Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Fernerkundung in Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: SMEKUL-34-029/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smul.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Fernerkundung in Sachsen
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Fernerkundung in Sachsen.
Sachsen
Siehe Vergabeunterlagen.
Mit der Option auf zweimalige Verlängerung um ein Jahr.
Optionale Leistung
Der Auftragnehmer führt eine automatisierte Prüfung auf Schlagebene anhand von vom Auftraggeber vorgegebenen Prüfinhalten mithilfe von optischen Daten der Sentinelsatelliten oder gleichwertiger Daten durch (Flächenmonitoring) und übermittelt die Prüfergebnisse an den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefülltes Formblatt 2 — Eigenerklärung
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einfordern.
1. Beschreibung, mit welcher technischen Ausrüstung (Fuhrpark), Verkehrsmitteln oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass kurzfristig (innerhalb einer Woche) sachsenweit Vor-Ort-Termine zur schnellen Feldbegehung im Sinne der Nummer 2.4 Abs. 5 durchgeführt werden können.
2. Beschreibung der Software, mit der die Leistung erbracht werden soll, wobei mindestens anzugeben ist:
2.1. Name der Software,
2.2. Entwickler der Software,
2.3. Einsatz der Software (Anzahl, Zeitraum) für vergleichbare Aufgaben (Aufgaben benennen),
2.4. Dauer der bisherigen Verwendung der Software beim Bieter.
3. Mindestens eine Referenz (Eigenerklärungen sind zulässig) über eine vergleichbare Leistung, die in den letzten 3 Jahre abgeschlossen wurde. Der Beginn der Leistung kann auch vor den 3 Jahren liegen. Aus der Beschreibung der Leistung muss auch hervorgehen, für welches Flächenreferenzsystem die Projekte durchgeführt wurden. Daneben sind der Erbringungszeitpunkt und der Empfänger der Leistung anzugeben. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmalen zu begründen:
3.1. für den Bereich In VeKoS oder vergleichbarer Projekte in vergleichbarem Umfang Interpretationen auf höchst aufgelösten Bildern (VHR — Satelliten) und
3.2. mit einem dem Auftrag mindestens vergleichbaren jährlichen Umfang (Kontrollbetriebe/Kontrollschläge) und
3.3. vergleichbares Flächenreferenzsystem.
4. Aussagefähige Angaben zur Qualifikation des für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Personals, aus denen hervorgeht, dass das eingesetzte Personal für die Erfüllung des Auftragsgegenstandes geeignet ist. Es werden Berufsabschlüsse oder Ausbildungsnachweise bzw. Qualifikationsnachweise von mindestens 3 Mitarbeitern vorausgesetzt, die im Zusammenhang mit den Gebieten Geografie, Vermessungswesen, und/oder Land- und Forstwirtschaft stehen und mindestens einem Bachelor, Diplom (FH/BA) oder gleichwertigen Studiengang entsprechen.
5. Erklärung, dass durch den Ansprechpartner des Auftragnehmers die Kommunikation in deutscher Sprache mindestens auf Sprachniveau C1 (Nr. 2.7 Abs. 5) mit dem Auftrag Geber sichergestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363