Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln Referenznummer der Bekanntmachung: 1276-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Reeperbahn 2
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewerbepark-nordschwansen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln

Referenznummer der Bekanntmachung: 1276-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.

Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

Kappeln (Schleswig-Holstein)

24376 Kappeln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vor dem Hintergrund der geplanten Interkommunalität des Gewerbegebietes wird die Erweiterung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich befürwortet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ und für den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Kappeln für ein „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ wurden bereits gefasst. Im Rahmen der Planerarbeitung sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie das Gewerbegebiet nachhaltig entwickelt werden kann.

Mögliche Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung des Gewerbegebietes (beispielsweise naturnahe Freiraumgestaltung) sollen im Rahmen eines Grünordnungsplanes konzeptionell erarbeitet und dargestellt werden.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan.

Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von 18 Monaten angenommen, vorbehaltlich der Herausforderungen, die sich während des Verfahrens zeigen. Fachplanungen der Erschließungsplanung (Oberflächenwassermanagement, Verkehrsplanung und Leitungstrassenplanung sowie Erdbau) werden parallel zur Bauleitplanung in separaten Vergabeverfahren vergeben. Zusätzlich ist geplant, einen Fachplaner zur Nutzung regenerativer Energien im Gewerbegebiet zu beauftragen. Eine intensive Abstimmung zur Erschließungsplanung / Fachplanung regenerative Energien wird vorausgesetzt.

Weitere allgemeine Informationen zu dem Vorhaben können der Projektskizze Anlage 03 zur EU-Bekanntmachung entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliches Verständnis der Aufgabenstellung im Bezug auf die Übersetzung des Ziele der Auftraggebers in die Bauleitplanung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Anspruch auf Abruf sämtlicher Leistungsphasen bzw. Stufen durch den Auftraggeber besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/08/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ferdinand-Beit-Straße 7 b
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDQVS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/12/2020

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