LPDDR4 SDRAM-Speicher BGA 200 Referenznummer der Bekanntmachung: 025041/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
LPDDR4 SDRAM-Speicher BGA 200
LPDDR4 SDRAM-Speicher BGA 200.
Technische Universität Dresden
Fakultät Elektrot. und Informationst.
Institut für Grundlagen der Elektrotechnik und E.
Prof. für Hochparallele VLSI-Systeme u. Neurom.
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
An der Professur für Hochparallele VLSI-Systeme und Neuromikroelektronik der TU Dresden ist ein spezieller ASIC (Application Specific Integrated Circuit) entwickelt worden.
Diese ASICs bilden die Grundlage für die Realisierung einer größeren Rechnerarchitektur, welche für die Simulation neuronaler Netze optimiert ist.
In der Gesamtanwendung benötigen diese ASICs jeweils externen Speicher. ASICs und LPDDR4 SDRAM-Speicher werden gemeinsam PCBs montiert.
Aufgrund konstruktiver Anforderungen (Sicherstellung der Kühlung bei kompakter Bauform) und um eine insgesamt möglichst geringe Leistungsaufnahme zu erreichen, soll LPDDR4-Speicher für mobile Anwendungen verwendet werden.
Das ASIC-Interface zum LPDDR4 SDRAM wurde auf der Grundlage der Angaben im Datenblatt eines MT53D512M32D2 als IP-Block entwickelt, eine Umkonfiguration ist nur möglich, wenn der AN dafür Sorge trägt, dass das vollständige Datenblatt des vom AN angebotenen LPDDR4 SDRAMs dem AG zur Verfügung steht.
Das Ziel der ausgeschriebenen Leistung und des erteilten Auftrags ist die Lieferung (Frei Verwendungsstelle) von LPDDR4 SDRAM-Speichern mit 16GByte Speicherkapazität und mit 2x 16bit Interface in einem BGA 200 Gehäuse.
Die Zuwendung wird aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt. Programm: Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung, Antragsnummer 100373652, Vorhaben: SpiNNcloud
Die Wertung erfolgte nach der reinen Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LPDDR4 SDRAM-Speicher BGA 200
Postanschrift: Gruberstr. 60c-60d
Ort: Poing
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/