PNG – „Fachplanung Technische Ausrüstung“ Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS Klinikum Neustadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wiesenhof
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
PNG – „Fachplanung Technische Ausrüstung“
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist das erforderliche Leistungsbild:
— „Fachplanung Technische Ausrüstung“; Anlagengruppe 5 gem. § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI in den LPH 1-8 für die nachfolgenden Leistungen:
„Installation einer Personen Notsignalanlage (PNG) in mehreren Häusern“.
AMEOS Klinikum Neustadt Wiesenhof
23730 Neustadt in Holstein
Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der technisch, funktional und wirtschaftlich optimalen Lösung für die erforderliche Planung einer Personen-Notruf-Anlage (PNG) in mehreren Gebäuden auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Neustadt (Forensische Klinik) unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebes.
Die vorgesehene Maßnahme (Erneuerung der PNG-Anlage) zielt darauf ab, die zukünftig steigende Zahl an Nutzern bewerkstelligen zu können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für die Mitarbeiter gewährleisten zu können. Die exakten (technischen) Vorgaben, die das zu errichtende System im Stande sein muss leisten zu können sind folgende:
— Installation der Anlage in der gesamten Forensischen Klinik (gegenwertiger Bereich + Erweiterungen),
— 350 Endgeräte – simple Erweiterung auf bis zu 400 Endgeräte erforderlich,
— Keine Infrarot-Technik,
— Stationsbezogenes bzw. bereichsbezogenes Vorhalten der Endgeräte mit Ladeeinheiten,
— Endgeräte können verdeckt getragen werden,
— Druck-, Abriss-, Lagealarm,
— Zurücksetzen der Alarme nur in Kombination,
Station/Bereich – Zentrale Haus 13 möglich,
— Keine Abschaltungen/Veränderungen von Einstellungen vom Anwender am Endgerät,
— Endgeräte mit Alarmanzeige-Display,
— Alarmvisualisierungsmonitore auf den Stationen, in den Bereichen, in der Pforte Haus 13,
— Abschaltung der Telefonie sollte möglich sein,
— Keine Alarmschleifen – bei Alarmauslösung erfolgt eine generalisierte Alarmauslösung,
— Gebäudebezogene Abschaltung von Anlagenteilen möglich – z. B. bei Wartung/Reparaturen in besonderen Lagen (Alarm- und Gefahrenabwehr),
— Problemloses Abschalten einzelner Endgeräte,
— Geringe Ladezeit der Endgeräte,
— Technische Alarme nicht über Flursirenen – nur am Endgerät – Reduzierung von Lärm,
— USV-Puffer von mehreren Stunden (6 bis 8 Stunden),
— Blitzer in Räumlichkeiten mit erhöhter Geräuschkulisse z.B. ET"s im Holzbereich,
— Unterteilung der Sicherheitsabschnitte analog zum Jetzt (Infrarotdusche zu Infrarotdusche),
— „Selbsthilfereaktionen“ durch den Anwender sind ausgeschlossen – z.B. „zum Resetten mal den Stecker ziehen“ (gängige Praxis) – (Prüfung der Möglichkeiten),
— Schutz von Störungsanfälligkeit bei Blitz/Donner, Stromschwankungen etc,
— Inbetriebnahmefehler beim Rüsten müssen nahe unmöglich sein,
— Kundendienst, Service in kürzester Reaktionszeit. Die Zeit wird noch mit dem Bauherrn festgelegt,
— Online-Reparaturen müssen möglich sein,
— Wartungsarbeiten nur in der Nacht.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 -3 für die nachfolgenden Leistungsbilder zunächst als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 4-8 der „Fachplanung Technische Ausrüstung“ werden als 2. Stufe mit separatem Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder der vg. Stufen gemeinsam oder getrennt voneinander – entsprechend dem Projekterfordernis – abgerufen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen oder Teilen der Leistungen der 02. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der 02. Stufe besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich digital möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Vergabeplattform.
Den verbleibenden Bietern des Verhandlungsverfahrens wird die Möglichkeit einer Ortsbegehung in Abstimmung mit der AMEOS Gruppe eingeräumt. Weitergehende Informationen hierzu werden den Bietern des Verhandlungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt separat zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung – PNG
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDQ7C.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.