Linienersatzverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: R 4266/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Ratekauer Weg 1-7
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sv-luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienersatzverkehr
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH betreibt mit den dazugehörigen Teilkonzernen den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb von Linienersatzverkehr und Anruf-Sammel-Taxi mit Großraumfahrzeugen mit 8 Fahrgastsitzen auf 7 Umläufen (1 Umlauf = 1 Zeitintervall auf einer Strecke = 1 Los).
Linie 1
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Bad Schwartau ZOB – Groß Parin.
Linie 29 Personalwagen
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Gustav-Radbruch-Platz – Ratekauer Weg.
Linie 7
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Umlauf 1: Moorgarten – Oberbüssauer Weg,
Umlauf 2: Klein Wesenberg, Sportplatz – Grote Bleeken.
Linie 10
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Bad Schwartau ZOB – Bad Schwartau Bahnhof.
Linie 12
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Normannenweg – An der Trave.
Linie 16
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Krummesse/Tannenweg – Schiereichenkoppel.
Linie 18
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Bollbrüch – Bad Schwartau ZOB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienersatzverkehr
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienersatzverkehr
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienersatzverkehr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4266/20.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYD7EZ.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.