Ausschreibung Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 426661-2020-DE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Ahrensbök
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4525 / 495-134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensboek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Die Gemeinde Ahrensbök hat die Leistungen der Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten nach VgV bzw. GWB Teil 4 zum 1.1.2021 vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigung
Ahrensbök
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa),
— Haus der Jugend und Familie,
— Arnesboken-Halle (Sporthalle),
— Rathaus Ahrensbök,
— Historisches Rathaus,
— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß,
— Bücherei im Bürgerhaus,
— Falsterhalle (Turnhalle).
Gesamtfläche: ca. 13 562 m2.
Glasreinigung
Ahrensbök
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden
— Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa),
— Haus der Jugend und Familie,
— Arnesboken-Halle (Sporthalle),
— Rathaus Ahrensbök,
— Historisches Rathaus,
— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß,
— Bücherei im Bürgerhaus,
— Falsterhalle (Turnhalle).
Gesamtfläche: ca. 2 736 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift: Käthe-Kruse-Weg 7
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift: Rehnaer Straße 1
Ort: Gadebusch
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 19205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder — unter bestimmten Voraussetzungen — per E-Mail:
Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.