Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Taucha
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Taucha
Zusätzlich notwendige bzw. geänderte Leistungen Rückbau Kabelbehelfstrassen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzlich notwendige bzw. geänderte Leistungen Rückbau Kabelbehelfstrassen
Im Zuge der Bauzustände wurden provisorische Kabeltrassen zur Sicherung der Betriebsführung errichtet. Auf diesen Trassen wurden die Stellwerks- und Blockkabel geführt. Diese bauzeutlichen Anlagen wurden durch die ARGE 7EÜ errichtet und gesichert. Mit IBN des ESTW-A Taucha wurden diese bauzeitlichen Tassen nicht mehr notwendig und können zurückgebaut werden. Bei einem Wechsel des AN sind erhöhte Mehrkosten zuerwarten, da der Umfang erheblich ist. Auch müsste der neue AN eingewiesen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der derzeitige AN hat die Vorleistungen der Behelfstrassen ausgeführt und kennt sich somit mit den Anlagen aus. Weitere bereits bestehende Verträge wie z. B. Bauüberwachung, angemietete BE-flächen, etc. würden erhebliche Kosten verursachen.