Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: VMS Tram-Train

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 371 / 40008-0
Fax: +49 371 / 40008-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E77256423
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E77256423
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen

Referenznummer der Bekanntmachung: VMS Tram-Train
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen zum Einsatz im Großraum Chemnitz sowie deren Instandhaltung in einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkstatt über mindestens 16 Jahre.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen. Vorgesehen ist der Abschluss von 3 Verträgen mit einem künftigen Auftragnehmer (Hersteller):

1. Liefervertrag über max. 46 Fahrzeuge;

2. Instandhaltungsvertrag über die vom Hersteller gelieferten Fahrzeuge;

3. Nutzungsvertrag über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werkstattanlage.

Zu 1. Liefervertrag:

Der Lieferumfang des Liefervertrags umfasst insgesamt max. 46 Fahrzeuge:

— 19 Fahrzeuge sind Bestandteil der sog. Basislieferung. Zwei davon sind als Vorabserie voraussichtlich Ende 2024 zu liefern; die weiteren Fahrzeuge sind sukzessive im Jahr 2025 zu liefern,

— Optional hat der Auftraggeber zudem die Möglichkeit, Fahrzeuge in mehreren Lieferoptionen bis 2035 nachzubestellen (insgesamt bis zu 27 weitere Fahrzeuge). Die Fahrzeuge der Lieferoptionen sollen baugleicher Ausführung zur Basislieferung (max. 17 Fahrzeuge) oder zumindest kompatibel zur Basislieferung (max. 10 Fahrzeuge) sein.

Die Fahrzeuge (Liefervertrag) gehen in den Fahrzeugpool des Auftraggebers ein, der Auftraggeber wird Eigentümer. Er wird die Fahrzeuge künftig den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Dauer des jeweiligen gesondert mit diesen EVU geschlossenen Verkehrsvertrages zur Erbringung der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Rahmen des sog. Chemnitzer Modells zur Verfügung stellen.

Für die zu liefernden Fahrzeuge sind u.a. folgende Anforderungen vorgesehen:

— Länge je Fahrzeug max. 37,5 m,

— min. 80 Sitzplätze je Fahrzeug,

— je Fahrzeug Sonderbereiche für Beförderung von Fahrgasten mit Fahrrädern, Kinderwagen oder Traglasten sowie Rollstuhlplätze,

— Einsatzmöglichkeit in Doppeltraktion,

— verschieden hohe stufenfreie Einstiege für Bahnsteige mit Kantenhöhen von 550 mm und 380 mm,

— Einsatz im Großraum Chemnitz sowohl auf elektrifizierten Eisenbahnstrecken, die dem Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) unterliegen, als auch auf den ebenfalls normalspurigen Straßenbahnstrecken der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG), die dem Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) unterliegen,

— Versorgung über Oberleitung mit 15 kV / 16.7 Hz oder 600 V bis 750 V Gleichstrom.

Zu 2. Instandhaltungsvertrag:

Alle Fahrzeuge (Basislieferung und ggf. Lieferoptionen) sind im Rahmen des Instandhaltungsvertrags vom künftigen Auftragnehmer (Hersteller) für mindestens 16 Jahre (gerechnet ab Betriebsaufnahme, voraussichtlich im Dezember 2025) instand zuhalten. Der Hersteller muss alle Fahrzeuge vollumfänglich präventiv und korrektiv instand halten. Der Hersteller muss dazu die Instandhaltungsverantwortung gemäß ECM (ECM = Entity in Charge of Maintenance) ebenso übernehmen wie die Beschaffung, Bevorratung und Bestandsführung von Ersatzteilen.

Die Instandhaltung der Fahrzeuge beinhaltet darüber hinaus auch die Durchführung von Revisionen und schweren Instandsetzungen an den Fahrzeugen (bspw. bei Unfallschäden) durch den Hersteller, die ggf. auch außerhalb der Werkstatt (siehe hierzu unter Ziff. 3 Nutzungsvertrag) durchgeführt werden können.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Instandhaltungsvertrag 2 Mal um jeweils weitere 8 Jahre auf die Gesamtlebensdauer der Fahrzeuge (insgesamt 32 Jahre) zu verlängern (Verlängerungsoption).

Zu 3. Nutzungsvertrag:

Der Hersteller muss die betriebsnahe Instandhaltung der Fahrzeuge in einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkstatt durchführen. Die Werkstatt ist Bestandteil eines Betriebshofes, den der Auftraggeber errichten lassen wird. Die Werkstatt wird gemäß dem Nutzungsvertrag für die Werkstatt dem Hersteller gegen Entgelt überlassen.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 192
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoptionen gemäß Instandhaltungsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung. Weitere Einzelheiten zu den Liefer- und Verlängerungsoptionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(a) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers).

