Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-NMD/Arch2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 27/28
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kirche-Heide.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung
Angefragt sind die Planungsleistungen eines Architekturbüros für den zweiten Bauabschnitt (LPH 5-9 anteilig).
Absehbar sind folgende ausgeschriebenen Planungsleistungen:
— Sichtung und gegebenenfalls Anpassung der Entwurfsplanung,
— Teilweise Ergänzung der bestehenden Ausführungsplanung unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes und unter Einbeziehung notwendiger Kenntnisse bei der Sanierung und dem Umbau von Kirchen,
— Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe,
— Objektüberwachung der Maßnahmen,
— Objektbetreuung.
Die Leistung kann nicht vollumfänglich in allen Einzelheiten beschrieben werden, es können sich Änderungen ergeben.
Zuschlagskriterien sind: zu 50 % Lösung der konkreten Aufgabenstellung mit Referenzen, zu 30 % der Preis, zu 20 % Projektumsetzung/Bürostruktur
Heide
DEUTSCHLAND
Für das Konzept „Neue Mitte Dithmarschen“ soll das bauhistorische Ensemble, bestehend aus der St. Jürgen-Kirche und dem Alten Pastorat am Markt 27/28, denkmalgerecht saniert und umgebaut werden.
In der St. Jürgen-Kirche wird ein multifunktionales Raumkonzept umgesetzt, das zum einen die Originäre kirchliche Nutzung weiterhin uneingeschränkt möglich macht und zum anderen sowohl der kirchengemeindlichen Arbeit als auch außerkirchlichen kulturellen Veranstaltungen Raum bietet. Um dies zur erreichen, ist im Bereich des Südschiffs eine mobile Glastrennwand zum Hauptschiff und eine Unterkellerung des Südschiffs geplant. Für Barrierefreiheit soll Im Zuge dieser Maßnahmen der vorhandene Höhenunterschied des Bodens im Südschiff beglichen werden. Im entstehenden Kellergeschoss werden Versorgungsräume und ein barrierefreies WC durch einen Aufzug erschlossen.
Der Entwurf zu diesem Konzept wurde im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ausgewählt und ist in den Leistungsphasen 1-4 umgesetzt worden.
Angefragt sind die Planungsleistungen eines Architekturbüros für den zweiten Bauabschnitt (LPH 5-9 anteilig).
Absehbar sind folgende ausgeschriebenen Planungsleistungen:
— Sichtung und gegebenenfalls Anpassung der Entwurfsplanung,
— Teilweise Ergänzung der bestehenden Ausführungsplanung unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes und unter Einbeziehung notwendiger Kenntnisse bei der Sanierung und dem Umbau von Kirchen,
— Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe,
— Objektüberwachung der Maßnahmen,
— Objektbetreuung.
Die Leistung kann nicht vollumfänglich in allen Einzelheiten beschrieben werden, es können sich Änderungen ergeben.
Fachplaner in den Bereichen Tragwerksplanung, TGA-Planung, Elektroplanung, Lichtplanung, Energieplanung und Akustikplanung sind bereits gefunden. Es liegen Dokumentationen einer Holzgutachterin, einer Restauratorin, eines Bauhistorikers, der MPA Bremen und eines Gründungsgutachters vor, das Archäologische Landesamt ist beteiligt.
Der Kostenrahmen für die Maßnahme inkl. Nebenkosten liegt bei rd. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Der Bearbeitungszeitraum der ausgeschriebenen Leistung soll möglichst sofort beginnen, um für diese Maßnahme bereits bewilligte Fördermittel nicht zu gefährden.
Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf der Grundlage der unter Ziffer III.1 geforderten Unterlagen und Nachweise
8321/706.11.04.3.07DIT
Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des landwirtschaftlichen Raums (ELER) gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft) das Feder führende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen,
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gem. § 44 VgV,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 (1) bis (4) GWB,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 (1) GWB,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten gem. den ergänzenden Vertragsbedingungen der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
— Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen – https://cloud.kitnord.de/index.php/s/nT58YbFGtGreRcB
— Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gem. §45 Abs. 1Nr. 3 und Abs.4 Nr.4 VgV) bzw. bei geringeren Deckungssummen eine zusätzliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft über die Bereitschaft einer Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfalle.
— Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen - https://cloud.kitnord.de/index.php/s/nT58YbFGtGreRcB
— Erfahrungswerte im Bereich denkmalgeschützter Feldsteinkirchen mit gipshaltigen Mauerwerken bzw. Fundamenten.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 Abs. 1 und/oder Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl.EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L271 S. 18), zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der bisher im Planungsablauf entstandenen Verzögerungen und aufgrund des durch die Fördermittel begrenzten Zeitfensters ist das beschleunigte Verfahren notwendig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.