Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: R 4369/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. In den kommenden Jahren sollten hierfür verschiedenartige Geräte angeschafft und dauerhaft in den technischen Support der TraveKom integriert werden. Grundsätzlich wird dabei eine möglichst hohe Standardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten. Die TraveKom wird zum Single Point of Contact für die Belange der Schul-IT in der Hansestadt Lübeck.
Durch den DigitalPakt stehen Mittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Die Hansestadt Lübeck nutzt einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel zu Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Displays (interaktive Tafeln).
Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der ITSM involvierten Stellen hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen.
Neben Schulen sollen auch andere Räumlichkeiten der Hansestadt Lübeck mit den Geräten ausgestattet werden. Hierfür werden je nach Anforderungen vor Ort auch kleinere Geräte benötigt.
In dieser Phase der Ausschreibung geht es um den Teilnahmewettbewerb für die Vorqualifizierung der Unternehmen.
TraveKom GmbH
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige und rechtzeitige Lieferung, Installation und Wartung von interaktiven Tafeln. Geplant ist ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von 4 Jahren mit einer Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (bis max. 6 Jahren Gesamtlaufzeit). Für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit wird die Abnahmemenge auf rund 1 200 interaktive Touchdisplays geschätzt. Die exakte Geräteliefermenge kann aufgrund der Besonderheiten bedingt durch Vorgaben des DigitalPakts nur mit Kenntnis des Endpreises ermittelt werden.
Für den Auftraggeber (TraveKom) besteht keine Abnahmeverpflichtung der oben genannten Mengen.
Die erste Charge von 34 Geräten soll Anfang Februar 2021 geliefert und in Betrieb genommen werden.
Danach erfolgen die Leistung auf Abruf des Kunden mit einer Vorankündigung ggü. dem Auftragnehmer von 4 Wochen.
Weitere Details werden in der nächsten Phase der Ausschreibung den erfolgreich vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (bis max. 6 Jahren Gesamtlaufzeit)
Die Durchführung der endgültigen Vergabe erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Genehmigung bzw. eines positiven Bürgerschaftsentscheids (gem. § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (14) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit oder auf der Homepage unter: https://www.swhl.de/unternehmen/zentraler-einkauf/
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
9. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge,
10. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung, vorzugsweise Interaktive Displays),
11. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001,
12. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (z. B. geprüfter Befestigungstechniker, Elektrofachmann für DGUV 3-Prüfung). Deutsche Sprachkenntnisse des bauleitenden Personals bzw. des vor Ort mit dem Kunden interagierenden Personals sind zwingend erforderlich,
13. Servicestandorte im Umkreis von ca. 100 km um Lübeck,
14. Reaktionszeit von max. 4 Stunden im Servicefall.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4369/20
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDQGQ
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.