technik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
c) Mindestens 12 VZÄ im Bereich Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) im Bereich TKÜ (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
d) Mindestens 10 VZÄ in den Bereichen Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort im Bereich TKÜ (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
D3) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung und die erbrachten Serviceleistungen eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
b) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür an eine staatliche Stelle innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (UK), die zur Telekommunikationsüberwachung befugt ist (Mindestanforderung),
c) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
d) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
D4) Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung in Jahren im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für TKÜ-Systeme, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Bereich TKÜ-Systeme (Mindestanforderung),
b) ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens des Sprachniveaus „C 2" gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung),
c) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Projektleitung eines Auftrags zur Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
i) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
ii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
iii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten Projektleiters im Kriterium (D4) (c) angegeben werden.
D5) Benennung des verantwortlichen stellvertretenden Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger stellvertretender Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der IT-technischen Berufserfahrung in Jahren im Bereich TKÜ-Systeme und deren Integration, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
a) mindestens 2 Jahre IT-technische Berufserfahrung in Bezug auf TKÜ-Systeme und deren Integration (Mindestanforderung),
b) ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens des Sprachniveaus „C 2" gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung),
c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur mindestens stellvertretenden Projektleitung eines Auftrags zur Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
i) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung),
ii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung),
iii) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters im Kriterium (D5) (c) verwendet werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Anforderungen unter (D1) bis (D5) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die Bewerber zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Anforderungen unter (D1) bis (D5) stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar, denen die eignungsrelevanten Unterauftragnehmer zwingend genügen müssen. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 4 Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungskriterien geeignet sind (d. h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 4 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 4 Bewerber vorhanden, die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 12. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 685 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 4 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (a)):
Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende Punkte (P) vergeben: 51-99 VZÄ: 10 P, 100-149 VZÄ: 20 P, mehr als 149 VZÄ: 30 P. Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (b)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 11-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (c)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 13-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Auswahlkriterium Nr. 4 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (d)): Für weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 11-19 VZÄ: 3 P, 20-29 VZÄ: 6 P, mehr als 29 VZÄ: 10 P. Sofern ein Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen im Sinne der Kriterien D2 (b) bis (d) tätig ist, darf dieser bei der Berechnung der Punkte (P) in den Auswahlkriterien Nr. 2 bis Nr. 4 nur für einen der Bereiche, d. h. nur für ein Auswahlkriterium (Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4) berücksichtigt werden. Auswahlkriterium Nr. 5: (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)): Für weitere Referenzen entsprechend den Kriterien (a) bis (d) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 6 (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)): Für Referenzprojekte, die über die Kriterien (a) bis (d) hinaus zusätzlich noch das nachfolgende Kriterium (e) Lieferung eines TKÜ-Systems bzw. eines neuen Releases (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung der nationalen Anforderungen gemäß der deutschen Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, Erteilung von Auskünften (TR TKÜV), gleich welche Ausgabe/Version, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen P vergeben: 1 Referenz: 75 P, 2 Referenzen: 100 P, 3 Referenzen; 125 P, 4 und mehr Referenzen: 150 P. Das für Auswahlkriterium Nr. 6 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D3) (a) bis (d) genannten Referenzprojekt. Auswahlkriterium Nr. 7 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (a)): Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: über 3 bis 4 Jahre Berufserfahrung: 10 P, über 4 bis 6 Jahre Berufserfahrung: 25 P, über 6 Jahre Berufserfahrung: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 8 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)): Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 9 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)): Für Referenzen, die über die Eigenschaften (i) bis (iii) hinaus zusätzlich noch die nachfolgende Eigenschaft (iv) TKÜ-System bzw. ein neues Release (neuer Versionsstand, kein bloßes Update oder Upgrade) hierfür unter Beachtung der nationalen Anforderungen gemäß der TR TKÜV (gleich welche Ausgabe/Version) erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen P vergeben: 1 Referenz: 75 P, 2 Referenzen: 100 P, 3 und mehr Referenzen: 125 P. Das für Auswahlkriterium Nr. 9 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D4) (c) (i) bis (iii) genannten Referenzprojekt. Auswahlkriterium Nr. 10 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (a)): Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgende P vergeben: über 2 bis 4 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 10 P, über 4 bis 6 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 25 P, über 6 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 11 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (c) (i) bis (iii)): Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden folgende P vergeben: 2 Referenzen: 10 P, 3 Referenzen: 25 P, 4 und mehr Referenzen: 50 P. Auswahlkriterium Nr. 12 Nachweis (in Kopie) einer bestehenden und aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 oder auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbar: 100 P.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie zugehörige Dienstleistungen (insb. Installation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme der Systemtechnik sowie Serviceleistungen), wobei die Dienstleistungen die Lieferleistung wertmäßig überwiegen (§ 110 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 i. V. m. § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen einzureichen.
7. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E63528458 unter Verwendung der ID E63528458 abrufbar. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen jeweils mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die die Erklärung abgibt) zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem sämtliche geforderten Unterlagen beizufügen.
8. Der vollständige Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E63528458 unter Verwendung der ID E63528458 bis zum Ablauf der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahme-/Bewerbungsfrist durch Hochladen (Upload) einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail, Telefax, telefonisch, mündlich oder schriftlich per Post/Kurier/Boten eingereicht werden, sind unzulässig und bleiben unberücksichtigt. Der Teilnahmeantrag sowie die Vordrucke im Übrigen sind an gekennzeichneter Stelle jeweils durch den Bewerber mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag bzw. die Erklärung abgibt) zu versehen. Maßgeblich ist der Eingang auf der o.g. Vergabeplattform. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Für solche Umstände ist der Bewerber darlegungs- und beweispflichtig. Der Bewerber trägt zudem die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags. Die Verwendung eigener Kopien von Vordrucken ist zulässig, soweit hierdurch keine inhaltliche Änderung der Vordrucke erfolgt. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen des abgegebenen Teilnahmeantrags sind nur bis zum Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist möglich und sind entsprechend der oben bezeichneten Form über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Nach Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist ist eine Änderung, Berichtigung oder Rücknahme des Teilnahmeantrags nicht mehr möglich.
9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.10. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
11. Es wird darauf hingewiesen, dass das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) vom 14. Februar 2013 keine Anwendung findet, § 1 Abs. 1 SächsVergabeG.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die rist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363