Ellerbeker Schule; Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3.923.20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Postanschrift: Fleethörn 9
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ellerbeker Schule; Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung
Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung in der Ellerbeker Schule.
Ellerbeker Schule
Klausdorfer Weg 62
24148 Kiel
Unterhaltsreinigung ca. 4 570 m2 tägliche Reinigungsfläche und jährliche Grundreinigung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nachzureichen:
1. Kopie der Gewerbeanmeldung,
2. Handelsregister- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate),
3. Handwerkskarte und/oder IHK Zugehörigkeitsbescheinigung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nachzureichen:
1. Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 2 Monate),
2. Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate),
3. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate),
4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Schäden abdeckt: Sach-, Personen-, Vermögens-, Allmählichkeits-, Abwasser-, Brand- und Wasserschäden sowie Schlüsselverlusten, ist zu erbringen. Die Gesamtdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nachzureichen:
1. Referenzen von mindestens 3 gleichwertigen Reinigungsobjekten der letzten 3 Jahre,
2. Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden,
3. Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Erbringung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
1. Preis 40 %,
2. Flächenleistungsmaß 30 %,
3. Reinigungsstunden 25 %,
4. Elektroauto 5 %.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 11.1.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYM5
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de