Auswertung der NW-Befliegung Elbe 2018 – Prozessierung/Klassifizierung der Airborne LiDAR Bathymetrie (ALB) Daten Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.21:-040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift: Moritzburger Straße1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-dresden.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswertung der NW-Befliegung Elbe 2018 – Prozessierung/Klassifizierung der Airborne LiDAR Bathymetrie (ALB) Daten
Auswertung einer NW-Befliegung der Elbe aus dem Jahr 2018. Prozessierung/Klassifizierung von Airborne LiDAR Bathymetrie (ALB) Daten.
Zur Gewinnung von Geobasisdaten von Hoch- und Niedrigwasserereignissen wurde 2018 eine Airborne LiDAR Bathymetrie (ALB) Befliegung an der Elbe durchgeführt. Erfasst wurde die Elbe von km 0 bis km 587. Die Daten liegen georeferenziert und plausibilisiert als 3D-Punktwolke incl. der vollen Wellenform (Full Waveform, FWF) vor. Ziel der Beauftragung ist die Prozessierung und Klassifizierung der vorliegenden 3D-Punktwolke zur möglichst vollständigen Erfassung des Gewässerbetts durch optimale Wellenformanalyse. In einer ersten Leistungsphase (LP1) ist die Methode der Wellenformauswertung zu entwickeln und auf 3 ausgewählte Testgebiete von jeweils 5 km Wasserlauf der Elbe anzuwenden. Die Ergebnisse werden anschließend vom AG evaluiert und im Rahmen einer AG-AN-Besprechung diskutiert. Bei positivem Abschluss der LP1 ist in der LP2 der Gesamtdatensatz mit der erarbeiteten Strategie auszuwerten.
Zweitägige Projektbesprechung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswertung der NW-Befliegung Elbe 2018 – Prozessierung/Klassifizierung der Airborne LiDAR Bathymetrie (ALB) Daten
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: A-6020
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.