„Sanierung und Umbau der Silberdiele in Liegau-Augustusbad zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt„ Referenznummer der Bekanntmachung: 628 LA 20/008-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 17 - 19
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.radeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Sanierung und Umbau der Silberdiele in Liegau-Augustusbad zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt„
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Vorhabens „Sanierung und Umbau der Silberdiele in Liegau-Augustusbad zu einer Begegnungsstätte für Jung und Alt“.
Die Bewerbung von Bietergemeinschaften ist ausdrücklich erwünscht.
Die Lose sind wie folgt festgelegt
— Los 1 Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI;
— Los 2 Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI;
— Los 3 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7;
— Los 4 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6, 8;
— Los 5 Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI.
Objektplanung
Radeberg, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung). Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben. Darüber hinaus sind die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Schallschutz entsprechend Anlage 1. 2 HOAI, LPH 1 bis 4 Leistungsbestandteil der Architekten leistungen. Der Denkmalwert ist zu erhalten. Abstimmungen mit der Denkmalpflege und weiteren Behörden sind bereits ab LPH 2 vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt die Koordination sämtlicher an der Planung Beteiligter über den gesamten Leistungszeitraum. Vergleich der Raum- und Nutzungsanforderungen mit der Machbarkeitsuntersuchung (Anlage C) Berichterstattung im Stadtrat / technischen Ausschuss. Dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss soll im Falle von wichtigen Beschlussvorlagen o. ä. über den aktuellen Bautenstand Bericht erstattet werden.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung;
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten;
— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,
— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation; Mengenänderungen und Nachtragsangebote bei Bauleistungen Positionsbezogene Mengenunterschreitungen und Mengenüberschreitungen von mehr als 10 % sind dem Auftraggeber schriftlich zu begründen. Nachtragsangebote sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, zu bewerten und schriftlich zu begründen. Die Preisprüfung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt im Weiteren die inhaltliche und fachliche Koordination mit den Fachplanern mit den Schwerpunkten Termin- und Kosteneinhaltung. Fortführung der Leistungen Brandschutz und Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanz sowie Leistungsbild Schallschutz aus der Beauftragung der 1. Stufe entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 5 bis 7. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln. Dem Auftragnehmer obliegt die Koordination sämtlicher an der Planung Beteiligter über den gesamten Leistungszeitraum.
Tragwerksplanung
Radeberg, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
Durch den Auftragnehmer ist ein Holzschutzgutachten in Verbindung mit einer statischen Bewertung zu erstellen. Erwartet werden neben der Fotodokumentation des Bestandes die Zusammenfassung und Auswertung der Befunde sowie die unmittelbare Rückkopplung und Abstimmung mit dem Objektplaner. Das Ergebnis ist zweifach in Papier sowie einfach als pdf einzureichen.
LPH 2— Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten
LPH 4 — konstruktiver Brandschutz; Vorlage zur bauaufsichtlichen Prüfung
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
Aus Anlage 14.1 HOAI:
LPH 8
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.;
b) Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/Güteprüfungen;
c) Mengenänderungen und Nachtragsangebote bei Bauleistungen, Mitwirkung bei der Begründung positionsbezogener Mengenunterschreitungen und Mengenüberschreitungen von mehr als 10 %.
Nachtragsangebote sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, zu bewerten und schriftlich zu begründen. Die Preisprüfung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Radeberg, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten; b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten;
— LPH 8: a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen; b) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Mengenänderungen und Nachtragsangebote bei Bauleistungen positionsbezogene Mengenunterschreitungen und Mengenüberschreitungen von mehr als 10 % sind dem Auftraggeber schriftlich zu begründen.
Nachtragsangebote sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, zu bewerten und schriftlich zu begründen. Die Preisprüfung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6, 8
Radeberg, DE
Leistungsumfang
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional nach Herstellung der Finanzierungssicherheit bzw. der Erteilung der Förderzusage durch den Fördermittelgeber. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
3. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
4. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung)
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten; b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten;
— LPH 8: a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen; b) Fortschreiben der Ausführungspläne Mengenänderungen und Nachtragsangebote bei Bauleistungen positionsbezogene Mengenunterschreitungen und Mengenüberschreitungen von mehr als 10 % sind dem Auftraggeber schriftlich zu begründen.
Nachtragsangebote sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, zu bewerten und schriftlich zu begründen. Die Preisprüfung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Radeberg, DE
Leistungsumfang
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
— LPH 1: a) Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung; b) Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen im Zusammenwirken mit Los 1, Teilleistung: Baugrunduntersuchung;
— LPH 2: Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände.
Der hohe Denkmalwert ist als Alleinstellungsmerkmal zu erhalten. Abstimmungen mit der Denkmalpflege und weiteren Behörden sind bereits ab LPH 2 vorzusehen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
3. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
4. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
Aus Anlage 11.1 HOAI:
— LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung.
Mengenänderungen und Nachtragsangebote bei Bauleistungen positionsbezogene Mengenunterschreitungen und Mengenüberschreitungen von mehr als 10 % sind dem Auftraggeber schriftlich zu begründen.
Nachtragsangebote sind dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, zu bewerten und schriftlich zu begründen. Die Preisprüfung hat grundsätzlich positionsbezogen zu erfolgen.
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Hauptstraße 22
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Postanschrift: Winkwitzer Straße 44
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6, 8
Postanschrift: Winkwitzer Straße 44
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Postanschrift: Hauptstraße 22
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
/Die Vertragsmuster für die einzelnen Lose sind in Vorbereitung und juristischer Prüfung und werden nach Vorlage nachgereicht.
Vertragsmuster:
— F 1 Objektplanung (Los 1),
— F 2 Tragwerk (Los 2),
— F 3 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (Los 3),
— F 4 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6, 8 (Los 4),
— F 5 Freianlagen (Los 5).
/Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach — sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer — an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
/Bewerbergemeinschaften.
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
/Eignungsleihe / Unterauftragnehmer
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
/Hinweis
Die bereitgestellten Grundrisse und Schnitte sowie die Machbarkeitsstudie sind Eigentum der Stadtverwaltung Radeberg und ausschließlich für die Angebotserarbeitung sowie für die spätere Projektbeauftragung zu verwenden.
Fragen, die nicht bis zum 3.7.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal eVergabe.de zu erfolgen. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erst-Angebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.