Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-17-SZD-UHR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Liebigstr. 18, Haus B
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinikum-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Unterhalts- und Glasreinigung im Universitätsklinikum Leipzig und der Medizinischen Fakultät auf ca. 35 000 m2.
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts
Liebigstr. 18,
Haus B
04103 Leipzig
Unterhalts- und Glasreinigung im Haus 1 (Department für Kopf- und Zahnmedizin, für das Haus 11 (Ambulanter Augen OP), Haus T (Laboratoriumsmedizin) sowie für das Haus 5.2 (Strahlentherapie Ambulanz, Nuklearmedizin Station).
Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre eingeräumt, die mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben ist.
Die fünf ausgewählten Bewerber erhalten mir der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Anlagen 23-26 (Grundrisspläne) und 27-30 (Raumbücher).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMHD74M
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.