Rahmenvereinbarung über Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen am Standort Chemnitzder Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816518-U02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen am Standort Chemnitzder Wismut GmbH
Rahmenvereinbarung über Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen am Standort Chemnitz der Wismut GmbH.
09117 Chemnitz
— Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen jährlich 4 080 Stunden (Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr (ausgemommen Feiertage und Zeiten der Betriebsruhe)),
— 255 Einsätze Revier-, Kontroll-, und Interventionsdienst Montag bis Freitag von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr,
— 220 Einsätze Revier-, Kontroll-, und Interventionsdienst Samstag, Sonntag und Feiertage,
— Alarmverfolgung: Montag bis Freitag von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr und Samstag, Sonntag und Feiertage,
— Alarmaufschaltung und -Intervention: Montag bis Freitag von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr und Samstag, Sonntag und Feiertage,
— Mindestqualifikation: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Einlass-, Empfangs- und Kontrolldienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen am Standort Chemnitzder Wismut GmbH
Postanschrift: Steinstraße 5
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.