Rahmenvertrag für Planungsleistungen Sekundärentwässerung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Terminalring 11
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Planungsleistungen Sekundärentwässerung
Der Auftraggeber führt vorliegend ein Vergabeverfahren mit Interessenbekundung, Interessenbestätigung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch. In Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung ist der Ablauf konkretisiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Sekundärentwässerung einschließlich Kanäle und Ingenieurbauwerke im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle.
Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI unter Berücksichtigung von flughafenspezifischen Besonderheiten.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit bis zu 3 Rahmenvertrags-Auftragnehmern zu schließen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingenten.
Der Vertrag kann nach Aufforderung des Auftraggebers um 2 Jahre verlängert werden. Die Möglichkeit der Verlängerung besteht im Gesamten 2 Mal. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 8 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die vorliegend maßgeblichen Eignungsunterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO mitgeteilt werden. Für die Interessenbekundung interessierter Unternehmen wird auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für etwaige Mindeststandards wird auf die Aufforderung zur Interessenbekundung nach § 36 Abs. 5 SektVO verwiesen.
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien sind der Aufforderung zur Interessenbestätigung nach § 36 Abs. 5 SektVO zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Hinweise zum Verfahrensablauf In der 1. Phase der Interessenbekundung haben Unternehmen zunächst nur allgemein ihr Interesse an der Teilnahme am Vergabeverfahren zu bekunden. Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt erstellt. Das Formblatt kann nach Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung abgerufen werden. Die Interessenbekundungen müssen in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2 eingehen.
Eine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft ist möglich. Die Einreichung der Eignungsunterlagen (entsprechend dem Teilnahmeantrag) ist in dieser Phase nicht erforderlich. Ein Unternehmen, das sein Interesse in der 1. Phase nicht bekundet hat, kann im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber wird in der 2. Phase des Vergabeverfahrens die Unternehmen, die frist- und formgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, auffordern ihr Interesse zu bestätigen (Interessensbestätigung), in dem die in der entsprechenden Aufforderung aufgeführten Eignungsunterlagen eingereicht werden (Teilnahmeantrag).
Eine Bewerbergemeinschaft kann in dieser Phase nur noch mit Unternehmen gebildet werden, die zur Interessenbestätigung aufgefordert wurden. In der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden die für die Teilnahme maßgeblichen Informationen mitgeteilt werden.
In der 3. Phase werden die erfolgreichen Bewerber zur Angabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
c) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
d) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 4.1.2021 über die Vergabeplattform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.