Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-13 Fliesen/Betonwerkstein Referenznummer der Bekanntmachung: QGS-EU-2019-013.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-meissen.de
Postanschrift: Könneritzstraße 15
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-13 Fliesen/Betonwerkstein
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen.
Meißen
DEUTSCHLAND
Bodenfliesen Feinsteinzeug 10 x 10 cm ca. 190 qm, Wandfliesen Steinzeug glasiert 10 x 10 cm in 2 verschiedenen Farben ca. 520 qm, Fliesenspiegel Wände ca. 115 qm, inkl. Untergrundvorbereitung Betonwerkstein-Plattenbeläge ca. 600qm, Winkelstufen aus Betonwerkstein 75 Stück, 3 Sauberlaufzonen, ein geflieste Kristallspiegel, Schutzbeläge.
EFRE Gebiet Entwicklungsgebiet Meißen-West/ Altstadt, Antrags-Nr. 100259340.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1. Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
1.2. Angaben zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Konkretisierung hierzu siehe III.1.3),
1.3. Angaben zu Arbeitskräften,
1.4. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister),
1.5. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
1.6. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
1.7. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt,
1.8. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen,
1.9. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
2. Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Eigenerklärungen auch von Nachunternehmern abzuverlangen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
3. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Siehe Pkt. III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Siehe Pkt. III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Hpm Henkel Projektmanagement GmbH.
Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angbeotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Eröffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angbeotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Eröffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.