Planung des Ersatzneubaus der Kaianlage Abz 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 214.02.0001-19417
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-kiel.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung des Ersatzneubaus der Kaianlage Abz 2
Nach langjähriger Nutzung ist eine Grundinstandsetzung der Schleusenanlage Kiel-Holtenau notwendig. Dazu gehören neben den Kleinen und Großen Schleusen u. a. die Anlagen des für den Betrieb, die Unterhaltung und Überwachung der Schleusen zuständigen Außenbezirks 2 (ABz 2). Im Bereich des ABz 2 befindet sich am Entwässerungskanal eine unterbrochene Uferwand in Spundwandbauweise — der Betriebshafenkai (Länge: 67 m) und der Magazinkai (Länge: 120 m). Aus den Prüfberichten der Bauwerksinspektionen ergibt sich für diese Anlagen ein altersbedingt schlechter Bauwerkszustand. Zudem zeigen gutachterliche Stellungnahmen zur Standsicherheit z. T. erhebliche statische Defizite auf, sodass ein Ersatzneubau der Kaianlage notwendig wird. Für den ABz 2 wird, wie in der Vergangenheit, auch künftig der Einsatz und damit die Möglichkeit zum Festmachen sowie zum Be- und Entladen schwimmender Arbeitsgeräte erforderlich sein. Darüber hinaus werden ausreichend tragfähige Flächen zum Aufstellen von Hebezeugen für Verladevorgänge sowie für Lagerzwecke entlang der Uferlinie benötigt.
Ziel des Planungsvertrages ist die Erstellung einer Ausführungsplanung sowie der notwendigen Ausschreibungsunterlagen für den Ersatzneubau der Kaianlage des Abz 2. Dem AN sollen hierfür die Leistungsphasen 1-7 nach HOAI für die Objektplanung, die Leistungsphasen 1-6 nach HOAI für die Tragwerksplanung sowie die Gründungsberatung beauftragt werden. Dabei ist eine Mitwirkung des AN bei der Aufstellung der Entwürfe E-HU sowie E-AU gem. VV-WSV 2107 durch den AG angedacht.
Werden Gutachten im Rahmen der Umweltplanung erforderlich, können Unterbrechungen der Leistungszeiträume entstehen. Die o.g. Fristen werden um die Dauer für die Erstellung der Gutachten verlängert.
Nachweis der Eignung
Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw, ist den Vergabeunterlagen vorausgefüllt beigefügt.
(a) Nachweis des Nicht Vorliegens von Ausschlussgründen Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB:
— Erklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw: Ziffer 1,4,5.1 und 5.2.
(b) Eignungskriterien und deren Wichtung:
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 angeschlossenen Geschäftsjahren — 30 %,
2. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren — 40 %,
3. Anzahl der Beschäftigten die mit der unmittelbaren Leistung eingesetzt werden — 30 %.
Zu 1. Gesamtumsatz:
Folgende Bepunktung ist für den Umsatz vorgesehen:
— 0 Punkte < [Betrag gelöscht] EUR/a,
— 1 Punkt > [Betrag gelöscht] EUR/a,
— 2 Punkte > [Betrag gelöscht] EUR/a,
— 3 Punkte > [Betrag gelöscht] EUR/a,
— 4 Punkte > [Betrag gelöscht] EUR/a,
— 5 Punkte > [Betrag gelöscht] EUR/a.
Zu 2. Referenzen:
Allgemein:
Als Referenz gelten nur Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder den Neubau von Kaimauern und Pieren in den geforderten Bauweisen sowie über die geforderten Leistungsphasen und Leistungsbilder. In der Referenz sind die Leistungsbilder und Leistungsphasen zu benennen und vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen. Referenzen können sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften durch Teilreferenzen aus verschiedenen Objekten zusammensetzen.
Folgende Bepunktung sind für die Referenzen vorgesehen:
— 0 Punkte: weniger als 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren,
— 1 Punkt: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 2 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 3 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
Oder
Mind. 2 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es wird mindestens eine weitere Referenz für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 4 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Refenrenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es wird mindestens eine weitere Referenz für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
— 5 Punkte: mind. 3 Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren in Spundwandbauweise, mindestens eine Referenz weißt die Berücksichtigung des Bestandsbauwerks auf.
Es werden mindestens 2 weitere Referenzen für Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder Neubau von Kaimauern oder Pieren als Bohrpfahlwand eingereicht.
Durch die Referenzen können im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6 nachgewiesen werden.
Zu 3. Anzahl der Beschäftigten die mit der unmittelbaren Leistung eingesetzt werden:
Allgemein:
Gewertet wird die Anzahl der Ingenieure die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Gewertet werden nur Beschäftigte der Fachgebiete Bauingenieurwesen/konstruktiver Ingenieurbau/Tragwerksplanung/Geotechnik. Eine namentliche Benennung ist erforderlich. Die namentliche Benennung ist in der „Eigenerklärung Eignung" — Anlage B2 Tw unter Punkt 3 einzutragen. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der vorgenannten Anlage unter Punkt 10 einzutragen.
Folgende Bepunktung ist für den Mittelwert der Beschäftigten vorgesehen:
— 0 Punkte < 3 Beschäftigte,
— 1 Punkt = 3 Beschäftigte,
— 2 Punkte = 4 Beschäftigte,
— 3 Punkte = 5 Beschäftigte,
— 4 Punkte = 6 Beschäftigte,
— 5 Punkte > 6 Beschäftigte.
(c) Hinweise
Die Rundungen der jeweiligen Bewertungspunkte erfolgt mit 2 Nachkommastellen. Es gelten folgende Rundungsregeln:
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 1, 2, 3 oder 4 wird abgerundet.
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9 wird aufgerundet.
Die Mindestanforderungen sind in der jeweiligen Bepunktung bei 1 Punkt dargestellt.
Wenn eine Mindestanforderung (1 Punkt) nicht erreicht wird, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Antrag ist auszuschließen.
Bei objektiver Gleichheit in der Gesamtbewertung erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.