Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Change-Begleitung (Bildung eines Auftragnehmerpools) Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pirnaische Straße 9
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Change-Begleitung (Bildung eines Auftragnehmerpools)
Gegenstand des Auftrages ist die Beratung und Unterstützung von Change-Management Aktivitäten der SAB.
Die zu erbringende Leistungen finden im Rahmen eines Strategie- und Transformationsprozesses in der gesamten Bank sowie in Projekten und einzelnen Fachbereichen innerhalb der SAB statt.
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer-Pool für die einzelnen Projekte und Vorhaben im Rahmen des Change-Prozesses der Bank zu bilden. Im Bedarfsfall führen wir einen Miniwettbewerb gemäß dem unter Punkt 8 festgelegten Auswahlmodus für die Dienstleister des Auftragnehmer-Pools durch und können danach innerhalb der bestehenden Rahmenvereinbarung mit dem nach unseren Vergabekriterien besten Bieter einen Einzelvertrag abschließen sowie zügig die Beauftragung vornehmen. Die Rahmenvereinbarung regelt die geltenden allgemeinen Bedingungen sowie die Durchführung des Miniwettbewerbs innerhalb des Auftragnehmer-Pools, die Wertungskriterien, die Zuschlagserteilung und die Einzelverträge. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit vom 1.3.2021 bis 30.6.2023 abgeschlossen, mit dem zweimaligen Recht der Auftraggeberin, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 9 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
Insbesondere die folgenden Veränderungsvorhaben und -projekte aus folgenden Kategorien sind aktuell in der SAB in der Diskussion und können für den Auftragnehmer somit relevant werden und von ihm zu bearbeiten sein:
1. Etablierung einer neuen Führungskultur mit zeitgemäßen Führungsinstrumenten und Befähigung der Führungskräfte für die Veränderungsbegleitung
2. Etablierung eines Feedback- bzw. Zielvereinbarungsprozesses
3. Einführung agiler Arbeitsweisen sowohl in der Führung als auch in der Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene, Ausbildung von Transformation-Coaches in modernen Moderations- und Arbeitstechniken,
4. Lernende Organisation und ganzheitliche Begleitung des Change-Prozesses.
Dresden
DEUTSCHLAND
Der Auftragnehmer hat in unterschiedlichen Projekten in Abhängigkeit von Komplexität und Auswirkung der jeweiligen Veränderung den Change-Prozess zu gestalten und zu begleiten.
Der Auftragnehmer hat dabei seine Leistungen in regelmäßiger Koordination mit dem Stab Personal der SAB zu erbringen. Dabei hat der Auftragnehmer die SAB-intern existierenden und ihm bekannt gemachten Instrumente der Personal- und Organisationsentwicklung (wie z. B. Kompetenzmodelle, Feedback-Verfahren; Kommunikations-Standards etc.) zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist dabei verpflichtet, ein dem neuesten Stand entsprechendes Praxiswissen einzubringen. Er ist sowohl Begleiter, Mitgestalter und Umsetzer des Change-Prozesses als auch Sparringspartner des Stabes Personal sowie der internen Transformationsbegleiter. Aufgabe des Auftragnehmers ist es einerseits, die internen Transformationsbegleiter und den Stab Personal bedarfsgerecht und themenangepasst zu beraten, andererseits Change-Aktivitäten eigenständig durchzuführen.
Mit zweimaligen Recht der Auftraggeberin, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 9 Monate zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformationen: Eigenerklärung zum Bewerber bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift und Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung sowie Angabe der Haupt- und Nebengeschäftsfelder des Unternehmens, der Vernetzung und der lokalen Präsenz)
2. Im Falle der Bietergemeinschaft: Eigenerklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung (Formblatt A)
3. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Kopie der Eigenerklärung, aus welcher sich ergibt, dass die in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen (Formblatt B). Für ausländische Bewerber: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlusskriterien vergleichbar sind.
4. Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall (Formblatt C) und Nachweis. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern der Bewerber über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat er seinem elektronisch eingereichten Teilnahmeantrag eine Zusage beizufügen, dass im Fall der Auftragserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
5. Eigenerklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, des Fernmelde- und Geschäftsgeheimnisses sowie Vertraulichkeitsvereinbarung (Formblatt D),
6. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit der Durchführung der Leistung (formlos),
7. Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
8. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Formblatt E)
*Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
9. Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erbrachten Beratungsleistungen jeweils für die Kategorie, für welche die Bewerbung erfolgt, durch Nennung von mindestens 4 Referenzen mit Informationen zu Umfang sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der typischen Phasen der Change-Begleitung, des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen und privaten Auftraggebern (wenn möglich mit Benennung der jeweiligen Ansprechpartner). Auch laufende, d. h. nicht abgeschlossene Projekte werden bei entsprechenden Angaben des Bewerbers zur Beurteilung der fachlichen Expertise gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen (Formblatt F).
10. Im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen bzw. sonstigen dritten Unternehmen (Eignungsleihe) – Eigenerklärung, ob und ggf. für welche Leistungen beabsichtigt ist, Nachunternehmer oder sonstige dritte Unternehmen zu beauftragen. In diesem Fall sind den Unterlagen Angaben zum Nachunternehmer bzw. sonstigen dritten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift und Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung sowie Angabe der Vernetzung und der lokalen Präsenz) und zu dessen Leistungsbereich zu machen. Weiterhin sind die in den Punkten 2 - 9 geforderten Verpflichtungserklärungen und Eignungserklärungen des betreffenden Nachunternehmers/sonstigen dritten Unternehmens einzureichen (Formblatt G).
11. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt H).
Siehe Datei 11_Entscheidungsmatrix.pdf (für den Abschluss der Rahmenvereinbarung)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Bieter und deren Bevollmächtige sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postanschrift PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.