Rahmenvertrag für ein Zertifikats- und Smartcard-Management System Referenznummer der Bekanntmachung: B4526 V2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für ein Zertifikats- und Smartcard-Management System
Rahmenvertrag zur Lieferung eines Zertifikats- und Smartcard-Management System für die Polizei Sachsen.
Zertifikatsmanagementsystem
Lieferung eines Zertifikatsmanagement System für die Polizei Sachsen.
Smartcard-Management-System
Lieferung eines Smartcard-Management System inkl. Zubehör für die Polizei Sachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Verfahren wurde gemäß § 14 Abs. 3 Ziffer 1 und 3 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine Rückversetzung der Angebotsphase konnte nicht durch den AI-Vergabemanager abgebildet werden. Es konnte nur entsprechend der Möglichkeit des AI-Vergabemanager mit dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu gestartet werden, um so mit der zurückversetzten Angebotsphase zu starten und ohne den Teilnahmewettbewerb zu wiederholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zertifikatsmanagementsystem
Postanschrift: Gutenbergplatz 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Smartcard-Management-System
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363