Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (29/AD/2020)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (29/AD/2020)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) und der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4).
Los 1a – Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel – Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten – Prüfverordnung – (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate – Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel,
b) 24 Monate – Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049.
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 1b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Baden Württemberg
Baden-Württemberg
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 2a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Bayern
Bayern
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 2b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Bayern
Bayern
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 3a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Hessen
Hessen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 3b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Hessen
Hessen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 4a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Niedersachsen/Hamburg
Niedersachsen/Hamburg
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 4b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Niedersachsen/Hamburg
Niedersachsen/Hamburg
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 5a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Nordrhein
Nordrhein
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 5b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Nordrhein
Nordrhein
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 6a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Sachsen
Sachsen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 6b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Sachsen
Sachsen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 7a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Thüringen
Thüringen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 - 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung),
Den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbeson-dere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate - Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate - Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 7b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Thüringen
Thüringen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist - mit nachfolgenden Ausnahmen - innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate - Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1a – Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel – Baden-Württemberg
Ort: Laucha/Unstrut
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Baden Württemberg
Ort: Laucha/Unstrut
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Bayern
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Bayern
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Hessen
Ort: Laucha/Unstrut
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Hessen
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Niedersachsen/Hamburg
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Niedersachsen/Hamburg
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Nordrhein
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Nordrhein
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Sachsen
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Sachsen
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7a - Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - Thüringen
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7b - Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen - Thüringen
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
— Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
—— Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
—— Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils [Betrag gelöscht] EUR,
Versicherung gg. Folgen eines Datenschutzverstoßes – [Betrag gelöscht] EUR
Verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten („Eigenerklärung Haftpflichtversicherung“).
—— Eine Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals.
—— Ein Nachweis der DIN VDE 0701-0702 für die Prüfgeräte.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.