Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierung Referenznummer der Bekanntmachung: 1816467-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E37641695
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierung
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen an verschiedenen Standorten der Wismut GmbH.
07580 Ronneburg
07580 Seelingstädt
08412 Hartmannsdorf
Reinigung von Strippkolonnen, Eindickern, Becken, Schächten, Leitungen, Behältern, Kammern, Pumpstationen, Wasserfassungen, Rohr- und Rinnenreinigung sowie TV-Sondierung und Dichtheits- und Druckprüfungen mit turnusmäßigen Zyklen und auf Anforderung.
In den Vergabeunterlagen sind in der Anlage Objektaufstellung die einzelnen Leistungsumfänge aufgeführt.
Dem Bewerber/Bieter wird eine Ortbesichtigung der technischen Anlagen eingeräumt.
Die Anmeldung ist bis zum 18.9.2020 mit dem Formular „Rückantwort zur Ortsbesichtigung“ möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierung
Ort: Teutschenthal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.