Erweiterung des Ersatzrechenzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: B5566-0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Ersatzrechenzentrums
Abschluss eines Vertrages zur Erweiterung des bestehenden Rechenzentrums.
Abschluss eines Vertrages zur Erweiterung des bestehenden Rechenzentrums für die Polizei Sachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV kann die Leistung nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Es wurden bereits im Jahr 2014 3 Rechenzentrumscontainer des Herstellers HPE beschafft. Mit diesen im Einsatz befindlichen Containern besteht eine Abhängigkeit zwischen den technischen Anlagenteilen der Zentrale und den Serverräumen. Alle 3 Bestandscontainer sowie der zu errichtende Container werden über die gleiche technische Infrastruktur innerhalb der Container sowie die gleiche Zentrale versorgt und müssen demnach untereinander kompatibel sein. Deshalb müssen die neuen technischen Systeme und Komponenten an die bestehende der Firma HPE angeschlossen werden. Dabei muss die alte und neue Technik störungsfrei und wartungsarm miteinander agieren. So gibt es sowohl bautechnische als auch medientechnische Schnittstellen zu beachten. Schnittstellen durch nicht baugleiche Technikkomponenten oder untereinander inkompatible Systeme lassen sich bei einem Anbieterwechsel nicht beherrschen. Bei Problemen in der Technik kann es auch bei Gewährleistungsansprüchen zu Zuständigkeitsproblemen kommen, wenn ein weiterer Anbieter vorhanden ist. Zusätzlich muss bei einer Erweiterung des 4. Serverraums auf die ursprünglichen Planungsunterlagen zurückgegriffen und technisch fortgeschrieben werden. Über diese verfügt jedoch die Firma HPE. Diese Gründe zeigen, dass der 4. Serverraum nahtlos in die bestehende technische Infrastruktur eingefügt werden muss und demnach nur durch den Hersteller HPE erfolgen kann.
Die Grundlage hierfür wurde bereits in dem ursprünglichen Vergabeverfahren im Jahr 2014 geschaffen. Hier war es ein Ausschlusskriterien, dass nur Angebote bewertet werden, in denen die 3 Container perspektivisch um einen Vierten erweitert werden können. Dieses wurde nach dem Zuschlag demnach von dem Bieter HPE technisch vorbereitet und die Umsetzung kann im laufenden Betrieb ohne Störungen und Unterbrechungen des Rechenzentrums erfolgen. Das wäre durch eine Umsetzung von einem anderen Bieter nicht möglich.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Problemen, der Wartung und dem Service nur ein Ansprechpartner vorliegt und dass der bestehende Wartungs- und Servicevertrag der Firma HPE weitergenutzt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Ersatzrechenzentrums
Postanschrift: Herrenberger Str. 140
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363