Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 B-UA2 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 B-UA2
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 B-UA2
Neubau HWS-Anlagen M1.14/27 – M1.14/38 und M1.14/12 – M1.14/15.
Burkhardtsdorf
DEUTSCHLAND
— ca. 710 m Fangedamm,
— ca. 3 470 m3 Baustraße,
— ca. 345 m3 Oberbodenabtrag,
— ca. 345 m3 Oberboden liefern und andecken,
— ca. 1 660 m2 Rasenansaat,
— ca. 255 m2 Bewuchs Gewässer und Gelände beräumen,
— ca. 560 m2 Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen,
— ca. 19 m3 Anlandungen profilieren,
— ca. 6 900 m3 Bodenaushub Baugruben,
— ca. 196 m3 Frostschutzschicht,
— ca. 185 m2 Asphaltbefestigung fräsen,
— ca. 185 m2 Asphalttragschicht Bk 3,2, Dicke 26 cm,
— ca. 185 m2 Asphaltbinderschicht Bk 3,2, Dicke 5 cm,
— ca. 185 m2 Asphaltdeckschicht Bk 3,2, Dicke 4 cm,
— ca. 200 m Bordsteine Beton und Naturstein,
— ca. 120 m2 Betonpflaster in Splittbettung,
— ca. 20 m2 Pflasterdecke Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung,
— ca. 355 m Pflasterstreifen Naturstein-Kleinpflaster in Betonbettung,
— ca. 130 m3 Unbewehrten Beton als Sauberkeitsschicht herstellen,
— ca. 2 380 m3 Bewehrten Beton herstellen,
— ca. 315 t Bewehrungsstahl,
— ca. 190 St Verbundanker,
— ca. 6 620 m Mikropfähle,
— ca. 3 170 m2 Struktur- bzw. Sichtschalung,
— ca. 460 m Stahlgeländer,
— ca. 6 St Stör- und Stützsteine,
— ca. 1 270 m2 vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen,
— ca. 6 m Dammbalkenbarriere.
EFRE Förderperiode 2014 bis 2023, FV-Reg. Nr.103097052
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1 zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise /Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – einzureichen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3a
— 2 Referenzen über die Ausführung von Stahlbetonbauten im Ingenieurbau über 1 Mio. € in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit Bestätigungen des AG über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau 09514 Pockau-Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist im digitalen Format GAEB DA 84 und als pdf abzugeben.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.