Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln Referenznummer der Bekanntmachung: 1276-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reeperbahn 2
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewerbepark-nordschwansen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln
Der Zweckverband, bestehend aus elf Kommunen, plant die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen (kurz IGN), um eine stabile und langfristige gewerbliche Entwicklung in der Region zu sichern und zu fördern. Die Maßnahmenfläche befindet sich in Kappeln im Ortsteil Ellenberg östlich der Schlei. Das Gewerbegebiet hat eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B203 und liegt somit strategisch günstig am Stadtrand von Kappeln. Aktuell unterliegt das Gebiet einer landwirtschaftlichen Nutzung. Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 17 ha. Auch wenn die Erschließung in 2 Bauabschnitten geplant ist, soll die Bauleitplanung für das gesamte Gebiet erarbeitet werden. Die Maßnahmenfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Kappeln nur teilweise als Gewerbefläche klassifiziert. Dementsprechend muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden.
Weitere Informationen siehe Abschnitt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Kappeln (Schleswig-Holstein)
24376 Kappeln
Vor dem Hintergrund der geplanten Interkommunalität des Gewerbegebietes wird die Erweiterung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich befürwortet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ und für den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Kappeln für ein „Interkommunales Gewerbegebiet an der B203/Ostseestraße“ wurden bereits gefasst. Im Rahmen der Planerarbeitung sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie das Gewerbegebiet nachhaltig entwickelt werden kann.
Mögliche Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung des Gewerbegebietes (beispielsweise naturnahe Freiraumgestaltung) sollen im Rahmen eines Grünordnungsplanes konzeptionell erarbeitet und dargestellt werden.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan.
Für die Bearbeitung wird ein Zeitraum von 18 Monaten angenommen, vorbehaltlich der Herausforderungen, die sich während des Verfahrens zeigen. Fachplanungen der Erschließungsplanung (Oberflächenwassermanagement, Verkehrsplanung und Leitungstrassenplanung sowie Erdbau) werden parallel zur Bauleitplanung in separaten Vergabeverfahren vergeben. Zusätzlich ist geplant, einen Fachplaner zur Nutzung regenerativer Energien im Gewerbegebiet zu beauftragen. Eine intensive Abstimmung zur Erschließungsplanung / Fachplanung regenerative Energien wird vorausgesetzt.
Weitere allgemeine Informationen zu dem Vorhaben können der Projektskizze Anlage 03 zur EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Anspruch auf Abruf sämtlicher Leistungsphasen bzw. Stufen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das interkommunale Gebewerbegebiet Nordschwansen, Erstellen eines Grünordnungsplans sowie Änderung des Flächenutzungsplanes der Stadt Kappeln
Postanschrift: Ferdinand-Beit-Straße 7 b
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDQVS
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]