Rahmenvereinbarung Inspektion und Reinigung von Abwasserkanälen 1.4.2021 – 31.3.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EW_210128
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Inspektion und Reinigung von Abwasserkanälen 1.4.2021 – 31.3.2022
Inspektion und Reinigung von Abwasserkanälen.
Hauptbereich
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Position 1: Kanal- und Sonderbauwerksreinigung Position 2: Optische Kanalinspektion.
1 Jahr
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal. Ort der Ausführung: im Verbandsgebiet der ZVO Entwässerung.
Los 2: Schachtinspektion
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Position 3: Schachtinspektion.
1 Jahr
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal. Ort der Ausführung: im Verbandsgebiet der ZVO Entwässerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (Formblatt 124): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe von Referenzen; Angabe zur Anzahl der Beschäftigten, Berufsgenossenschaft, Eintragung Berufsregister, Insolvenzverfahren, Straftaten, Steuern und Sozialversicherungsabgaben
Gültiger Qualifikationsnachweis für Kanalinspektion („Ki Pass“ DWU oder gleichwertig)
Konzept Bereitschaftsdienst (Bereitschaftsplan inkl. Telefonnummern)
Bei Auftragsvergabe: Vorlage Betriebshaftpflicht Versicherung/5 Mio.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.