Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 1816451-U41

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E45622418
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial

Referenznummer der Bekanntmachung: 1816451-U41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
14212400 Boden
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung zur Anlieferung von Speicher- und Dichtschichtmaterial auf die Industriele Absetzanlage (IAA) Culmitzsch am Standort Ronneburg der Wismut GmbH.

Die Anlieferung ist mit Bahn und/oder LKW möglich. Die Wahl der Transportmittel steht dem Auftragnehmer (AN) mit der Angebotsabgabe frei und wird gemäß den Wertungskriterien der Vergabeunterlagen bewertet.

Der AN ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Speicher- und Dichtschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den Qualitätsanforderungen gemäß Vergabeunterlagen entspricht.

Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen ist mit einem aktuellen bodengeologischen Gutachten (nicht älter als 6 Monate) nachzuweisen.

Vor Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt durch den Gutachter des Auftraggebers eine Befahrung der Herkunftsorte und Probennahme Vorort um die Einhaltung der geforderten Vorgaben zur Qualität und Menge abschließend zu prüfen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Hauptort der Ausführung:

Zwischenlager am Gleis 91 Erzbunker Seelingstädt

07580 Seelingstädt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Jährliche Liefermenge: von 370 000 bis 720 000 Tonnen (weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen)

Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom AG abgerufene tägliche Liefermenge eingehalten wird. Für die Anlieferung der ausgewiesenen Jahresmengen sind im ersten Jahr (2021) kontinuierliche tägliche Mengen von ca. 2 100 t erforderlich. Ab dem zweiten Jahr (2022) der Anlieferung bis Ende der Laufzeit des Rahmenvertrages sind dann kontinuierlich täglich bis zu 4 100 t zu liefern.

Die Anlieferung der entsprechenden Materialarten erfolgt auf Abruf des AG in Abhängigkeit der spezifischen Gegebenheiten (Witterungsbedingungen, Technologie und Genehmigungen) am Lieferort. Es muss eine Variierung der Tagesanliefermenge möglich sein. Dabei muss der AN in der Lage sein eine tägliche Liefermenge von max. 5 000 t an den Lieferort zu bringen.

Die zu liefernde Tagesmenge wird vom AG für die jeweils folgende Kalenderwoche dem AN mitgeteilt. Unregelmäßige Lieferung mit Lieferspitzen bzw. eigenmächtige Reduzierung der vereinbarten täglichen Liefermenge durch den AN sind nicht zulässig.

Lieferzeitraum: witterungsabhängig, frühestens ab 1. März bis 15. November.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: siehe Vergabeunterlagen (VU) / Gewichtung: siehe VU
Preis - Gewichtung: siehe VU
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Kommt der AN bei der abgeforderte Bestellmenge je Kalenderwoche in Lieferverzug wird eine Vertragsstrafe von 5 % (vom jeweiligen Einzelpreis für jede nicht termingerecht gelieferte Tonne) fällig. Die ermittelte Vertragsstrafe wird mit der nächsten fälligen Teilrechnung verrechnet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 402881-U41
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zu Lieferung von Dicht- und Speicherschichtmaterial

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Starkenberg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04617
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/11/2020

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