Heizung / Lüftung / Sanitär, 32000261OV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Westerende 41
Ort: Viöl
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25884
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-vioel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Heizung / Lüftung / Sanitär, 32000261OV

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Heizung- Lüftung- und Sanitärarbeiten für einen Kindergarten mit ca. 130 Kindern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Viöl

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planung und Ausführung der gesamten Entwässerungsanlage im Gebäude erfolgt nach der DIN EN 12056, Teil 1 - 5, und der DIN 1986 Teil 100. Außerhalb des Gebäudes gilt zusätzlich die DIN EN 752.

Die Schmutzwassergrundleitungen aus KG-2000-Rohr (Material: PP) werden in Rohrgräben verlegt.

Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser ist nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung vom 6.1.2018, der DIN 1988, der DVGW und unter Berücksichtigung der Vorschriften der örtlichen Behörden und Versorger geplant.

Zum Schutz der Trinkwassergüte werden die in der DIN 1988 geforderten Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt.

Die Trinkwasserleitungen im Gebäude werden vom Hausanschlussraum aus in der installationsebene der Decke in Edelstahlrohr verlegt.

Alle Kaltwasserleitungen erhalten eine Dämmung gegen Schwitzwasserbildung und Erwärmung aus geschlossenzelligem Weichschaum, Warmwasserleitungen werden gem. EnEV 100 % isoliert. Aus optischen Gründen und als Berührungsschutz erhält die Dämmung im sichtbaren Bereich einen zusätzlichen PVC-Mantel.

Der Trinkwasserverbrauch wird durch einen Wasserzähler, der vom Versorger geliefert wird, erfasst für den Außenbereich sind sechs abschließbare Außenzapfstellen vorgesehen.

Die Sanitärausstattung wurde vorab mit den Bauherren.

Die Warmwasserzeugung erfolgt dezentral über elektronisch geregelte Durchlauferhitzer.

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Wärmepumpe als 3er Kaskade und Gasbrennwertkessel im Parallelbetrieb.

Das gesamte Erdgeschoss des Kindergartens, bis auf den Windfang, wird über eine Fußbodenheizung beheizt. Die maximale Oberflächentemperatur beträgt 28oC.

Die Berechnung der Heizlast und der daraus resultierenden Dimensionierung der Heizflächen erfolgt nach der DIN EN 12831 mit folgenden Grundlagen:

Außenluft: Husum, -10oC, windstarke Gegend

Raumtemperaturen: 22oC

Systemtemperaturen FBH: 35 / 28oC

Im Technikraum wird ein Druckausdehnungsgefäß zur Aufstellung kommen.

Es wird fünf Heizungsverteilstränge geben.

Die Fußbodenheizungsverteiler werden über, im Boden verlegte, Kupfer-Heizungsleitungen mit Pressfittingen versorgt.

Von den einzelnen Verteilern aus gehen die entsprechenden Abgänge zu den Heizkreisen in den Räumen.

Das Rohrleitungssystem in der Heizzentrale wird aus geschweißtem Stahlrohr hergestellt.

Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems ist zwingend vorgesehen.

Die Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen erfolgt nach DIN 18421 und der aktuellen Energieeinsparverordnung. Alle Rohre und Armaturen werden einzeln gedämmt.

Erforderliche Brandschutzschalen werden an den entsprechenden Decken- und Wanddurchführungen eingesetzt.

Die Befüllung des Heizungssystems erfolgt nach VDI 2035 mit vollentsalztem, enthärtetem Heizungswasser.

Die Erfassung des Wärmeverbrauches erfolgt über einen Wärmemengenzähler. Die Lieferung des Zählers erfolgt vom Versorger.

Der Windfang wird mit einem Heizkörper ausgestattet.

Der Anschluss des Heizkörpers erfolgt über einen Fußbodenheizungsverteiler. Der Heizkörper wird über ein Thermostatventil geregelt.

Das komplette Obergeschoss erhält Heizkörper.

Diese werden je über Thermostatventile geregelt.

Die Lüftung der Waschräume, der Schmutzschleuse und der Ausgabeküche erfolgt jeweils zentral über Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung.

Das Behinderten-WC, das Personal-WC sowie der Fernwärme-Anschlussraum werden mit Einzelraumlüftern ausgestattet.

Lüftungsrohrdurchführungen durch Decken und Wände mit einer Brandschutzanforderung werden mit zugelassenen Brandschutzklappen ausgeführt.

Innerhalb der Lüftungsleitungen werden Schalldämpfer eingebaut, um Schallübertragungen zu verhindern.

Der Copy Raum im Obergeschoss erhält ein Klima Splitgerät bestehend aus Innen- und Ausseneinheit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Heizung / Lüftung / Sanitär, 32000261OV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Heinewang 8
Ort: Viöl
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25884
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Viöl
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2020

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