Julius-Leber-Kaserne Husum, Schaffung Flächen f. WAZg Wasseraufbereitungszug, Neubau Werkstatthalle, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 20D00677
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Julius-Leber-Kaserne Husum, Schaffung Flächen f. WAZg Wasseraufbereitungszug, Neubau Werkstatthalle, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen eines Neubaus gem. Teil 3, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume, HOAI 2013, Leistungsphasen 3 bis 9, stufenweise Beauftragung.
Husum, Germany Schleswig-Holstein
Neubau Flächen Wasseraufbereitungszug (WAZg) / 1. SpezPiRgmt 164
Julius-Leber-Kaserne / 25813 Husum, Matthias-Claudius-Str. 135
Es ist geplant, im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft im Anschluss an den Technischen Bereich einen Neubau für den Wasseraufbereitungszug (WAZg) zu erstellen. Bei dem Neubau von ca. 100 m Länge und 40 m Tiefe handelt es sich um ein Gebäude mit Werkstatt,- Büro,- und Lagernutzung einschl. Gefahrgutlagerung mit einem angeschlossenen Sozialbereich. Er ist als freistehendes Gebäude ohne Kellergeschoss geplant, das Gebäude ist überwiegend eingeschossig. Nur im Bereich über den Lagerräumen werden im Obergeschoss ein Kompressorraum und die Lüftungszentrale verortet. Für den Neubau liegt eine genehmigte ES-Bau vor, im nächsten Schritt ist die Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) aufzustellen und vorzulegen.
Die Planung wurde mit der Fachgruppe Öffentliches Baurecht der GMSH AöR abgestimmt. Das Gebäude ist gemäß LBO S-H in die Gebäudeklasse 3 einzustufen. Es weist eine Grundfläche von 3 464 m2 auf, so dass ein geregelter Sonderbau im Sinne der LBO §51 (2) vorliegt. Das Gebäude wird durch 2 Brandwände in 3 Abschnitte unterteilt. Öffnungen in den Brandwänden sind mit feuerbeständigen dicht- und selbstschließenden Abschlüssen zu versehen. Die Flure sind als notwendige Flure auszubilden. Die maximale Entfernung von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes zu mindestens einem Ausgang direkt ins Freie in höchstens 35 Metern wird eingehalten. Das Gebäude wird als Stahlbeton-Konstruktion konzipiert. Die Büros, Sozialbereich und Lager erhalten eine StB-Decke. Die Dachflächen werden als harte Bedachung ausgebildet. Eine RWA-Anlage ist nicht vorgesehen, eine natürliche Entrauchung der Hallen erfolgt über die Tore und gegenüberliegenden Lüftungsöffnungen. Das Gebäude befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Husum. Eine Umfahrbarkeit des Gebäudes ist nicht geplant. Die Chemikalienlagerräume sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet und bei der Kasernenwache aufgeschaltet.
Die Löschwasserversorgung wird durch einen in der Nähe des Gebäudes befindlichen Hydranten sichergestellt.
Die Bearbeitung sollte zeitnah nach der Beauftragung beginnen, die Fertigstellung der EW-Bau ist für Ende I. Quartal 2021 vorgesehen.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Julius-Leber-Kaserne Husum, Schaffung Flächen f. WAZg Wasseraufbereitungszug, Neubau Werkstatthalle, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Grubenstraße 47
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de