Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai – Umbau Anleger 5 Plus
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Ziegelstraße 2
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai – Umbau Anleger 5 Plus
Der Skandinavienkai ist einer der größten RoRo- und Fährschiffhäfen in Europa mit direkter Lage an der Travemündung in die Ostsee. Die Hansestadt Lübeck, vertreten durch die Lübeck Port Authority (LPA), plant am Skandinavienkai in Travemünde den Umbau des bestehenden und für den Lübecker Hafen wichtigen Anlegers 5 zu einem Anleger, der die zukünftigen Schiffsgenerationen abfertigen kann.
Als Grundlage für das Projekt wurde eine Entwurfsplanung erstellt, welche es in den weiteren Projektphasen mit innovativen Lösungen zu optimieren gilt.
Die LPA möchte in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Fachfirmen des Hafen- und Wasserbaus gemeinschaftlich innovative Lösungen erarbeiten und diese beim Projekt verwirklichen. Die frühzeitige Einbindung der Ausführungskompetenz in die Planungsphase soll der Grundstein für eine transparente und ausgewogene Zusammenarbeit aller Partner über den gesamten Zeitraum des Projektes bilden und diesen prägen.
Lübeck-Travemünde Skandinavienkai
Im Zuge der Entwicklung des Fährverkehrs wird in der Ostsee zunehmend auf die Vergrößerung der Schiffe und somit der Fährkapazitäten gesetzt. Von Reederseite werden heute Abfertigungsmöglichkeiten für Schiffe von bis zu 250 m Länge und 38 m Breite gefordert. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, soll der Anleger 5 unter Beachtung der obengenannten Schiffsparameter umgebaut werden.
Gegenstand des Auftrags ist zunächst die Erstellung einer ausführungsreifen Planung mit innovativen Lösungen auf Basis festgelegter Planungsrandbedingungen. Im weiteren Verlauf ist dann die bauliche Umsetzung an den Auftrag gegliedert.
Die sich daraus ergebenden Einzelmaßnahmen lassen sich wie folgt beschreiben:
— Abbruch vorhandenes Portal, Hauptdeckbrücke und Hauptdeckgründung,
— Abbruch für Kaieinschnitt Bereich Liegewand, RoRo-Heckwand und Querwand Anleger 5a,
— Demontage/Abbruch Dalbensteg und Dalbenrohre sowie Bediensteg bzw. Leitwerk,
— Abbruch vorhandenes Maschinenhaus und Bürocontainer,
— Rückbau vorhandene Rampengründung,
— Demontage/Abbruch vorhandene Kaiausrüstung Poller, Fender und Steigeleitern,
— Rückbau Leitungen,
— Neubau Liegewand, Neubau Seitenfenderung,
— Rückbau und Neubau Auslaufbauwerk DN 1200,
— Änderung Einlaufbauwerk Löschwasserversorgung,
— Neubau RoRo-Heckwand und Querwand,
— Neubau Zusatzpoller,
— Flächenbefestigung und Medien,
— Elektrotechnische Ausrüstung,
— Schaffung einer Übergangslösung für die neuen Schiffstypen an anderen Anlegern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Jahresumsatz im Bereich Bauleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Jahresumsatz im Bereich Planungsleistungen Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) der letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Betriebshaftpflichtversicherung 5. Aussagekräftige Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters (nicht älter als November 2020).
1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR netto in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 20 Mio. EUR netto im Bereich Bauleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Mindestjahresumsatz von 2 Mio. EUR netto im Bereich Planungsleistungen Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
4. Auftragsbezogene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Einen Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, die Deckungssumme im Auftragsfall wie gefordert zu erhöhen, ist mit dem indikativen Angebot einzureichen.
5. Positive Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage (nicht älter als November 2020).
Für die Erbringung der in Ziffer 1-5 vorgenannten Nachweise ist das bei den Teilnahmeunterlagen befindliche Formblatt zu verwenden.
1. Referenzen Planung: Planerische Erarbeitungen von vergleichbaren Verkehrswasserbauten (konstruktiver Wasserbau) in Seehäfen in den Leistungsphasen 3-5 gem HOAI mit Baukosten von mindestens 7,5 Millionen EUR netto. Die Planung der Bauwerke darf nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
2. Referenzen Bau: Umsetzung von vergleichbaren Verkehrswasserbauten (konstruktiver Wasserbau) in Seehäfen mit Baukosten von mindestens 7,5 Millionen EUR netto. Der Bau der Referenzprojekte darf nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
3. Anzahl der durchgängig in den letzten 3 Jahren festangestellten und/oder geschäftsführenden „Beratenden Ingenieure“ / „Ingenieure“ mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung von über 3 vollendeten Jahren bezogen auf Vollzeitstellen (Stichtag für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung).
4. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebenen Planungs- und Bauleistungen erforderlichen Arbeitskräfte.
1. Mindestens 3 Referenzen nach den Vorgaben oben unter 1.
2. Mindestens 3 Referenzen nach den Vorgaben oben unter 2.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebenen Planungs- und Bauleistungen erforderlichen Arbeitskräfte.
Für den Nachweis der Referenzen sind die bei den Teilnahmeunterlagen befindlichen Formblätter zu verwenden.
Für den Nachweis der erforderlichen Arbeitskräfte ist das bei den Teilnahmeunterlagen befindliche Formblatt zu nutzen.
1. Eigenerklärung: Keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB,
2. Eigenerklärung: Keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB,
3. Eigenerklärung: Keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Die Eigenerklärungen sind durch das entsprechende Formblatt in den Teilnahmeunterlagen zu erbringen.
Der aktuell gültige Vergabemindestlohn Schleswig-Holstein (§ 4 VGSH) ist einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag aus 2 Gründen nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Erster Vorbehaltsgrund ist die mögliche Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der COVID-19 Pandemie. Weiter weist der Auftraggeber darauf hin, dass er zur Finanzierung des Auftrags öffentlicher Fördermittel bedarf, der Fördermittelbescheid aber noch nicht vorliegt. Zweiter Vorbehaltsgrund ist daher, dass dem Auftraggeber entgegen seiner Erwartungen keine hinreichenden Fördermittel zur Finanzierung des Auftrags gewährt werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.