ERP-System SAP S/4 HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 0073-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
ERP-System SAP S/4 HANA
ERP-System SAP S/4 HANA.
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanfoschung Kiel
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Ausführungsfrist:
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich hierbei auf den Managed-Service, der ab dem 1.1.2022 beginnt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bewerberprofil,
— Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt),
— Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
— Eigenerklärung über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
— Angabe mind. einer Referenz (SAP Standard-Lösung für den Public Sector/Forschung und Hochschulen),
— Angabe mind. einer Referenz (cloudbasierte SAP S/4 HANA Lösung),
— Mitarbeiterprofile des Beraterteams.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt eine begründete Dringlichkeit vor, da Folgeprojekte von extern initiiert wurden, welche in direktem Zusammenhang mit der abgeschlossenen Leistungserbringung dieses Auftragsgegenstandes stehen und auf dessen terminliche Vorgaben das Geomar keinen Einfluss besitzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerbefragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerberfragen wird auf den 21.12.2020 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden
In einem Frage- Antwortkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerberfragen, spätestens Jedoch 6 Kalendertage vor Teilnahmeschluss allen Bewerbern über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung.
Verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.