(b) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung gemäß Formblatt zum Umsatz: Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Umsatz von insgesamt mindestens 150 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019). Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Mindestumsatz durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür ist die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist daher von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage von im Folgenden genannten Referenzen und Nachweisen zu in der Vergangenheit ausgeführten vergleichbaren Leistungen in den Tätigkeitsbereichen Lieferung (Entwicklung, Fertigung, Auslieferung, Inbetriebnahme, Zulassung) und Instandhaltung (Instandhaltungserbringung, Flottenmanagement, Instandhaltungsentwicklung, Instandhaltungsmanagement). Die vorzulegenden Referenzen und Nachweise müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung im Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist. Bei den Referenzen ist es nicht erforderlich, dass eine Referenz insgesamt die geforderten Tätigkeitsbereiche umfasst. Es können mehrere Referenzen vorgelegt werden. Zu den geforderten Tätigkeitsbereichen muss aber mindestens je eine Referenz vorhanden sein. Für jede Referenz ist eine Eigenerklärung (gemäß Formblatt, vollständig ausgefüllt) abzugeben. Das Formblatt ist daher ggf. mehrfach vorzulegen.

(a) Tätigkeitsbereich Lieferung:

(1) Nachweis mindestens einer Referenz Typ A mit folgenden Anforderungen: Projekt mit Vertragsbeginn seit dem 1.1.2010, welches die Entwicklung, Fertigung, Auslieferung, Inbetriebnahme von Tram-Train-Fahrzeugen zum Gegenstand hat. Die Zulassung der zu liefernden Fahrzeuge sowohl für den EBO-Geltungsbereich als auch für den BOStrab-Geltungsbereich wurde bereits erzielt oder es wurde mindestens ein (erster) Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht und die Fahrzeuge befinden sich bereits im Testbetrieb für die Erlangung der Zulassung sowohl für den EBO-Geltungsbereich als auch für den BOStrab-Geltungsbereich.

(2) alternativ zu (1): Nachweis mindestens je einer Referenz Typ B und Referenz Typ C mit folgenden Anforderungen:

— Referenz Typ B: Projekt mit Vertragsbeginn seit dem 1.1.2010, welches die Entwicklung, Fertigung, Auslieferung, Inbetriebnahme angetriebener Straßenbahn-, Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeuge zum Gegenstand hat. Die Zulassung der zu liefernden Fahrzeuge für den BOStrab-Geltungsbereich wurde bereits erzielt oder es wurde mindestens ein (erster) Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht und die Fahrzeuge befinden sich bereits im Testbetrieb für die Erlangung der Zulassung für den BOStrab-Geltungsbereich,

— Referenz Typ C: Projekt mit Vertragsbeginn seit dem 1.1.2010, welches die Entwicklung, Fertigung, Auslieferung, Inbetriebnahme von SPNV-Triebzügen (einschließlich betrieblich fest gekuppelter Lok-Wagen-Wendezug-Einheiten) zum Gegenstand hat. Die Zulassung der zu liefernden Fahrzeuge für den EBO-Geltungsbereich wurde bereits erzielt oder es wurde mindestens ein (erster) Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht und die Fahrzeuge befinden sich bereits im Testbetrieb für die Erlangung der Zulassung für den EBO-Geltungsbereich.

Zum Nachweis der jeweiligen Referenz Typ A / Typ B / Typ C sind je Referenz folgende Unterlagen vorzulegen:

(aa) Eigenerklärung mit allen Angaben gemäß Formblatt „Referenz Lieferung“.

(bb) Kopie des jeweiligen Zulassungsbescheids für den Einsatz im jeweiligen Geltungsbereich (ohne Anlagen).

(cc) alternativ zu (bb): Kopie des (ersten) Antrags auf Zulassung des Fahrzeugs im jeweiligen Geltungsbereich sowie aktuelle Übersicht der im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens mit dem beantragten Fahrzeug(typ) durchzuführenden Testfahrten und Prüfungen. In dieser Übersicht muss der im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge (siehe Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung) erreichte Stand des Zulassungsverfahrens in geeigneter Weise dargestellt sein.

