Vergabe von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer der OVH im Landkreis Nordsachsen Referenznummer der Bekanntmachung: OVH-Sub-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Dresdener Straße 54
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.OV-Heideland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer der OVH im Landkreis Nordsachsen
Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH „Heideland“ (OVH) (im Folgenden: Auftraggeberin) Subunternehmer, die ab dem 1.1.2022 Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Nordsachsen mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises Nordsachsen, der als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen beabsichtigt, die Auftraggeberin zum 1.1.2022 mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen (Linienbündel „Landkreis Bus") im Wege der Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB zu beauftragen. Die Auftraggeberin vergibt mit dieser Ausschreibung rund 65 % der ÖPNV-Leistungen des Linienbündels „Landkreis Bus" an Subunternehmer.
Schkeuditz
Schkeuditz
Los 1 (Schkeuditz) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 135, 190, 191, 193, 202, 203, 207, 208 und 209 mit einer Summe von ca 550 786 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Delitzsch
Delitzsch
DEUTSCHLAND
Los 2 (Delitzsch) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 190, 192, 202, 203, 204, 209 sowie Delitzsch-A, Delitzsch-B, Delitzsch-C und Delitzsch-D mit einer Summe von ca. 972.525 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Bad Düben
Bad Düben
DEUTSCHLAND
Los 3 (Bad Düben) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 196, 232, 235, 236, 238, 239 und Bad Düben A mit einer Summe von ca. 844.246 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Eilenburg I
Eilenburg
DEUTSCHLAND
Los 4 (Eilenburg I) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 196, 232, 235, 236, 238, 239 und Bad Düben A mit einer Summe von ca. 815 015 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Eilenburg II
Eilenburg
DEUTSCHLAND
Los 5 (Eilenburg II) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 195, 197, 221, 222, 229, 231, 232, Eilenburg A, Eilenburg B, Rufbus R1 und R2 mit einer Summe von ca. 600.611 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Torgau
Torgau
DEUTSCHLAND
Los 6 (Torgau) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 751, 753, 755, 757, 758, 759, 781, 782, 783, 784, 785 und 816 mit einer Summe von ca. 794.296 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Ostelbien
Beilrode
DEUTSCHLAND
Los 7 (Ostelbien) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 527, 759, 765, 766 und Torgau A mit einer Summe von ca. 220.206 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Oschatz
Oschatz
DEUTSCHLAND
Los 8 (Oschatz) umfasst die Erbringung von Fahrleistungen auf den Linien 762, 764, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 810, 811, 815, 816, 817, 818 und 819 mit einer Summe von ca. 192 022 Fahrplan-km / Jahr.
Die Auftraggeberin besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption, den Vertrag für jeweils weitere 12 Monate über den 31.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die Auftraggeberin jeweils zum 30.6.2031 und zum 30.6.2032 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages erklärt.
Siehe III.1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden.
4. Eigenerklärung, dass die unter 1) bis 3) geforderten Angaben im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen werden.
5. Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts in nicht beglaubigter Kopie (ein entsprechendes Musterformular ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
1) Darstellung des Unternehmens des Bewerbers (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen) sowie Angaben zum Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und zur Personalstärke einzureichen.
2) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der Letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017, 2018, 2019) vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Busverkehrsleistung.
Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Ort der Leistung und Name und Adresse des Aufgabenträgers bzw. Auftraggebers – letzteres falls zutreffend —; bei der Angabe des/der Aufgabenträger bzw. Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse) angegeben werden,
2. Angabe, ob Regional- oder Stadtverkehr,
3. Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
4. Ort der Leistung,
5. Jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern mit der Referenzleistung,
6. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung,
7. Darstellung, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde.
Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
3) Nachweis der fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie wahlweise
1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
Oder
2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
Oder
3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Referenz muss jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 4 Fahrzeugen (Standardlinienbussen und / oder Kleinbusse mit mindestens 15 Sitzplätzen je Fahrzeug) in der Spitzenlast,
2. Leistungsmenge: mindestens 150 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich und durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
3. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist), nachzureichen. Nicht zu berücksichtigende Bewerber werden über die wesentlichen Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Auftraggeberin gegen den Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit diesem Verkehrsdurchführungsvertrag – unabhängig vom Rechtsgrund – hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1 % des im bezuschlagten Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises für die Laufzeit des Verkehrsvertrages (exkl. USt.) durch ein zum Bankgeschäft innerhalb der Europäischen Union zugelassenes Kreditinstitut zu stellen. Der Auftragnehmer ist mit Ablauf des 31.12.2026 berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass die Bürgschaft in Höhe 0,5 % der für die Laufzeit des im bezuschlagten Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises (exkl. USt.) enthaftet wird, vorausgesetzt, dass die Auftraggeberin den Bürgen zuvor nicht aus der Bürgschaft in Anspruch genommen haben und solche Ansprüche noch nicht erledigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen haben jegliche Kommunikation mit der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion
Der E-Vergabeplattform abzuwickeln. Die in dieser Bekanntmachung unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.