Umbau und Sanierung Rathaus Sayda Referenznummer der Bekanntmachung: Sayda/2020/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Sayda
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09619
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sayda.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Rathaus Sayda
Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Rathauses Sayda. Der Umbau und Sanierung des Rathauses ist Maßnahme des Fördergebietes „Historischer Stadtkern“ im Städtebauförderprogramm SDP. Die Abwicklung der Maßnahme ist daher von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Durchführung vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der aktuelle Handlungsbedarf bezieht sich auf das Haus I (Rathaus, Am Markt 1) sowie das angrenzende Gebäude, Haus II (Am Markt 2). Die Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt in noch zu definierende Bauabschnitte. Folgende Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen:
— Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Umbau und Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung,
— Schaffung barrierearmer Übergänge,
— Prüfung und Umsetzung von Brandschutzanforderungen,
— Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen; Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden. Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.
Objektplanung
Sayda
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 für die Sanierung des bestehenden Rathauses und den Umbau des angrenzenden Objektes Am Markt 2 zur funktionalen Erweiterung der Verwaltung. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 3) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 und 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben. Darüber hinaus ist die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 3 bis 4 Leistungsbestandteil der Architektenleistungen. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5 bis 9) erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,
— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation; Fortführung der Leistungen Brandschutz und Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung aus der Beauftragung der 1. Und 2. Stufe. entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 5 bis 7 sowie die Leistungen der Ingenieursvermessung, Leistungsbild Bauvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI. Der Architekt stellt darüber hinaus die Leistung des SiGeKo gemäß AHO (Gefährdungszone II), diese sind als gesonderter Leistungsbaustein anzubieten.
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Tragwerksplanung
Sayda
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i. V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 14.1 HOAI: LPH 8:
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.,
b) Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/Güteprüfungen.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 - 3
Sayda
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen: - Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung):
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanungn
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
— LPH 8:
a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen,
b) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4-6, 8
Sayda
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung):
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung,
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
— LPH 8:
a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen,
b) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Burglemnitz40
Ort: Remptendorf
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07368
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1-3
Postanschrift: Baderstraße
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4-6, 8
Postanschrift: An der Spinnerei 8
Ort: Freital
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für diese Maßnahme sind Fördermittel aus der Städtebaulichen Sanierung gemäß Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vorgesehen. Der Fördermittelantrag für die Einzelmaßnahme ist noch zu stellen. Sämtliche Fragen und Anmerkungen zur Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die Verfahrensbegleitung, die STEG bzw. stellen diese über die Vergabeplattform eVergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeprotal eVergabe.de zu erfolgen Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Anlage G wird bis zum 13.2.2020 nachgeliefert.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.