(b) Tätigkeitsbereich Instandhaltung: Nachweis mindestens einer Referenz über ein Instandhaltungsprojekt mit Vertragsbeginn seit dem 1.1.2010 von Tram-Train-Fahrzeugen, von angetriebenen Straßenbahn-, Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen oder von SPNV-Triebzügen (einschließlich betrieblich fest gekuppelter Lok-Wagen-Wendezug-Einheiten) zur Personenbeförderung innerhalb der EU bzw. des EWR mit einer Vertragslaufzeit (inkl. gezogener Optionen) von mindestens 6 Jahren. Im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge (siehe Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung) muss der Bewerber in dem Referenzprojekt mindestens bereits für einen Zeitraum von 3 Jahren Leistungen aus einem der Leistungsbereiche der Instandhaltung (Instandhaltungserbringung, Flottenmanagement, Instandhaltungsentwicklung, Instandhaltungsmanagement) erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens 8 Fahrzeuge und mindestens einen der Leistungsbereiche der Instandhaltung (Instandhaltungserbringung, Flottenmanagement, Instandhaltungsentwicklung, Instandhaltungsmanagement) umfassen. Die Mindestanzahl der Fahrzeuge (acht) muss für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit (6 Jahre) nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Referenz ist eine Eigenerklärung mit allen Angaben gemäß Formblatt „Referenz Instandhaltung“ vorzulegen.

In der Eigenerklärung ist auch anzugeben, ob und für welche ECM-Funktionen bereits eine ECM-Zertifizierung vorliegt oder eine ECM-Zertifizierung beantragt worden ist. Das Vorliegen bzw. die Beantragung einer solchen ECM-Zertifizierung ist jedoch ausdrücklich kein Eignungskriterium und insbesondere auch keine Mindestanforderung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (a) bis (b): siehe oben.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür sind die insgesamt von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Referenzen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Fahrzeugliefervertrag, Sicherheiten gemäß Instandhaltungsvertrag, Sicherheiten (Kaution oder Bürgschaft) gemäß Nutzungsvertrag Werkstattanlage. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zum Nachweis abzufordern, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben). Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit hat.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(a) Vor Zuschlagserteilung ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers das Bestehen einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Für den Nachweis ist eine aktuell gültige Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers vorzulegen. Aus dem Nachweis muss auch hervorgehen, dass fällige Beiträge für die Versicherung rückstandslos entrichtet wurden. Die Betriebshaftpflicht muss für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit gewährleistet sein. Sollte die Gültigkeit eines Nachweises nach Auftragsvergabe ablaufen, ist ein dann gültiger Nachweis unverzüglich vorzulegen.

(b) Gemäß Instandhaltungsvertrag müssen von den sog. ECM-Funktionen die Funktion des Instandhaltungsmanagements (ECM-Funktion I), der Instandhaltungsentwicklung (ECM-Funktion II) und des Fuhrpark-Instandhaltungsmanagements (ECM-Funktion III) direkt vom Auftragnehmer selbst bzw. im Falle einer Arbeitsgemeinschaft von einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden (vgl. Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 bzw. Selbstausführungsgebot gemäß § 47 Abs. 5 SektVO). Bei der Instandhaltungserbringung (ECM-Funktion IV) ist der Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 34 SektVO) zulässig. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/01/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bewerber für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen, etc.). Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob Unterlagen aktualisiert worden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.

2. Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. In der 2. Stufe, der sogenannten Angebotsphase, werden die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet ausgewählten Bieter auf der Grundlage der Vergabeunterlagen für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Weitere Hinweise zur Struktur des Vergabeverfahrens und zum Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

3. Der Teilnahmeantrag und alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

4. Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) abgerufen werden können.

5. Zu den in den Teilnahmebedingungen (siehe Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung) geforderten Eigenerklärungen (Formblätter) sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben durch weitergehende, im jeweiligen Formblatt angegebene Nachweise zu verlangen.

6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 SektVO). Die unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Falle der Eignungsleihe für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag in dem Umfang vorgelegt werden, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des anderen Unternehmens zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt. Die unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung sind jeweils für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.

7. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.

8. Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nicht deutschsprachige Unterlagen müssen mit amtlich anerkannter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Unterlagen.

9. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich mit Blick auf § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Angaben und Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese Angaben und Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachgeliefert werden. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

10. Die in Abschnitt II.2.7) dieser Bekanntmachung genannte Laufzeit bezieht sich auf die Laufzeit des Instandhaltungsvertrags (siehe auch Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung) ohne optionale Verlängerungen.

11. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung nicht erfolgen.

12. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2020

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