Automatische Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000054
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatische Spracherkennung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung einer Standardsoftware zur automatischen Spracherkennung und Sprachausgabe (ASR) und deren anwendungsspezifischer Anpassung.
Altenholz/Kiel
Dataport beabsichtigt einen Standard-Dienst (Service) zur automatischen Spracherkennung und Sprachausgabe (ASR) zu beschaffen und zu betreiben. Dies soll in Form eines Vertrages auf Grundlage der EVB-IT Softwareüberlassung Typ B (zeitlich befristete Überlassung) umgesetzt werden. Für die weiteren damit verbundenen Leistungen sollen auf Grundlage der EVB-IT Dienstleistung sowie ggf. EVB-IT Pflege S beauftragt werden.
Dieser Service soll als sogenannte Middleware die Funktionalität in Form von Web-services bereitstellen und im Dataport Rechenzentrum (on premise) zur Ausführung kommen.
Der Service soll in Form von Containern (z. B. Docker) zur Verfügung gestellt werden, so dass eine einfache Ausführung in verschiedene Zonen des Dataport Rechenzentrums möglich ist und der Service auch einfach an Änderungen der Nutzungslast angepasst werden kann (load based autoscaling).
Der Service soll grundsätzlich für alle bei Dataport vorkommenden Anwendungsfälle (use cases) geeignet sein oder mit überschaubarem Aufwand dafür angepasst werden können.
Im Rahmen dieser Beschaffung soll die Evaluierung der Performance und Qualität des Services an den folgenden 3 Pilot uses cases (jeweils als Minimum Viable Product (MVP) implementiert) durchgeführt werden:
— Unterstützung der mobilen Datenerfassung bei der Polizei (@rtus Mobile) durch Spracheingabe (S2T),
— Automatische Transkription (Protokollerstellung) von audiovisueller Aufnahmen von Vernehmungen bei der Polizei und Justiz (S2T),
— Implementierung eines Sprach-Frontends für Chatbots (S2T und T2S).
Sofern der ASR-Service nicht bereits in seiner Grundform ohne Anpassungen für darüberhinausgehende Anwendungsfälle einsetzbar ist, ist ein Dienstleistungspaket zur Anpassung des Services an weitere Anwendungsfälle Bestandteil des Beschaffungsgegenstandes.
Die zeitlich befristete Softwareüberlassung soll nutzungsbasierend (pay-per-use) in Form von Minuten-Paketen lizenziert und abgerechnet werden.
Weitere Informationen können dem als Anlage zur Teilnahmeunterlage beigefügten Dokument „Entwurf Leistungsbeschreibung“ entnommen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem Dokument um den vorläufigen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbekanntmachung handelt. Insofern können sich bis zur Aufforderung zu Vertragsverhandlungen an die gem. Ziffer 5.5. ausgewählten Unternehmen noch Änderungen und Ergänzungen an Inhalt und Umfang der Dokumente ergeben.
Im Rahmen der Angebotsbewertung hat der Auftraggeber eine fachliche Prüfung und Bewertung der angebotenen Lösungen vorgesehen (nähere Einzelheiten siehe Entwurf der Leistungsbeschreibung). Bieter haben dazu dem Auftraggeber ihre Lösungen mit der Einreichung eines Erstangebotes unentgeltlich zur zeitlich befristeten Nutzung zu überlassen. Der Auftraggeber sichert zu, dass sich die Nutzung ausschließlich auf dieses Vergabeverfahren beschränkt. Nach Abschluss werden alle überlassenen Softwareprodukte deinstalliert und damit verbundene Daten vom Auftraggeber gelöscht.
Ergänzend zu II.2.5) weist der Auftraggeber darauf hin, dass in der vierten Stufe (Wirtschaftlichkeitsprüfung) der Wertung der endgültigen Angebote nur diejenigen Angebote berücksichtigt werden können, die im Zuschlagskriterium „Leistung“ mindestens 85 % der erreichbaren Maximalpunktzahl erzielt haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatische Spracherkennung
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.fraunhofer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Allgemeiner Teil).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (24.1.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.