Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 2: Region Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/163
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 2: Region Dresden
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags für die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 2: Region Dresden.
Gesamtgegenstand des Auftrages ist die Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021. Die Ausschreibung wird in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Chemnitz, Los 2 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Dresden und Los 3 die Neuauflage des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021 für die Region Leipzig.
Mit dem vorliegenden Los 2 soll der Teil des Handelsatlas 2021 für die Region Dresden erstellt werden. Vom Auftragnehmer ist eine umfassende, aktuelle Bestandserhebung aller Einzelhandelsbetriebe der Region Dresden vorzunehmen. Der Handelsatlas beinhaltet die Branche Einzelhandel. Nicht Gegenstand der Datenerfassung sind der Großhandel, nichtstationäre Betriebsformen, Versand- und Onlinehandel und Handel mit Kfz und Brennstoffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung des Handelsatlas des Freistaates Sachsen 2021; Los 2: Region Dresden
Postanschrift: Königsbrücker Straße 31
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363