Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 1816451-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E45622418
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial
Rahmenvereinbarung zur Anlieferung von Speicher- und Dichtschichtmaterial auf die Industriele Absetzanlage (IAA) Culmitzsch am Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Anlieferung ist mit Bahn und/oder LKW möglich. Die Wahl der Transportmittel steht dem Auftragnehmer (AN) mit der Angebotsabgabe frei und wird gemäß den Wertungskriterien der Vergabeunterlagen bewertet.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Speicher- und Dichtschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den Qualitätsanforderungen gemäß Vergabeunterlagen entspricht.
Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen ist mit einem aktuellen bodengeologischen Gutachten (nicht älter als 6 Monate) nachzuweisen.
Vor Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt durch den Gutachter des Auftraggebers eine Befahrung der Herkunftsorte und Probennahme Vorort um die Einhaltung der geforderten Vorgaben zur Qualität und Menge abschließend zu prüfen.
Zwischenlager am Gleis 91 Erzbunker Seelingstädt
07580 Seelingstädt
Jährliche Liefermenge: von 370 000 bis 720 000 Tonnen (weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen)
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom AG abgerufene tägliche Liefermenge eingehalten wird. Für die Anlieferung der ausgewiesenen Jahresmengen sind im ersten Jahr (2021) kontinuierliche tägliche Mengen von ca. 2 100 t erforderlich. Ab dem zweiten Jahr (2022) der Anlieferung bis Ende der Laufzeit des Rahmenvertrages sind dann kontinuierlich täglich bis zu 4 100 t zu liefern.
Die Anlieferung der entsprechenden Materialarten erfolgt auf Abruf des AG in Abhängigkeit der spezifischen Gegebenheiten (Witterungsbedingungen, Technologie und Genehmigungen) am Lieferort. Es muss eine Variierung der Tagesanliefermenge möglich sein. Dabei muss der AN in der Lage sein eine tägliche Liefermenge von max. 5 000 t an den Lieferort zu bringen.
Die zu liefernde Tagesmenge wird vom AG für die jeweils folgende Kalenderwoche dem AN mitgeteilt. Unregelmäßige Lieferung mit Lieferspitzen bzw. eigenmächtige Reduzierung der vereinbarten täglichen Liefermenge durch den AN sind nicht zulässig.
Lieferzeitraum: witterungsabhängig, frühestens ab 1. März bis 15. November.
Kommt der AN bei der abgeforderte Bestellmenge je Kalenderwoche in Lieferverzug wird eine Vertragsstrafe von 5 % (vom jeweiligen Einzelpreis für jede nicht termingerecht gelieferte Tonne) fällig. Die ermittelte Vertragsstrafe wird mit der nächsten fälligen Teilrechnung verrechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial
Ort: Starkenberg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04617
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.