Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 6 für das Vorhaben Neubau 1MV-AMS-Beschleuniger. Referenznummer der Bekanntmachung: 1MV-AMS_OP+AG6

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Außeruniversitäre Spitzenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 6 für das Vorhaben Neubau 1MV-AMS-Beschleuniger.

Referenznummer der Bekanntmachung: 1MV-AMS_OP+AG6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende Grundleistungen, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Grundleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehört: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit HOAI Anlage 10, Technische Ausrüstung gemäß. § 54 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 — HOAI in der Anlagengruppe AGr6 — Förderanlagen.

Den im Honorarangebot enthaltenen BIM-spezifischen Ergänzungen des Leistungsbildes, den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP).

Zusätzlich erbringt der AN auf der Grundlage dieses Vertrages besondere Leistungen welche im Einzelnen im Honorarangebot dargelegt sind, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Teilleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehören u. a. Brandschutz, Nachhaltiges Bauen, BIM, EneV-Nachweis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum Dresden — Rossendorf e. V.

Bautzner Landstraße 400

01328 Dresden

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende Grundleistungen, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Grundleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehört: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit HOAI Anlage 10, Technische Ausrüstung gemäß. § 54 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 — HOAI in der Anlagengruppe AGr6 — Förderanlagen, den im Honorarangebot enthaltenen BIM-spezifischen Ergänzungen des Leistungsbildes, den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP). Zusätzlich erbringt der AN auf der Grundlage dieses Vertrages besondere Leistungen welche im Einzelnen im Honorarangebot dargelegt sind, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Teilleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehören u. a. Brandschutz, Nachhaltiges Bauen, BIM, EneV-Nachweis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG überträgt dem AN zunächst die Grundleistungen

Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 und die zu den Leistungsphasen 1 bis 4 zugehörigen Besonderen Leistungen.

Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach Absatz 1 — einzeln oder in Leistungsstufen — zu übertragen

Leistungsstufe II: Leistungsphasen 5 bis 7 und ggf.

Leistungsstufe III: Leistungsphase 8

Der Abruf weiterer Leistungsstufen erfolgt in Textform und begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.

Der AN ist verpflichtet, die übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn ihm der AG innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen weitere Leistungen übertragen hat. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen hat der AN nicht. Für den Fall, dass der AG dem AN auch die Leistungen der Leistungsphase 9 überträgt, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss eines separaten Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 6 für das Vorhaben Neubau 1MV-AMS-Beschleuniger.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Altmarkt 25
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2020

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