Sanierung, Umnutzung, Erweiterung des historischen Wasserturms zum Stadtarchiv
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Umnutzung, Erweiterung des historischen Wasserturms zum Stadtarchiv
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume ab der Leistungsphase 4 bis einschließlich der Leistungsphase 9 nach HOAI.
Der im Eigentum der Barlachstadt Güstrow stehende um 1882 erbaute historische Wasserturm sowie angrenzende Gebäude sind zu sanieren und umzunutzen sowie um einen Neubau zu erweitern. Der Turm und ein weiteres Gebäude stehen unter Denkmalschutz.
Das Bauvorhaben gliedert sich in 3 Bauteile:
1. der Neubau eines Treppenturm als öffentlicher Zugang,
2. Sanierung und Umbau des Wasserturms zum Stadtarchiv; Aufstockung des Gebäudes (Kinder-und Jugendkunsthaus) um ein Geschoss und Sanierung des Gebäudes.
Weitere Angaben finden sich im beiliegenden Erläuterungsbericht und aus dem Bewerberbogen, Teil I- Allgemeine Projektbeschreibung.
Baustraße 3-5
18273 Güstrow
Zu erbringen sind Planungsleistungen der Objektplanungen für Gebäude und Innenräume in der Leistungsphasen 4 bis einschließlich 9 gemäß HOAI. Der Wasserturm ist zu sanieren und in ein Archiv umzunutzen. Ein transparenter und barrierefreier Treppenturm als Neubau ist von außen am Turm zu errichten. Er wird der öffentliche Zugang zum Stadtarchiv.
Ein weiteres denkmalgeschütztes Gebäude ist zu sanieren und um ein Stockwerk aufzustocken.
Weitere Beschreibungen ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht und dem Bewerberbogen, die der Ausschreibung beiliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat einen Eintrag im Berufs-oder Handelsregister abzureichen Ausschlussgründe nach § 123 GWB sind darzulegen, Steuern und Beitragszahlungen sind nachzuweisen Weitere Kriterien ergeben sich aus dem Bewerberbogen Teil II Allgemeinde Angaben und Eignungskriterien
Der Bewerber hat einen Nachweis zu seinen Umsätzen in den letzten 3 Geschäftsjahren beizubringen Der Bewerber hat einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beizubringen Weitere Hinweise ergeben sich aus dem Bewerberbogen Teil II
Der Bewerber hat durch Referenzen darzulegen, welche Dienstleistungen der ausgeschriebenen Art der Bewerber in der Vergangenheit für öffentliche Auftraggeber erbracht hat.
Er hat darzulegen, wieviel Fachkräfte für die Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Die Projektverantwortlichen und Fachkräfte haben die entsprechenden Erfahrungen zu haben mit Projekten vergleichbarer Art und durch Referenzen nachzuweisen. Die Fachkraft für die Bauüberwachung hat eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nachzuweisen sowie den Abschluss Fachausbildung nachzuweisen.
Das Büro/Unternehmen des Bewerbers hat eine der Baumaßnahme entsprechende notwendige technische Ausstattung vorzuhalten.
Weitere Eignungskriterien sind dem Bewerberbogen I und II zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Werderstraße
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
„Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerberfrist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die obengenannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag gemäß § 135 Abs.1 Nr.2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne das dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne das dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)“.