Stadt Burgstädt: Beschaffung Modulbau für Schulhort Referenznummer der Bekanntmachung: 20201126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühl 1
Ort: Burgstädt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgstaedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Burgstädt: Beschaffung Modulbau für Schulhort
Die Stadt Burgstädt beabsichtigt, für das Gelände der Grundschule Mohsdorf ein Objekt in modularer Bauweise zu beschaffen, mit welchem mindestens für die nächsten 10 Jahre der Hort der Grundschule um weitere 100 Plätze erweitert werden soll.
Vergeben werden Leistungen der KGr 300 und 400 und die damit im Zusammenhang stehende Planungsleistungen der KGr 700 für die schlüsselfertige Errichtung von einem Hortgebäude mit ca 880 qm BGF in Modulbauweise durch einen Generalunternehmer (im folgenden GU genannt).
Die Anlage sollte zu Beginn des neuen Schuljahres zum 1.8.2021, nicht jedoch später als den 31.12.2021, fertiggestellt und nutzbar sei.
Burgstädt, DE
Die Stadt Burgstädt beabsichtigt, für das Gelände der Grundschule Mohsdorf ein Objekt in modularer Bauweise zu beschaffen, mit welchem für mindestens die nächsten 10 Jahre der Hort der Grundschule um weitere 100 Plätze erweitert werden soll.
Der Auftrag umfasst die schlüsselfertige Errichtung und betriebsbereite Übergabe der Anlage im vorgegeben Baufenster. Die Anlage sollte zu Beginn des neuen Schuljahres zum 1.8.2021, nicht jedoch später als den 31.12.2021, fertiggestellt und nutzbar sein.
Für eine nachhaltige Wiederverwendung wird davon ausgegangen, dass Gebäude nach Ablauf der geplanten Vorhaltedauer an den Standorten mit vertretbarem Aufwand zurückgebaut werden bzw. ggf. an einen anderen Standort umgesetzt werden kann (Modulbauweise).
Die Ausführung der Leistungen der KGr 300 und 400 und die damit im Zusammenhang stehenden Planungsleistungen der KGr 700 sollen schlüsselfertig durch einen Generalunternehmer (im folgenden GU genannt) erbracht werden.
Das Baufenster für die ausgeschriebene Anlage wurde durch die Stadt eine Bauvoranfrage gestellt. Hierbei wurden die Erschließung, die Art der Nutzung, die Mehrgeschossigkeit benannt. Für die bauliche Anlage gelten die in Sachsen gültigen Regelwerke und Normungen für den Schulbau.
Für die erforderliche Betriebsgenehmigung als Hort gelten neben den einschlägigen Regelwerken und Normungen, insbesondere die Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen.
Die Stadt plant zunächst den Ewerb der Anlage. Rückkaufoptionen sind willkommen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bereitstellung/Mietbeginn nach dem 31.12.2021 führt zum Ausschluss des Angebots!
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
1. Angabe über Umsatz in den letzten 3 Jahren,
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
3. Bescheinigung Finanzamt,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung/Gesundheitskasse,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung/Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung/Eintragung ins Handelsregister,
7. Eignungsnachweise,
8. Bestätigung/Betriebshaftpflicht- und Umwelt-Haftpflichtversicherung,
9. Nachweis der eigenen Produktion,
10. Bescheinigung über die Präqualifikation,
11. Anzahl der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen,
12. EnEV-Nachweis inkl. sommerlicher Wärmeschutz,
13. Beispielhafte Berechnung Lebenszykluskosten nach DGNB,
14. Referenzliste gem. Punkt 5,
15. Eigenerklärung,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
10. Bescheinigung über die Präqualifikation,
11. Anzahl der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen,
12. EnEV-Nachweis inkl. sommerlicher Wärmeschutz,
13. Beispielhafte Berechnung Lebenszykluskosten nach DGNB,
14. Referenzliste gem. Punkt 5,
15. Eigenerklärung.
1. Referenzen:
Die Vorlage einer Referenzliste für bereits ausgeführte Hortgebäude in Modulbauweise ist zwingend erforderlich.
(Folgende Mindestkriterien sind zu erfüllen: Nachweis von min. 3 vergleichbaren fertiggestellten Referenzobjekten mit einer Nutzfläche größer 800 m2)
2. Produktion:
Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle gem. Verordnung der EU.
Bei dem gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein öffentliches Gebäude.
Der GU schuldet bei seiner Planung und Ausführung die Kenntnis und Einhaltung mindestens der folgenden Gesetze, Vorschriften, Normen, Richtlinien und Standards:
— Bauordnungsrecht — Sächsische Bauordnung SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden,
— Brandschutz — Norm DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
— Schallschutz — Norm DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau,
— Raumakustik — Norm DIN 18041 Hörsamkeit in Raumen,
— Tageslichtbeleuchtung — Norm DIN 5034 Tageslicht in Innenraumen,
— Barrierefreiheit — Norm DIN 18040-1,
— Einbruchschutz — Norm DIN 1627 Prüfnorm Türen und Fenster,
— Norm DIN 356 Prüfnorm angriffhemmende Verglasung,
— Norm DIN 50131-x Alarmanlagen Einbruch und Überfallmeldeanlagen,
— Nachhaltiges Bauen — VwVBU — Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt,
— Schulbaustandards — MschulbauR Musterschulbaurichtlinie
Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen,
— Gefahrstoffe — GefStoffV Gefahrstoffverordnung,
— Arbeitssicherheit — Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstatten (ASR),
— BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung,
— KMK RISU Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht,
— DGUV 81 Unfallverhütungsvorschrift Schulen,
— Elektroinstallation — Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR).
1. Baustoffe
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden.
2. Nachhaltigkeit:
Für das angebotene Bausystem ist eine beispielhafte Berechnung der Lebenszykluskosten eines Gebäudes gemäß DGNB beizulegen. Sämtliche, am Raummodul verwendeten Materialien sollen gütegeprüft und Schadstoff unbelastet sein.
3. Planung/Statik:
Die Bauantragsunterlagen einschließlich typengeprüfter Statik, Belastungsplan für den bauseitigen Unterbau sowie die Anschlusspunkte für Ver- und Entsorgung sowie die notwendigen bautechnischen Nachweise sind vom AN – ohne zusätzliche Berechnung – 21 Tage nach Beauftragung vorzulegen.
4. Rahmenkonstruktion:
Das Modulgebäude soll aus einzelnen, vorgefertigten Raummodulen, mit freitragende Rahmenkonstruktion bestehen.
5. Brandschutz:
Gem. SächsBO. Für das Fertigbau-System des Bieters ist ein Brandschutzgutachten einer in Deutschland zugelassenen Materialprüfungsanstalt vorzulegen. Ferner sind ausschließlich nicht brennbare Materialien einzusetzen.
6. Wärmeschutz:
Der AN liefert die nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden erforderlichen Nachweise
7. Schallschutz:
Der AN hat den Schallschutz gemäß DIN 4109 einzuhalten. Er hat auf dieser Grundlage einen Schallschutznachweis für die Genehmigungsbehörde zu erstellen.
8. Arbeitsschutz:
Nachweis der Berufsgenossenschaft auf Basis des „DGUV-Verfahrensgrundsatzes zur Begutachtung von Arbeitsschutzmanagementsystemen“.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Finanzierung des Auftrags nicht gesichert ist. Insoweit muss noch ein entsprechender Beschluss der Stadtrat gefasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides bei der Stadtverwaltung Burgstädt schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.